Ärztliches Attest auch bei nur einem Krankheitstag

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Edding363
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Ärztliches Attest auch bei nur einem Krankheitstag

Beitrag von Edding363 »

Hallo Zusammen,

hier mal eine Frage:

§ 96 BBG sagt ja "Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen", also im Prinzip sofort.

Woher kommt jetzt die drei Tage Regelung, also wo steht das genau?
Wann und Wie kann der Dienstherr, Behördenleiter, Personalleiter etc. jetzt ein sofortiges Attest verlangen?
Wäre eine solche Anordung ein VA und man könnte sich degegen wehren, wenn dieser z.B. Formfehler hätte etc.?
Kann man z.B. durch eine amtsärztliche Untersuchung wieder zur drei Tage Regelung zurück kehren?

Hintergrund:
Ich hab Zoff mit meiner Personalabteilung wegen einer anderen Sache. Ich habe gegen eine Entscheidung Widerspruch eingelegt, da waren die sauer, zumahl die dann auch noch feststellen mussten, dass sie einen Fehler genmacht haben. Jetzt sind die "angepisst" und versuchen mir das Leben schwer zu machen.
Jetzt haben die entdeckt, dass ich seit 10 Jahren im Schnitt 10 Tage im Jahr ohne Attest fehle und drohen mir, dass man ab sofort ein Attest vom ersten Tag an haben will. Ich habe seit 15 Jahren eine seltene Krankheit und da treten drei-bis viermal im Jahr Symptome auf und ich bin dann (unbestreitbar) dienstunfähig. Die ersten Jahre bin ich dann immer ins Krankenhaus, und war anschließend i.d.R. 10-14 Tage dienstunfähig. aber mittlerweile behandele ich mich selbst zu Hause. I.d.R. ist nach drei Tagen oder früher dann wieder alles ok. Mein Hausarzt würde mich aber immer ins Krankenhaus schicken, da die Behandlung auch Risiken hat, die nur in einem Krankenhaus zu managen wären. Da ich aber keinen Bock auf Klinik habe, gehe ich die Risiken ein und eben nicht zum Arzt.

Natürlich bin ich nicht vollkomen verblödet und gehe regelmäßig zu Kontrolluntersucheungen etc.. Ich habe auch schon einige operative Eingriffe hinter mir, um das Problem wieder los zu werden, leider ohne Erfolg. Ich bin auch kein Querulant, im Gegenteil, ich habe mich hier in mehr als 25 Dienstjahren zum ersten mal gegen eine Entscheidung gewehrt. Trotz Erkrankung habe ich mehrere Leistungsprämien und gute Beurteilungen erhalten und bin auch mehrmals befördert worden, da ich an "gesunden" Tagen ja 100% fit und belastbar bin. Vielleicht hat sich deshalb nie einer an meinen Fehltagen gestört.

So jetzt bin ich für alle Hinweise in der Sache sofortiges Attest dankbar. Ich will, wenn es geht, schlauer werden als die Damen und Herren der Personalabteilung. :-)
max_relax
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Re: Ärztliches Attest auch bei nur einem Krankheitstag

Beitrag von max_relax »

Auf Länderebene, z. B. Schleswig-Holstein, ist es ein VA, der die Beteiligung des Personalrats erfordert:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... l&max=true
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Ruheständler
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Re: Ärztliches Attest auch bei nur einem Krankheitstag

Beitrag von Ruheständler »

schau Dir erst mal diese Seiten an,es wurde schon vieles darüber gepostet
viewtopic.php?f=4&t=8590
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Edding363
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Re: Ärztliches Attest auch bei nur einem Krankheitstag

Beitrag von Edding363 »

Zu max_relax:

Danke, dass hilft ja schonmal, aber im Gegensatz zum BBG, stehen die drei Tage ja im LBG Schleswig Holstein wörtlich drin. Wo steht das denn für den Bund.

Zu Ruheständler:
Leider hilft mir das auch nicht weiter, da werden ja nur die üblichen "so weit ich das weiß" Antworten gegeben, aber keine Rechtsgrundlage zitiert.
Trotzdem Danke für den Hinweis.

Übrigens bei dem Problem mit am Freitag fehlen und am Montag zum Arzt gehen hat keiner daran gedacht, was darf den der Arzt überhaupt machen. Darf der einen Patienten für den Freitag krank schreiben, obwohl er ihn erst am Montag sieht. Mein Hausarzt hat mal zu mir gesagt, er dürfe die Krankmeldung zwei Tage zurück ausstellen, dh. am Mittwoch, Donnerstag oder Freitag rückwirkend für Montag, Dienstag oder Mittwoch krankschreiben. Was mit dem WE ist hat er mir damals nicht gesagt.
Und zum Thema Krankenhaus: Ärzte im KH "müssen" zund dürfen einen nur für die Dauer des tatsächlichen Aufenthaltes krank schreiben. I.d.R. steht im Entlassungsbrief dann eine Empfehlung für den Hausarzt, wie lange die Krankmeldung noch dauern sollte, "so weit ich das weiß" :-).
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Ruheständler
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Re: Ärztliches Attest auch bei nur einem Krankheitstag

Beitrag von Ruheständler »

meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Hauseltr
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Re: Ärztliches Attest auch bei nur einem Krankheitstag

Beitrag von Hauseltr »

Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 96 Fernbleiben vom Dienst
(1) Beamtinnen und Beamte dürfen dem Dienst nicht ohne Genehmigung ihrer Dienstvorgesetzten fernbleiben. Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen.

