Reine Gewerbeanmeldung ohne Tätigkeitsausübung genehmigungspflichtig?

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Caribic
Beiträge: 3
Registriert: 22. Jan 2016, 08:17
Behörde:

Reine Gewerbeanmeldung ohne Tätigkeitsausübung genehmigungspflichtig?

Beitrag von Caribic »

Hallo zusammen,

ich habe das Forum durchsucht und zwar zu dem Thema Einiges gefunden, aber nichts 100 % Passendes. Daher hier meine Frage:

Aktuell bin ich in einer genehmigten Nebentätigkeit im Verkauf tätig. Ich denke jedoch darüber nach, in näherer Zukunft bestimmte Produkte über Ebay etc. zu verkaufen. Ich würde daher gerne schon einmal jetzt einen Gewerbeschein für Kleingewerbetreibende beantragen, aber selbstverständlich noch nicht tätig werden. Erst wenn ich wirklich in dieser Sparte tätig werden würde, so würde ich das selbstverständlich anmelden und genehmigen lassen.

Warum jetzt also die Gewerbeanmeldung? Ganz einfach: Ich möchte dadurch die Möglichkeit erhalten, bei Großhändlern Preisauskünfte etc. zu erfragen, so dass ich unter anderem aufgrund dieser erhaltenen Informationen (denn erst dann weiß ich, ob sich das Gewerbe überhaupt lohnen würde) entscheiden kann, ob ich im Verkauf als Kleingewerbetreibende tätig werden will oder nicht.

Meine Frage: Ist alleine der Gewerbeschein bzw. dessen Beantragung schon genehmigungspflichtig? Ich werde definitiv keinerlei Umsatz generieren sondern lediglich Informationen einholen. Sobald ich mich FÜR ein Tätigwerden in diesem Bereich entscheide, würde ich auf jeden Fall vorher die Genehmigung dafür einholen.

Vielen Dank und viele Grüße
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Reine Gewerbeanmeldung ohne Tätigkeitsausübung genehmigungspflichtig?

Beitrag von Baumschubser »

Nach meinem Dafürhalten (das ist jetzt nur Bauchgefühl), ist die Tätigkeit genehmigungspflichtig, nicht der Gewerbeschein an sich. Ich habe auch einen Gewerbeschein aus meiner Zeit vor der Beamtenlaufbahn. Den habe ich, damit ich bei Metro & Co. einkaufen kann. Gewerblich tätig bin ich nicht mehr und schon damals war es mehr ein vor dem Finanzamt genehmigtes Hobby. Für eine Gewerbeabmeldung sehe ich keinen Grund.
red5
Beiträge: 1
Registriert: 26. Nov 2017, 20:06
Behörde:

Re: Reine Gewerbeanmeldung ohne Tätigkeitsausübung genehmigungspflichtig?

Beitrag von red5 »

Ich hänge mich hier mal ran, da ich bisher keine zufriedenstellende Antwort auf die selbe Frage gefunden habe...spiele ebenfalls mit dem Gedanken, eine nebenberufliche selbständige Arbeit auszuüben...um jedoch herauszufinden, ob sich das Ganze rechnet und mit Händlern in Kontakt zu treten, benötige ich einen Gewerbeschein. Weiß jemand, ob ein Gewerbeschein alleine (ohne eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben) beim Dienstherrn anzeigepflichtig ist?
Dipl_Finanzwirt
Beiträge: 96
Registriert: 25. Nov 2014, 17:38
Behörde:

Re: Reine Gewerbeanmeldung ohne Tätigkeitsausübung genehmigungspflichtig?

Beitrag von Dipl_Finanzwirt »

Hallo,

irgendwie wollen alle Gewebescheine ohen Umsatz, so wird das nichts mit der erfolgreichen Nebentätigkeit :)

Was soll bei der Nebentätigkeitsanzeige schlimmes passieren. Es werden die nötigen Angaben, wahrheitsgemäß gemacht (dazu gehört auch der geschätzte Stundenumfang und ggf. dass vorerst kein Umsatz gemacht wird) und gut sollte es sein. Wenn das schon Probleme gibt, dann gibt es die später erst recht.

Das nicht anzumelden und dann kommt irgendwie der Dienstherr dahinter gibt denke ich auf jeden Fall mehr Ärger...

ciao!
Caribic
Beiträge: 3
Registriert: 22. Jan 2016, 08:17
Behörde:

Re: Reine Gewerbeanmeldung ohne Tätigkeitsausübung genehmigungspflichtig?

Beitrag von Caribic »

So, nun schaue ich nach einiger Zeit noch mal hier rein und möchte doch noch etwas dazu sagen. Tatsächlich bin ich bisher nicht schlauer geworden. Aber um auf die Antwort von Dipl_Finanzwirt einzugehen:

Warum? Ganz einfach! Ich hatte eingangs beschrieben, dass ich aktuell eine genehmigte Nebentätigkeit ausübe und auch weiterhin ausüben möchte. Sofern ich jetzt rein für die Beantragung eines Gewerbescheins eine Genehmigung benötige, so ist dies nicht möglich, da ich ja bereits eine Nebentätigkeit habe, die ich rein zu Recherchezwecken (zu nichts anderem dient der Gewerbeschein) auch nicht aufgeben werden.
Antworten