Hallo,
ich erhalte im Moment Kindergeld und Familienzuschlag für meine 3 Kinder (20, 13 & 6 Jahre alt), Kind 1 (20 Jahre) noch bis Juli 2018 in Ausbildung, möchte nun gerne zur Oma ziehen, selbstverständlich benötigt er weiter finanzielle
Unterstützung von uns, da er nur eine geringe Ausbildungsvergütung erhält. Haben wir weiter Anspruch auf Familienzuschlag für dieses Kind oder nur noch für die Beiden die in unserem Haus leben?
Viele Grüße
DoDo
Familienzuschlag wenn Kind nicht mehr zu Hause wohnt
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Re: Familienzuschlag wenn Kind nicht mehr zu Hause wohnt
Ich habe für meine Kinder FZ bekommen, solange sie Anspruch auf Kindergeld hatten
Auch als sie bereits ausgezogen waren
Auch als sie bereits ausgezogen waren
- Baumschubser
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Re: Familienzuschlag wenn Kind nicht mehr zu Hause wohnt
So siehts aus, der Zuschlag bleibt, solange Kindergeld gezahlt wird.
Re: Familienzuschlag wenn Kind nicht mehr zu Hause wohnt
Auf der Abrechnung steht steht immer, dass für die Zahlung von Kindergeld und Familienzuschlag die Aufnahme in den elterlichen Haushalt notwendig ist, dann würde dies ja nicht stimmen.
Viele Grüße
DoDo
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DoDo
- Baumschubser
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Re: Familienzuschlag wenn Kind nicht mehr zu Hause wohnt
Na ok, das ist bei mir der Fall. Mein Sohn hat seinen Hauptwohnsitz hier bei uns. Beim Kollegen ist das anders, da wohnt der Sohn woanders, der Sohn bekommt das Kindergeld und trotzdem bekommt der Kollege den Kinderzuschlag.
Re: Familienzuschlag wenn Kind nicht mehr zu Hause wohnt
Die Oma hätte nun zwar vorrangig Anspruch auf das Kindergeld (und bei eigenem Anspruch auch auf Familienzuschlag), jedoch können dies die Berechtigten - Oma und Eltern - gemeinsam bestimmen, sofern es sich um ein leibliches Kind handelt.