Wenn man es von Dir verlangt, mußt du eben sofort den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erbringen. Also ab zum Arzt. Die 3 Tagesregelung hat sich analog zum Arbeitnehmerrecht entwickelt, aber lies mal in denem Link nach:

Der Beamte ist hierzu (zur Krankmeldung) nicht von sich aus verpflichtet. Erst auf Verlangen ist die Tatsache der Erkrankung und die daraus folgende Unfähigkeit, die Dienstpflicht zu erfüllen, dem Dienstherren gegenüber nachzuweisen. Das muss nicht zwangsläufig am ersten, dritten oder vierten Tag sein. Aber auch hier wird sich je nach Dienststelle eine Verwaltungspraxis herausgebildet haben oder auch Erlasse bestehen.



*** Link gelöscht ***
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Baumschubser
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Re: Ärztliches Attest auch bei nur einem Krankheitstag

Beitrag von Baumschubser »

Edding363 hat geschrieben: 10. Jul 2017, 17:49
Übrigens bei dem Problem mit am Freitag fehlen und am Montag zum Arzt gehen hat keiner daran gedacht, was darf den der Arzt überhaupt machen. Darf der einen Patienten für den Freitag krank schreiben, obwohl er ihn erst am Montag sieht. Mein Hausarzt hat mal zu mir gesagt, er dürfe die Krankmeldung zwei Tage zurück ausstellen, dh. am Mittwoch, Donnerstag oder Freitag rückwirkend für Montag, Dienstag oder Mittwoch krankschreiben. Was mit dem WE ist hat er mir damals nicht gesagt.
Und zum Thema Krankenhaus: Ärzte im KH "müssen" zund dürfen einen nur für die Dauer des tatsächlichen Aufenthaltes krank schreiben. I.d.R. steht im Entlassungsbrief dann eine Empfehlung für den Hausarzt, wie lange die Krankmeldung noch dauern sollte, "so weit ich das weiß" :-).
Also meine Hausärztin schreibt mich völlig problemlos arbeitsunfähig. Was willst du sonst auch machen, Freitag nachmittag erreichst du keinen Arzt mehr.

Im Krankenhaus wirst du normal gar nicht krank geschrieben, du bekommst bestenfalls bestätigt, dass du stationär aufgenommen warst. Zumindest in meiner Dienststelle reicht das als Krankmeldung. Wenn du nach der Entlassung weiter zu Hause bleiben sollst, musst du dich zwecks Krankschreibung bei deinem Hausarzt vorstellen. Auch das ist ein völlig normaler Vorgang.

Zu deinen sog. "E-Tagen" ohne Schein kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es bei uns auch schon Fälle gab, wo Leute ab sofort schon am ersten Tag einen Krankenschein beibringen mussten. Wenn bei uns jemand solche Tage in Anspruch nimmt, teilt er in der Regel mit, warum das so ist und warum er nicht zum Arzt gehen will. Bei rund 10 Tagen im Jahr kann man das durchaus als gehäuft ansehen und muss auch deine Dienststelle verstehen, wenn sie es nun etwas genauer wissen wollen. Auch wenns bei dir nicht der Fall ist, mit diesen Tangen ohne Krankenschein wird teils viel Schindluder getrieben.
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Ruheständler
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Re: Ärztliches Attest auch bei nur einem Krankheitstag

Beitrag von Ruheständler »

...wenn der Dienstherr wirklich mal eine Krankmeldung vor dem Ablauf von 3 Kalendertagen haben will also schon ab dem 1. Tag muss er das dem Arbeitnehmer / Beamten für die ,,zukünftigen,, Krankheitsfälle schriftlich mitteilen,also niemals für den akuten Fall!,die meisten Personal bzw.Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat und der Dienststelle haben das so geregelt...
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Re: Ärztliches Attest auch bei nur einem Krankheitstag

Beitrag von telekomikerin60 »

Hallo,
war bei mir auch schon mal so. Ich hatte Attestpflicht ab dem 1. Tag. Mein Hausarzt schreibt mich auch problemlos rückwirkend krank.
herr b
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Re: Ärztliches Attest auch bei nur einem Krankheitstag

Beitrag von herr b »

Ich hatte damals schriftlich auferlegt bekommen mich ab dem ersten Tag der Krankmeldung ein Attest vorzuweisen. Tja, aus einem Tag wurden dann mehrere Wochen. Zu recht, ich hatte alles versucht, aber nix ging mehr.
Bevor das ganze schriftlich erlassen wurde, bat man mich noch zum Gespräch. Dort habe ich den Damen und Herren unmissverständlich klar gemacht das ich mich nicht für doof verkaufen lasse. Entweder man leitet was ein oder man lässt mich in Ruhe
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
KlausSidka
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Re: Ärztliches Attest auch bei nur einem Krankheitstag

Beitrag von KlausSidka »

Bei Beamten wird die sogenannte "Drei-Tage-Regel", dass heißt, dass eine ärztliche Bescheinigung ab dem vierten Tag der AU vorzulegen ist, durch eine Verwaltungs-/Dienstanweisung geregelt.

Bei mir als (ehemaligen) Bundesbahnbeamten und heute zur DB AG zugewiesenen Beamten regelt das die Allgemeine Dienstanwesiung für Bundesbahnbeamte (ADAB) oder - aktuell - Allgemeine Dienstanweisung für die der Deutschen Bahn AG zugewiesenen Beamtinnen und Beamten des Bundeseisenbahnvermögens (ADAzB).

Analog hierzu wird es bei anderen Bundesbehörden ähnlich sein.
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