Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

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Gloster
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von Gloster »

Nebentätigkeiten eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten sind stets genehmigungs(!)pflichtig. Die betreffenden Beamten werden hierüber jährlich einmal schriftlich belehrt, in der Regel am Jahresende. §105 BBG ist eine ganz andere Hausnummer und betrifft lediglich Tätigkeiten, die mit "früherer dienstlicher Tätigkeit" in Zusammenhang stehen. ("Beendigung des Beamtenverhältnisses") Der Ruhestand beendet das Beamtenverhältnis jedoch nicht! §99 BBG regelt die Voraussetzungen allgemein und restriktiv.
Torquemada
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von Torquemada »

Gloster hat geschrieben: 7. Jan 2018, 00:53 Nebentätigkeiten eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten sind stets genehmigungs(!)pflichtig. Die betreffenden Beamten werden hierüber jährlich einmal schriftlich belehrt, in der Regel am Jahresende. §105 BBG ist eine ganz andere Hausnummer und betrifft lediglich Tätigkeiten, die mit "früherer dienstlicher Tätigkeit" in Zusammenhang stehen. ("Beendigung des Beamtenverhältnisses") Der Ruhestand beendet das Beamtenverhältnis jedoch nicht! §99 BBG regelt die Voraussetzungen allgemein und restriktiv.


Beamte im Ruhestand fallen nicht unter das Nebentätigkeitsrecht (es liegt ja gerade KEINE Nebentätigkeit vor, weil ein Ruhestandsbeamter logischerweise kein Hauptamt mehr hat). Tätigkeiten mit Erwerbseinkommen müssen der Versorgungsstelle mitgeteilt werden, weil evtl. eine Anrechnung auf die Versorgungsbezüge in Betracht kommen kann.
Die Ausnahme ist (wie oben genannt) der Fall wenn der Ruhestandsbeamte eine Beschäftigung aufnimmt, die im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit vor Beendigung des Beamtenverhältnis steht und dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können.

Hier beispielhaft ein typisches Infoblatt für Pensionäre:
https://www.abt2-t.tu-berlin.de/fileadm ... estand.pdf

Es grüßt ein pensionierter Beamter.
AndyO
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von AndyO »

Sonnenschein55
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von Sonnenschein55 »

Torquemada hat geschrieben: 7. Jan 2018, 01:31
Beamte im Ruhestand fallen nicht unter das Nebentätigkeitsrecht (es liegt ja gerade KEINE Nebentätigkeit vor, weil ein Ruhestandsbeamter logischerweise kein Hauptamt mehr hat). Tätigkeiten mit Erwerbseinkommen müssen der Versorgungsstelle mitgeteilt werden, weil evtl. eine Anrechnung auf die Versorgungsbezüge in Betracht kommen kann.
Die Ausnahme ist (wie oben genannt) der Fall wenn der Ruhestandsbeamte eine Beschäftigung aufnimmt, die im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit vor Beendigung des Beamtenverhältnis steht und dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können.
Hallo,

Jetzt muss ich noch einmal nachfragen. Wenn ich in DDU bin und einen Minijobs annehme, muss ich diesen nicht anzeigen, wenn es sich um eine ganz andere Branche handelt? Ich dachte eine Meldepflicht besteht immer?
bahnbiajotta
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von bahnbiajotta »

Ich persönlich würde mich massiv gegen die DDU wehren.§ 44 BBG ist bindend.
Man sollte sich auch auf kein Gerede einlassen und alles schriftlich festhalten.
Bestehe auf schriftliche Aussagen.

Lege die ein sehr dickes Fell zu um das ganze durchzustehen. Notfalls per Gericht entscheiden lassen.
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tiefenseer
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von tiefenseer »

Hi tomahawk,
ich war noch etwas jünger, als ich mich in der gleichen Situation mich befand. Lediglich mit dem Unterschied, dass mir keine Alternative gegeben war, wenigstens mit einer funktionsbezogenen Tätigkeit im aktiven Dienst zu bleiben.

Du mußt für dich abwägen, was du willst.

Weiter Dienst zu machen…dann kämpfe dafür…hol die den PersRat ins Boot…beantrage eine Schwerbehinderung und teile es Deinem Schwerbehindertenbeauftragten mit…

Auch wenn es für mich ein mentaler Tiefschlag war zu erfahren, dass der Dienstherr die mitteilt…ihre Dienstleitung wird nicht mehr erwünscht…Heute nach vielen Jahren der Rückschau bin ich nicht unglücklich diesen Weg nicht freiwillig gegangen worden zu sein.

Deine Befürchtungen bezüglich der Versorgung sind unbegründet. Natürlich wirst du finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. So dramatisch sind sie dennoch nicht.

Letztlich hast Du keine täglichen Fahrkosten und damit verbundende Mehrkosten mehr. Die Beiträge zur PKV reduzieren sich. Und die eine oder andere Versicherung reduziert sich oder fällt gänzlich weg.Und so manche noch nicht einkalkulierte Position fällt weg.
Naja und einige weitere wertvolle Hinweise hast du ja schon bekommen. Letztlich hast Du mit den Versorgungsbezügen immer noch mehr wie mancher AN , der wöchentlich mit 40 Stunden arbeiten muss.

Und – natürlich darfst Du auch eine Nebentätigkeit annehmen. Sie darf innerhalb der ersten 5 Jahre nur nichts mit deinem eigentlichen Beamtenverhältnis zu tun haben. Wo die Obergrenze liegt, darüber gibt das Versorgungsamt auch Auskunft. In meinem Fall war es sogar so, dass in meinem Versorgungsbescheid die Obergrenze fixiert wurde.

Gruß Tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
herr b
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von herr b »

Ich bin aus gesundheitlichen Gründen mit 34 Jahren in die dDu geschickt worden. Ich bereue nichts! Bin flexibel, kann und mache Urlaub wann ich will usw. Natürlich wäre ich froh wenn meine Gesundheit wieder im Lot wäre... Auf jeden Fall ist es neben meiner Scheidung das beste was mir passieren konnte pensioniert zu werden!!!!
Laut Versorgungsbescheid darf ich 525€ ohne Meldepflicht dazu verdienen.
gruß
der herr b
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
ZmV
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von ZmV »

herr b hat geschrieben: 27. Jan 2018, 16:47 Ich bin aus gesundheitlichen Gründen mit 34 Jahren in die dDu geschickt worden. Ich bereue nichts! Bin flexibel, kann und mache Urlaub wann ich will usw. Natürlich wäre ich froh wenn meine Gesundheit wieder im Lot wäre... Auf jeden Fall ist es neben meiner Scheidung das beste was mir passieren konnte pensioniert zu werden!!!!
Laut Versorgungsbescheid darf ich 525€ ohne Meldepflicht dazu verdienen.
gruß
der herr b
Hallo,

Nur 525 Euro? Ich habe letzte Woche den schriftliche Bescheid bekommen von meiner Versorgungsstelle das ich 1621 Euro brutto dazu verdienen darf.
Telekommiker
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von Telekommiker »

Die 525,- € darf jeder dazuverdienen - unabhängig vom Erreichen des jeweiligen und individuellen Ruhesatzes. Das ist vielleicht
bei herr b ein allgemeiner Hinweis. Jeder kann sich aber bei seinem Dienstherrn erkundigen und nachfragen, wie viel zusätzlich
ohne Anrechnung tatsächlich max. hinzuverdient werden kann.

Die Antwort wird dann in Euro genau mitgeteilt - hier fällt aber dann die Summe von 525,- € weg und darf nicht nochmals dazu
gerechnet werden, denn die ist dann schon in der dann genannten Summe enthalten.
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