Beförderung kurz vor dem Aufstieg

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
urbani
Beiträge: 25
Registriert: 2. Dez 2014, 20:32
Behörde:

Beförderung kurz vor dem Aufstieg

Beitrag von urbani »

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich bin Beamtin des mittleren Dienstes und befinde mich in der Besoldungsgruppe A7. Seit 2,5 Jahren absolviere ich nebenberuflich ein vom Dienstherrn ausgeschriebenes und finanziertes Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) an einer Hochschule. Ich werde also in 5 Monaten - wenn alles gut geht - zur Regierungsinspektorin (A9) ernannt. Heute erhalte ich ganz unverhofft einen Anruf, in dem mir mein Personalsachbearbeiter mitteilt, dass ich nächste Woche nach A8 befördert werden soll. Ich fragte ihn, ob es denn dann auch mit meiner A9 in ein paar Monaten nach dem Laufbahnwechsel klappen würde. Da war er sich nicht sicher, wollte sich erst mal erkundigen.

In der Zwischenzeit fing ich an, mich zu freuen, dass man mich mal befördern will und fragte bei meiner Professorin in Beamtenrecht nach, ob zwischen einer Beförderung und einem Aufstieg auch eine Wartezeit von 1 Jahr liegen müsse. Sie antwortete mit einem klaren Nein, da ein Laufbahnwechsel nach einem Aufstieg keine Beförderung sei und daher keine Wartezeit erfüllt werden müsse. Ich könne also jetzt nach A8 und in 5 Monaten nach A9 ernannt werden.

Wenige Minuten später ruft mich mein Personalsachbearbeiter an und sagt mir, er hätte in den Kommentaren zur Bundeslaufbahnverordnung nachgelesen. Wenn ich jetzt befördert würde, könnte ich frühestens in einem Jahr den Laufbahnwechsel vollziehen. Das will ich natürlich nicht, nachdem ich fast 3 Jahre hart dafür gearbeitet habe. Ich sagte ihm, was die Beamtenrechtsprofessorin meinte (und nebenbei auch mehrere andere, die sich mit Beamtenrecht auskennen). Aber er blieb dabei.

Er wolle jetzt erst mal mit seiner Chefin und der Rechtsabteilung klären, ob ich jetzt befördert und in 5 Monaten den Laufbahnwechsel machen darf. Ich bin richtig durch den Wind. Da soll man nach Jahren, in denen man auf Beförderung wartet, eine Beförderung ausschlagen? Vor allem weiß ich jetzt gar nicht, woran ich bin. Der Personalsachbearbeiter kann ja keine Beförderung aussetzen, die durch Behördenleitung und Personalrat abgesegnet ist. Dennoch meinte er, dass das jetzt ein bisschen dauern würde, bis er das mit der Chefin und der Rechtsabteilung geklärt habe. Zum nächsten 1. würde er das nicht schaffen.

Wer kann mir hier weiterhelfen? Besteht zwischen einer Beförderung und einem Aufstieg nach einem Laufbahnwechsel wirklich eine Wartefrist von einem Jahr?

Vielen Dank
urbani
Tyto
Beiträge: 105
Registriert: 4. Apr 2017, 00:01
Behörde: Kommunal

Re: Beförderung kurz vor dem Aufstieg

Beitrag von Tyto »

Wäre gut wenn dein Personalsachbearbeiter mal gesagt hätte, was er da genau gelesen hat.

Grundsätzlich hat deine Professorin recht, die Grenzen bei Beförderungen sind eng, bei Aufstiegen gibt es keine zeitliche, nur eine fachliche Hürde. Diese hast du mit dem Abschluss des Studiums geschafft.

Ich würde mich befördern lassen und dann den Aufstieg in 5mon machen. Sollte sich der Dienstherr querstellen, dann sollte er das gut begründen können. Habe aber im Beamtenrecht nichts spezielles gefunden was dagegen spräche.
urbani
Beiträge: 25
Registriert: 2. Dez 2014, 20:32
Behörde:

Re: Beförderung kurz vor dem Aufstieg

Beitrag von urbani »

Vielen Dank für die Antwort. Er meinte, ein Aufstieg sei deshalb ganz klar eine Beförderung, weil ich dann ja auch eine andere Amtsbezeichnung und ein anderes Endgrundgehalt bekäme. Deshalb müsste auch für einen Aufstieg eine Wartezeit von 1 Jahr, die ja für Beförderung en gilt, bestehen.
Benutzeravatar
Bananen-Willi
Beiträge: 300
Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
Behörde:
Wohnort: Bayern

Re: Beförderung kurz vor dem Aufstieg

Beitrag von Bananen-Willi »

urbani hat geschrieben: 21. Okt 2017, 01:01 Er meinte, ein Aufstieg sei deshalb ganz klar eine Beförderung, weil ich dann ja auch eine andere Amtsbezeichnung und ein anderes Endgrundgehalt bekäme.
Bei einem Aufstieg erhält man definitiv keine Beförderung, somit kann die erwähnte Jahressperrfrist nicht zum Tragen kommen. Eine Beförderung findet innerhalb der Laufbahngruppe statt, hierbei wird einem ein sogenanntes Beförderungsamt verliehen. Beispielsweise dann, wenn du von A7 nach A8 befördert wirst. Nach deinem Aufstieg wird dir die A9 nicht über eine Berförderung verschafft, da du jetzt in einer komplett neuen Laufbahngruppe bist. Hier ist A9 das Eingangsamt, das dir im neuen Amt zusteht und als einzige Voraussetzung an die Laufbahnprüfung geknüpft ist. In dieses Eingangsamt wirst du nicht befördert, sondern ernannt. Deine Prof liegt hier also goldrichtig, was die Rechtslage betrifft.

