Hallo Forengemeinde ich hoffe ihr könnt mit weiterhelfen!
Zu Sache:
Ich: Bundesbeamter erhielt seit Geburt meiner Tochter(2005) das Kindergeld und den damit verbundenen FZ Kinderbestandteil+FZ verheirat Bestandteil
2008: Hochzeit mit Ehevertrag (Ausschluss Zugewinnausgleich) Frau verbeamtet in Thüringen/Mutter der gemeinsamen Tochter
2014: Trennung
2017: Scheidung
Nach der Scheidung erfolgte die Übertragung der Kindergeldauszahlung an meine Exfrau.
Jetzt meine Frage:
Gibt es eine rechtliche Verpflichtung, meiner Exfrau rückwirkend(2005) den hälftigen FZ Kinderbestandteil auszuzahlen.
Danke
Rückzahlung Familienzuschlag Kinderbestandteil
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Re: Rückzahlung Familienzuschlag Kinderbestandteil
Nein eine solche Regelung gibt es nicht.
Der Familienzuschlag für Kinder steht niemandem zur Hälfte zu, sondern immer vollständig demjenigen, der das Kindergeld
Der Familienzuschlag für Kinder steht niemandem zur Hälfte zu, sondern immer vollständig demjenigen, der das Kindergeld
- (soweit ein Wahlrecht bestand) einvernehmlich bekommen hat oder
- demjenigen, dem es kraft gesetzlicher Regelung zustand.