Verwendung nach $ 44 BBG

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RatlosAmSchreibtisch
Beiträge: 1
Registriert: 12. Jan 2018, 20:50
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Verwendung nach $ 44 BBG

Beitrag von RatlosAmSchreibtisch »

Hallo! Vielleicht hat hier jemand eine Idee, wie ich weiter vorgehen sollte: seit September 2017 liegt dem Dienstherrn das inzwischen 3. amtsärztliches Gutachten für mich vor (davor 2014 Aoril 2017). Es wurde beauftragt, um Klarheit für eine mögliche Verwendung nach $ 44BBG zu erhalten. Nun scheint das Ergebnis nicht in die Planungen zu passen denn seit September istbes quasi I'm Nirwana verschwunden. Auf Nachfrage erhalte ich nur dumme Ausflüchte, werde aber mit Tätigkeiten beauftragt, die im Gutachten ausgeschlossen wurden. Verweigere ich diese Tätigkeiten, heißt es lapidar, das habe man so aus dem Gutachten aber nicht lesen können. Dieses Spiel dauert bis heute (12.Jan 2018) an - Ende nicht in Sicht. Was kann ich tun.... Ausser einen verständnisvollen Arzt zu suchen? Danke für Rat und Hilfe!
*RatlosAmSchreibtisch *
Tyto
Beiträge: 105
Registriert: 4. Apr 2017, 00:01
Behörde: Kommunal

Re: Verwendung nach $ 44 BBG

Beitrag von Tyto »

Dann einfach krank schreiben bis eine Klärung vorliegt? Entweder bist du dienstfähig und arbeitest oder du bist krank?

Da wir nicht wissen was dir fehlt, was für Aufgaben, welche Behörde etc. ist es schwer etwas zu raten.
Acta
Beiträge: 297
Registriert: 10. Jun 2018, 13:59
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Re: Verwendung nach $ 44 BBG

Beitrag von Acta »

Der Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seines Beamten (siehe § 78 Bundesbeamtengesetz -BBG-). Daraufhin würde ich hinarbeiten und ggfls. Unterstützung suchen.

Hast du denn deine Interessenvertretung oder z.B. örtlicher Personalrat (öPR) oder eine Gewerkschaft mit deiner Fragekonstellation informiert?

Rechtsgrundlage:
§ 78 Bundesbesoldungsgesetz (BBG)

Quelle: https://dejure.org/gesetze/BBG/78.html


Viele Grüße

Acta
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