Angestellter, Verbeamtung und Wechselabsicht

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AngestellterBeamter
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Angestellter, Verbeamtung und Wechselabsicht

Beitrag von AngestellterBeamter »

Hallo zusammen,

erstmal im Vorhinein ein "Sorry", dass es etwas unübersichtlich werden könnte, aber ich denke alle Informationen sind durchaus relevant.

ich bin seit einem guten Jahr Angestellter im hD bei einem Bundesamt. Ich bin allerdings nicht wirklich glücklich und möchte gerne Wechseln. Ich habe auch bereits ein Bewerbungsverfahren bei einem anderen Bundesamt (andere oberste Bundesbehörde) positiv durchlaufen.
Nun steht allerdings sehr zeitnah (Amtsarzt, Führungszeugnis und Beurteilung sind schon erfolgt) bei meinem aktuellen Arbeitgeber die Verbeamtung zum BaP an. Mein potentiell neuer Arbeitgeber hat mir von verschiedenen Stellen signalisiert, dass ich sinnvollerweise erst die Verbeamtung abwarte und dann einen Antrag auf Versetzung stelle, da die Verbeamtung bei dem neuen Arbeitgeber vermutlich ein paar Jahre dauern kann. Ist natürlich nicht die feine Art, aber da geht es ja auch im ein paar Euro und Sicherheit ;)

Ich denke, ich habe den ganzen Ablauf richtig Verstanden, würde aber gern einmal eure Meinung dazu hören.

Zunächst, wer stellt den Antrag auf Versetzung? Ich selber, oder die neue Behörde?

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann dem Antrag auf Versetzung seitens meiner jetzigen Behörde zugestimmt werden, muss aber nicht, richtig?
In meinem Fall wäre eine sogenannte Raubernennung nicht möglich, da es sich um den gleichen Dienstherr (Bund) handelt. Ich nehme an, die Tatsache das es unter der Aufsicht einer anderen obersten Bundesbehörde liegt, macht keinen Unterschied?

Falls dem Antrag auf Versetzung nicht stattgegeben werden sollte, besteht prinzipiell nur die Möglichkeit der Bitte um Entlassung und Einstieg als Angestellter bei der anderen Behörde, richtig? Wäre aber ja das gleiche, wie wenn ich jetzt direkt wechseln würde...

Dem Antrag kann nur aus dienstlichen Gründen widersprochen werden, oder? Da ich noch sehr neu bin (und auch erst vor 2 Monaten intern zu der jetzigen Abteilung gewechselt bin) sollte ich in meinen Augen nicht wirklich unersetzlich sein.

Gibt es soziale Gründe, die berücksichtigt werden müssen? Hintergrund ist, dass in absehbarer Zukunft die Dienststelle geschlossen werden soll und ein Umzug ans andere Ende der Republik bevorsteht.
Mein persönlicher Umzugshinderungsgrund ist, dass mein Schwiegervater vor kurzem schwer erkrankt ist und ich in wenigen Wochen Nachwuchs erwarte (daher auch der Wechsel innerhalb des letzten Jahres zu der aktuellen Dienststelle, da meine Frau in der Nähe ihrer Eltern sein möchte und auch zur Pflege ihres Vaters benötigt wird). Generell ist man als Bundesbeamter natürlich in der gesamten Bundesrepublik einsetzbar, allerdings wäre zumindest eine Verwendung für die nächsten paar Jahre in der Heimatregion sehr gut.


Mein (idealer) Plan sähe so aus, dass ich nun zeitnah verbeamtet werde und dann sehr bald ein Antrag auf Versetzung gestellt wird. Nahezu zeitgleich würde ich auch Elternzeit (circa 4 Monate) beantragen und als Zeitpunkt des Wechsels das Ende der Elternzeit anpeilen. Der gesamte Zeitrahmen wäre mit der neuen Behörde auch so vereinbar.
Ließe sich das generell so realisieren, oder gibt es im Rahmen von Elternzeit und Versetzung etwas zu beachten? Soweit ich weiss, kann man während der Elternzeit nicht versetzt werden, aber quasi zum Ende schon...

Wäre die Elternzeit auch ein Grund, warum weniger dienstliche Gründe einem Wechsel entgegenstehen, da ich dann sowieso eine Zeitlang ausscheide?



Das war viel Text und ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend geschrieben und ich habe hoffentlich an alles gedacht.

Vielleicht kann ja jemand von euch einschätzen, ob meine Gedanken so richtig sind, oder ob ich irgendwie total daneben liege...
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