Auf der anderen Seite arbeitet der Dienstherr aber auch mit ziemlich hinterhältigen Tricks, um diese Situation trotzdem zu vermeiden. So wird immer wieder gebetsmühlenartig bekanntgegeben, dass für eine höhere Besoldungsgruppe, egal ob durch Beförderung oder Ernennung, mehrere Bedingungen gegeben sein müssen, im wesentlichen 3:
1. Laufbahnbefähigung --> hast du nach dem Aufstieg
2. Stelle --> hat man bei einem Aufstieg im Regelfall auch immer, da dieser bedarfsorientiert ist
3. Haushaltskarte für diese Planstelle: und hier liegt die Crux, man macht den Aufstieg, bekommt das neue Amt verliehen, führt die Tätigkeit aus, aber der Haushalt gibt angeblich die A9 nicht mehr her, also wirst du obwohl jetzt im gD, immer noch mit A8 besoldet. Meiner Meinung nach ist das ganz klar Rechtsbeugung, allerdings interessiert den Dienstherrn meine Meinung mal so überhaupt nicht und praktiziert dieses lustige System, wovon ich selbst betroffen war.
urbani
Beiträge: 25
Registriert: 2. Dez 2014, 20:32
Behörde:

Re: Beförderung kurz vor dem Aufstieg

Beitrag von urbani »

Vielen Dank für die Antwort. Ich sitze seit vielen Jahren auf einem A9g/A10-Dienstposten. Da ich erst mit 38 Jahren Beamtin wurde, musste ich ins Eingangsamt zurück. Dennoch hat man mich viele Jahre diese Tätigkeit ausüben lassen. Irgendwann bekam ich dann wenigstens die A7. Weil ich sonst keine Perspektive sah (die Tarifbeschäftigten um mich herum bekamen die E9a), habe ich mich auf dieses Studium beworben, was von meinem Dienstherrn intern ausgeschrieben worden war. Im März diesen Jahres hat bereits ein Kollege dieses Studium abgeschlossen und ist am Tag der Diplomierung als Regierungsinspektor ernannt worden. Ich hatte und habe eigentlich gute Hoffnung, dass ich das auch bekomme. Garantiert ist das aber nicht. Ich hatte mir aber gedacht, dass ich nach Abschluss des Studiums auch in einer anderen Bundesbehörde unterkommen kann (liege jetzt kurz vor dem Ende noch bei 13,38 Punkten, also zwischen 2+ und 1).

Ich bin dieses bestehende Problem eigentlich selber schuld. Mich rief der Personalsachbearbeiter ja an, um mir meine anstehende Beförderung mitzuteilen. Weil mir der Laufbahnwechsel aber so wichtig ist, ist mir irgendwie rausgerutscht, dass damit aber dann trotz der jetzigen Beförderung alles klar geht. Und damit hab ich ihn erst auf den Trichter gebracht. Ich ärgere mich selbst über mich.

Ich weiß nicht, wie ich jetzt vorgehen soll. Er will das mit seiner Chefin und evtl. mit der Rechtsabteilung klären. Er meinte aber, in einem Kommentar der BLV sei ganz klar entnehmbar, dass auch ein Aufstieg eine Beförderung sei und mit einer Wartefrist verbunden sei. Leider kam ich jetzt am Wochenende nicht an ein BLV-Kommentar, deshalb meine Frage hier. Es ist zum Verrücktwerden. Da wartet man jahrelang auf eine Beförderung, da ist man sogar bereit mit Mitte 40 noch ein Studium zu absolvieren, welches unendlich viel fordert, hängt sich total rein, um Bestleistungen zu liefern und dann das. Ich möchte jetzt befördert werden, weil mir das eine Anerkennung meiner Leistung bedeutet und ich möchte in jedem Fall im Frühling den Laufbahnwechsel machen, denn sonst wäre all die Arbeit umsonst gewesen. Und schließlich hat der Dienstherr das Studium ausgeschrieben und finanziert und müsste ja auch ein Interesse daran haben, gute Leute zu halten.

Viele Grüße
urbani
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Beförderung kurz vor dem Aufstieg

Beitrag von Torquemada »

Eine Beratung bei einem guten Fachanwalt kann auch hier nicht schaden. Zuvor würde ich mit einem höflichen Schreiben eine schriftliche Stellungnahme deiner Personalstelle anfordern.

Du könntest schreiben: "........gehe ich davon aus, dass ich ab XX nach A9 besoldet werde. Bestätigen Sie mir das bitte schriftlich. Sollten Sie anderer Auffassung sein (wie am XX von Ihnen telefonisch/mündlich erklärt) bitte ich bis TT.MM. um schriftliche Erläuterung.
Hochachtungsvoll
Aufstiegler"
urbani
Beiträge: 25
Registriert: 2. Dez 2014, 20:32
Behörde:

Re: Beförderung kurz vor dem Aufstieg

Beitrag von urbani »

Vielen Dank für die Hilfe! Es hat geklappt! Ich werde diese Woche nach A8 befördert und kann in 5 Monaten die Laufbahn wechseln. :)
Tyto
Beiträge: 105
Registriert: 4. Apr 2017, 00:01
Behörde: Kommunal

Re: Beförderung kurz vor dem Aufstieg

Beitrag von Tyto »

Glückwunsch :)
Antworten