Teilzeit: Wieviel kann ich mir bis zu meiner Pensionierung erlauben?

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Ungeheuer
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Teilzeit: Wieviel kann ich mir bis zu meiner Pensionierung erlauben?

Beitrag von Ungeheuer »

Ich werde bei meiner Pensionierung mit 67 Jahren ca. ~47 Dienstjahre absolviert haben.
Bisher waren alle Jahre Beschäftigung in Vollzeit mit einer Ausnahme von 3 Monaten Elternzeit.

Ich beabsichtige nun, meine Arbeitszeit für einige Zeit auf 90% oder 85% abzusenken. Wie lange kann ich diese Absenkung durchführen, ohne dass meine späteren Pensionsansprüche darunter leiden?
Sehe ich das richtig, dass ich "nur" 40 volle Dienstjahre brauche, um den maximalen Pensionsanspruch zu erreichen und hätte somit jetzt ca. 7 Jahre lang die Möglichkeit, die geplante Teilzeit "unschädlich" durchzuführen?
Gertrud1927
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Re: Teilzeit: Wieviel kann ich mir bis zu meiner Pensionierung erlauben?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Du brauchst 40 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit um Deine höchste Pension zu erreichen. Deine Jahre in Teilzeit sind auch zum Teilzeitanteil ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Die kannst Du also auch mit einrechnen.
Hanswurst I.
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Re: Teilzeit: Wieviel kann ich mir bis zu meiner Pensionierung erlauben?

Beitrag von Hanswurst I. »

Kannst Du eigentlich ganz gut selber ausrechnen.

40 Jahre Anrechnung musst Du vollkriegen für die volle Pension. Wenn Du also schon z.B. und des einfacheren Rechnens halber 30 Jahre Vollzeit hast, dann musst Du die fehlenden 10 Jahre Pensionsalter in den letzten 17 Jahren "erarbeiten". Das heißt (10J durch 17=0,588...), es würde reichen wenn Du 59% Teilzeit-AKA hast. Also wenn Du nicht gerade erst mit 35 angefangen hast und jetzt mit 37 schon auf 80% reduzieren willst, dann geht das locker aus in diesem Beispiel. Keine frühzeitigen Ausfälle vorausgesetzt natürlich.

7 Jahre bei 90% AKA ergibt in Deinem Fall 6 Jahre und ~3 Monate für die Pensionsberechnung.
Ungeheuer
Beiträge: 25
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Re: Teilzeit: Wieviel kann ich mir bis zu meiner Pensionierung erlauben?

Beitrag von Ungeheuer »

Danke für Eure bisherigen Antworten!
So ganz verstanden habe ich das aber noch nicht. Um das Beispiel mal etwas mit konkreteren Zahlen durchzuspielen:
Ich habe aktuell ca. 20 Jahre Vollzeit erarbeitet und bis zum Pensionseintritt mit 67 Jahren noch 27 Dienstjahre zur Verfügung.
Es fehlen mir also noch 20 volle Jahre bis zur maximalen Pension, die ich in den 27 Rest-Jahren erarbeiten muss, also 20J durch 27=~0,74
Im Ergebnis könnte ich demnach, meine letzten 27 Jahre "pensionsunschädlich" 75% Teilzeit arbeiten?
Das würde dann ja bedeuten, dass ich problemlos jetzt für ein paar Jahre auf 85% absenken kann!?
Hanswurst I.
Beiträge: 240
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Re: Teilzeit: Wieviel kann ich mir bis zu meiner Pensionierung erlauben?

Beitrag von Hanswurst I. »

Genau so ist es.

20J x 100% AKA = 20/40 Anspruch (sowas wie Mindestpension jetzt mal aussen vorgelassen, geht ja um die Erreichung der Höchstpension). Den Bruch sauber gekürzt hast Du Dir rechnerisch die Hälfte der Pension schon erarbeitet.
Theoretisch könntest Du also die letzten 27 Jahre (sofern nichts dazwischen kommt wie Dienstunfähigkeit) mit 75% arbeiten und trotzdem die volle Höhe kriegen.

Meine Frau hat theoretisch 51 Dienstjahre bis zu Pension (übel, was? :D ), die ist seit der Elternzeit (die ja je Kind bis max. 3 Jahre voll angerechnet wird) halbtags. Theoretisch kann sie jetzt halbtags gehen bis die Kleinste 20 ist und hat dann immer noch genügend Zeit mit einer anschliessenden Aufstockung auf 75% ihre maximale Pension vollzumachen. Das ist natürlich rein theoretisch und ich denke sie wird vorher (oder mehr) aufstocken weil unser Plan nicht vorsieht ihre 51 und ich meine 49 Jahre vollzumachen.
Wir hoffen mal, dass dann immer noch die Regelung da ist dass man mit 63 Lebensjahren bzw. 45 Dienstjahren in Pension kann. Also muss man da vorher ein bisschen rumspielen mit den Zahlen oder man verzichtet ggf. bewusst auf mehr Pension und sichert sich dadurch mehr Lebensqualität solange man noch was davon hat. Aber bis zu diesen Entscheidungen ist ja noch eine ganze Weile, wenngleich man natürlich bereits jetzt mit Reduzierungsentscheidungen Weichen stellt.

Zu bedenken sind bei solchen Rechnungen halt aber auch so Sachen wie plötzliche Dienstunfähigkeit so dass so eine Rechnung ganz schnell schief gehen kann wenn man dann später auf die volle Pension aus verschiedensten Gründen angewiesen sein kann. Aber eine Reduzierung auf 85% für ein paar Jahre wird da letztlich in der Endabrechnung das Kraut wohl eher nicht fett machen.
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