Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

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tomahawk
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Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von tomahawk »

Als Bundesbeamter (A7) bin ich nach ca. 27 Jahren im Dienst nun seit annähernd zwei Jahren krank geschrieben und bin bereits zweimal zu den Amtsärzten zitiert worden.
In der bisherigen und sehr speziellen Laufbahn / Tätigkeit bin ich daher nicht dienstfähig.
Eine Dienstfähigkeit ist aber absehbar wenn der Wechsel in eine andere Laufbahn bzw. Tätigkeit ermöglicht wird.
Die Dienststelle möchte mich jedoch jetzt aufgrund DU in den Ruhestand versetzen und bietet mir keinerlei alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten an.
Das hat zur Folge, dass ich mit einem Ruhegehalt von ca. 1.000 Euro sofort zum Sozialfall werden würde.
Ein Zuverdienst ist laut Fachanwalt legal nicht möglich denn der Dienstherr müsse das genehmigen und dort gelte ich dann wiederum als "dienstfähig", wie vor der Krankschreibung.
Das Schweigen der Dienststelle, die bereits lange andauernde Ungewissheit und der jetzt drohende Abstieg in die Sozialhilfe machen krank. Meinen Wohnsitz würde ich bereits jetzt gerne aus Kostengründen (eine der teuersten Dienstorte in D) verlegen.
Hat jemand "Erfahrung" mit solch einem Vorgehen?
Torquemada
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von Torquemada »

tomahawk hat geschrieben: 27. Dez 2017, 20:46
Das hat zur Folge, dass ich mit einem Ruhegehalt von ca. 1.000 Euro sofort zum Sozialfall werden würde.....
Ein Zuverdienst ist laut Fachanwalt legal nicht möglich denn der Dienstherr müsse das genehmigen und dort gelte ich dann wiederum als "dienstfähig", wie vor der Krankschreibung.
Ein Beamter kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zum "Sozialfall" werden.
Das ein Zuverdienst nicht legal möglich sein soll, deutet leider nicht auf die Fachkompetenz des "Fachanwalts" hin. Denn ein Zuverdienst führt nicht automatisch zur "Dienstfähigkeit". Warum auch? Und was wäre dein Schaden? Wieder dienstfähig bei vollem Gehalt.
Wenn du nicht in die DDU willst, soll dein Anwalt doch klagen.
sdh1807
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von sdh1807 »

Selbst aktiv werden und nach anderen Behörden schauen. Dann kann man jeder Zeit einen Versetzungsantrag stellen
tomahawk
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von tomahawk »

@Torquemada:
1000 Euro abzüglich Miete, KV, usw. wird es ohne beispielsweise Wohngeld nicht gehen. Das steht fest.
Papier ist geduldig und Gesetze stehen durchaus im Gegensatz zueinander. Recht haben heißt nicht Recht bekommen.
Aber in etwa verstehe ich die "Antwort" ;-)

@sdh:1807:
U. a. aufgrund der sehr speziellen Laufbahn/Tätigkeit im mD aber auch aus der Praxis / Erfahrung heraus ist der "Tipp" naiv und nur in der Theorie ernsthaft möglich. ;-/ :-)
tomahawk
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von tomahawk »

@dibedupp: Ganz einfach: Der Bruttobetrag liegt bereits bei ca. 1200 € !

Wo steht das mind. 1500 netto überwiesen werden?
Gertrud1927
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt doch etwa 1670€. A4 Endstufe. BeamtVG §14 ABs4.
Die Nebentätigkeiten im Ruhestand müssen doch nur gemeldet werden wenn sie mit der lerzten Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Genau im BBG §105.
sdh1807
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von sdh1807 »

Bei einer Mindestversorgung von 1670 € bleiben bei StKl 4 noch gut 1500 € übrig.
Davon noch die KV abziehen (deren Satz sich ja verringern dürfte, da der Beihilfesatz steigt)

Dann ist man im Ergebnis noch weit von Sozialhilfe weg.

Und ja, man kann sich natürlich hinstellen und sagen, DU ist ja wegen der Beschäftigung, bei einer anderen wäre es kein Problem.
Aber selber mal schauen was einem liegen würde, die Dienststelle mal bitte da ggf. mal wegen einer Abordnung zur Erprobung nachzufragen und damit einer DU zu entgehen "geht ja nur theoretisch".

Ich habe bereits den Dienstherren gewechselt, andere Kollegen haben es auch geschafft, aber was weiß ich schon.

https://www.interamt.de/koop/app/stelle ... -form-form
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Baumschubser
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von Baumschubser »

Torquemada hat geschrieben: 28. Dez 2017, 00:31
Ein Beamter kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zum "Sozialfall" werden.
Oh doch, das geht, bzw. ging. Und zwar als die Arbeitslosenhilfe ins ALG 2 überführt wurde. Das hat bei uns bei mindestens einem Kollegen dazu geführt, dass seine Frau plötzlich gar kein Geld mehr bekam und er sie noch zusätzlich krankenversichern musste. Dazu noch ein Kind im Haushalt und für weitere Kinder unterhaltspflichtig. Da war Ende im Gelände. Der wusste nicht, wie es weiter gehen sollte.
Torquemada
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von Torquemada »

Baumschubser hat geschrieben: 28. Dez 2017, 16:10
Torquemada hat geschrieben: 28. Dez 2017, 00:31
Ein Beamter kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zum "Sozialfall" werden.
Oh doch, das geht, bzw. ging. Und zwar als die Arbeitslosenhilfe ins ALG 2 überführt wurde. Das hat bei uns bei mindestens einem Kollegen dazu geführt, dass seine Frau plötzlich gar kein Geld mehr bekam und er sie noch zusätzlich krankenversichern musste. Dazu noch ein Kind im Haushalt und für weitere Kinder unterhaltspflichtig. Da war Ende im Gelände. Der wusste nicht, wie es weiter gehen sollte.
Danke für den Hinweis. Ich kenne diese Fälle. Allerdings ist das inzwischen juristisch gelöst.
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Baumschubser
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von Baumschubser »

Zumindest das Thema mit der Krankenversicherung ist kurz danach geklärt worden.
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Es kommt darauf an, was du möchtest. Dich mit der DDU abfinden? Oder kämpfen?

