Welche "Abgaben" müssen bei einer Teilzeittätigkeit abgeführt werden?

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ZmV
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Registriert: 30. Dez 2014, 14:42
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Welche "Abgaben" müssen bei einer Teilzeittätigkeit abgeführt werden?

Beitrag von ZmV »

Guten Morgen,

eine Frage zu den Sozialabgaben bei einer Nebentätigkeit, also wenn es Teilzeit ist und nicht auf 450 Euro Basis.

Bin frühpensioniert und habe jetzt eine Stelle mit 15 Stunden die Woche als Teilzeit angenommen. (Ja alles genehmigt und abgesegnet).
Aus diesem Grund muss mein Arbeitgeber ja auch keine Krankenkassenbeiträge abführen und auch keine Pflegeversicherung.
Meine Frage ist wie ist das mit Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung? Weiß das jemand?
Geht mir darum das für mich selber auch auszurechnen ob sich der Job dann noch "lohnt" oder man dann genauso gut einen 450 Euro Job machen kann.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung oder kennt sich aus.

Gruß

P.S.: Ja ich weiß das der Job dann auf Steuerklasse 6 läuft.
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
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Re: Welche "Abgaben" müssen bei einer Teilzeittätigkeit abgeführt werden?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Arbeitlosen und Rentenversicherung mußt Du bis zur Regelaltersgrenze bezahlen. Wenn Du mit Deinem Gehalt Deine Höchstgrenze überschreitest wird von Deinem Gehalt ein Ruhensbetrag einbehalten.
ZmV
Beiträge: 24
Registriert: 30. Dez 2014, 14:42
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Re: Welche "Abgaben" müssen bei einer Teilzeittätigkeit abgeführt werden?

Beitrag von ZmV »

Vielen Dank für die Antwort.

Ja das mit der Höchstgrenze weiß ich und hab mir das schriftlich ausrechnen lassen wie viel ich dazu verdienen darf.
Telekommiker
Beiträge: 153
Registriert: 29. Jan 2018, 14:14
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Re: Welche "Abgaben" müssen bei einer Teilzeittätigkeit abgeführt werden?

Beitrag von Telekommiker »

Hallo ZmV,

einfach mal hier nachlesen:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... epage.html

Oder im Netz mal suchen - für die Berechnung Brutto/Netto gib es auch gut Rechner, hier mal einen Rechner, den ich benutze und der genau die tatsächlichen Zahlen errechnet:
Privatwirtschaftlichen Link gelöscht --- Mod

Du musst als Beamter in jedem Fall Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen...Als Beamter brauchst Du ja keine weiteren Beiträge für die KK zahlen, da weißt Du ja mit
Sicherheit.


Viel Erfolg
ZmV
Beiträge: 24
Registriert: 30. Dez 2014, 14:42
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Re: Welche "Abgaben" müssen bei einer Teilzeittätigkeit abgeführt werden?

Beitrag von ZmV »

Danke :)
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