Zuerst würde ich mit der Erkrankungsgeschichte schauen, dass ich nen Schwerbehindertenausweis bekomme. Das geht auch Rückwirkend. Der Grundsatz ist nach wie vor Reha vor Rente. Daran kommt dein Dienstherr gar nicht vorbei. Mit dem was du schreibst bist du gar nicht DDU. Die Behörde kann dich nicht DDU schreiben, wenn du eine andere Tätigkeit bekommst. Ist da vorher überhaupt ein BEM-Verfahren gelaufen? Schau dass du da bei deiner Schwerbehindertenvertretung, falls vorhanden, aufschlägst und sollte die unbekannt/unqualifiziert sein, werde in einem Sozailverband wie zum Beispiel der VDK Mitglied. Die Boxen dass dann mit der Schwerbehinderung durch. Gehe dort zu ner Erstberatung hin und nimm gleich die Arztbefunde mit. Ich würde dann gleich nen Antrag zusammen mit denen stellen und den Dienstherren sofort über die Antragsstellung unterrichten.

Wenn der Amtsarzt schon einen Zusammenhang zwischen DDU und derzeitiger Tätigkeit sieht, muss der Dienstherr handeln und kann dich nicht einfach in Ruhestand schicken. Das würde sofort eine Schadensersatzforderung in Höhe der Differenz der Aktivenbezüge und der Versorgungsbezüge nach sich ziehen, denn der Amtsarzt sagt, dass deine Tätigkeit dich krank gemacht hat.

Um was für einen Fachanwalt handelt es sich?
ZmV
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von ZmV »

Gertrud1927 hat geschrieben: 28. Dez 2017, 11:51 Hallo. Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt doch etwa 1670€. A4 Endstufe. BeamtVG §14 ABs4.
Die Nebentätigkeiten im Ruhestand müssen doch nur gemeldet werden wenn sie mit der letzten Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Genau im BBG §105.
hallo. Zu deinem Zeiten Satz mit dem melden der Nebentätigkeit hätte ich auch noch eine Frage :)
Wenn ich den § 105 BBG richtig verstehe im ersten Absatz heißt das wenn ich in der Verwaltung tätig war und einen Nebenjob annehme als Taxifahrer z.b. müsste ich dieses nicht melden? Weil nicht dienstliche Gründe im Wege stehen? (Ausser natürlich den Nachweis erbringen wie hoch der Monatliche Verdienst ist wahrscheinlich?)

Und zu Absatz 3: "Zuständig ist die letzte oberste Dienstbehörde. Sie kann ihre Zuständigkeit auf nachgeordnete Behörden übertragen."
Heißt das (Zollebamter) Im grunde wäre die Genralzolldirektion zuständig und nicht das Huaptzollamt? Frage aus dem Grund das wenn das Hauptzollamt die Tätigkeit ablehnt könnte ich mich direkt an die oberste Behörde wenden?
Gruß

P.S.: Frohes neues Jahr erstmal :)
Gertrud1927
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Ich sehe das so.
Du weißt schon das man den Dienstweg einhält.
Du gibst es bei Deinen Ehemaligen ab und die wissen schon ob Sie für einen solchen Vorgang die Zuständigkeit bekommen haben zu entscheiden oder es weiterleiten müssen zur obersten Dienstbehörde.
Zollkodex-Ritter
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Taxifahren ist nicht anzeigepflichtig, wenn sie nicht mit der dienstlichen Tätigkeit in den letzten 5 Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht UND durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können.

Die oberste Dienstbehörde bei Zollbeamten ist nicht die Generalzolldirektion. BMF.

Auf jeder Bezügeabrechnung steht eine abrechnende Stelle drauf. Da könnt man ja mal anrufen oder ne Mail hinschicken...
ZmV
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Re: Absicht der Versetzung i. d. Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit mit 48

Beitrag von ZmV »

Gertrud1927 hat geschrieben: 1. Jan 2018, 12:57 Hallo. Ich sehe das so.
Du weißt schon das man den Dienstweg einhält.
Du gibst es bei Deinen Ehemaligen ab und die wissen schon ob Sie für einen solchen Vorgang die Zuständigkeit bekommen haben zu entscheiden oder es weiterleiten müssen zur obersten Dienstbehörde.
Ja ich gebe dir grundsätzlich Recht mit dem Dienstweg. Leider, naja sagen wir mal, ist es alles ein bisschen schwieriger....
Zollkodex-Ritter hat geschrieben: 1. Jan 2018, 17:59 Taxifahren ist nicht anzeigepflichtig, wenn sie nicht mit der dienstlichen Tätigkeit in den letzten 5 Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht UND durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können.

Die oberste Dienstbehörde bei Zollbeamten ist nicht die Generalzolldirektion. BMF.

Auf jeder Bezügeabrechnung steht eine abrechnende Stelle drauf. Da könnt man ja mal anrufen oder ne Mail hinschicken...
Stimmt an das BMF hab ich "vergessen". Nun ja für eine Nebentätigkeit auch nicht unbedingt der Ansprechpartner :)
Meine zuständige Stelle habe ich bereits angeschrieben und sie prüfen schon etwas länger bzw. die erste Antwort war das man es nicht genau beantworten können in diesem Fall. Daher meine Fragen hier ;)
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