Als Beamter A11 keine Tätigkeitdarstellung?

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sozibea80

Als Beamter A11 keine Tätigkeitdarstellung?

Beitrag von sozibea80 »

Was kann man tun, wenn Fachvorgesetzte mir Aufgaben übertragen, die zu einer anderen Dienststelle gehören? Ich habe drauf bestanden, dass ich dazu etwas Schriftliches erhalte. Die Dame meinte, ich hätte als Beamtin keine Tätigkeitdarstellung. Leider ist meine Stelle eine Art Sandwichposition, d.h. ich habe zwar Führungsaufgaben, sitze aber zwischen 2 Stühlen, d.h. der Disziplinarvorgesetzte und die Fachleitung sind mir weisungsbefugt. Kann ich als Beamtin auch selbst eine Tätigkeitsdarstellung schreiben?
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Ruheständler
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Re: Als Beamter A11 keine Tätigkeitdarstellung?

Beitrag von Ruheständler »

sozibea80 hat geschrieben: 16. Apr 2017, 19:09 Die Dame meinte, ich hätte als Beamtin keine Tätigkeitdarstellung.
...stimmt,aber jeder Dienstposten hat eine detalierte Aufgabenbeschreibung, aus der hervorgehen muss welche Aufgaben der Dienstposteninhaber im einzelnen zu erfüllen hat,oft auch mit dem prozentualen Anteil und es eine Pflicht vom Dienstherrn diese Aufgabenbeschreibung dem Dienstposteninhaber zu eröffnen ,und somit zu übetragen.
Gruß vom Ruheständler
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Tyto
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Re: Als Beamter A11 keine Tätigkeitdarstellung?

Beitrag von Tyto »

Um an das von Ruheständler geschriebene anzuknüpfen, wenn es nämlich keine Informationen zu der Stelle gäbe, wonach würde denn entschieden werden, dass sie A11 bewertet ist? :D
sozibea80

Re: Als Beamter A11 keine Tätigkeitdarstellung?

Beitrag von sozibea80 »

so habe ich es auch gesehen und kann nicht nachvollziehen, warum mir die Dame plötzlich Aufgaben übertragen will, die gar nicht schriftlich fixiert wurden...ich habe sie daher gebeten, eine Tätigkeitsdarstellung zu schreiben, was sie aber ablehnt. Ich habe mich schließlich auch auf die Stelle beworben...da gab es eine Ausschreibung! warum gibt es dann keine konkrete TD ??? Nur weil es ein Beamtendienstposten ist? Ich verstehe das alles nicht.
Es gibt eine sehr oberflächliche Aufgabenbeschreibung. Offiziell eröffnet wurde mir diese übrigens nie...auf der Verfügung stand aber geschrieben, dass der Dienstherr dies persönlich zu tun habe, hat er jedoch nicht. Irgendwann wurde ich dann aber offiziell befördert und erhielt die Urkunde- nach 6 Monaten Bewährungszeit.
Die Aufgabenbeschreibung verwirrt und ist sehr unklar formuliert- prozentuale Anteile wären genaus das, was ich gerne hätte, um meine Arbeit zu definieren oder auch um Zeitaufwände besser bechreiben zu können. Soll ich mich an den PR wenden? Soll ich selbst die TD schreiben?
Gruß
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Bananen-Willi
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Re: Als Beamter A11 keine Tätigkeitdarstellung?

Beitrag von Bananen-Willi »

Ganz Unrecht hat deine Chefin damit nicht. Eine Stellenbeschreibung, wie sie für Angestellte zwingend vorgeschreiben ist, gibt es für Beamte grundsätzlich nicht. Da wird alles im weitesten Sinne mit "Beamtenpflichten" umrissen. Natürlich wird es meist eine Tätigkeitsdarstellung analog zu den Angestelltenvorschriften geben, allein schon, um die Stellendotierung zu rechtfertigen. Das Dumme ist halt nur, dass die dann wie in deinem Fall so schwammig formuliert sind, dass man in jede Richtung fast alles reininterpretieren könnte. Ein Beamtenpflicht ist, sich die Kenntnisse seines Aufgabenbereiches anzueignen. Hier ist der Beamte in der Bringschuld, nicht der Dienstherr, dieser hat lediglich die Möglichkeit zu bieten, dass man sich die Kenntnisse aneignen kann, sei es durch Lehrgänge oder andere geeignete Maßnahmen. Das ist nirgends explizit festgeschrieben, sondern wird unter dem Hauptpunkt "Dienstleistungspflicht" aus den Beamtenpflichten subsumiert.
Auf Deutsch: der Dienstherr dreht sichs wie üblich so hin, wie ers gerade braucht... :|
Tyto
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Re: Als Beamter A11 keine Tätigkeitdarstellung?

Beitrag von Tyto »

Formuliere doch was deiner Meinung nach die Stelle definiert (auch prozentuale Anteile) und gehe auf deine Vorgesetzte zu. Dann kann man sich ja einig werden, wo die Zeit anders verteilt werden kann, um allen Aufgaben (auch neuen) gerecht zu werden :)

Edit: PR würde ich ganz klar außen vor lassen, sehe keinen Bedarf dafür. Lieber erstmal im Guten versuchen.
sozibea80

Re: Als Beamter A11 keine Tätigkeitdarstellung?

Beitrag von sozibea80 »

Danke euch für die Antworten. Ich bin als Beamtin quer eingestiegen und daher manchmal geradezu erschüttert...
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Ruheständler
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Re: Als Beamter A11 keine Tätigkeitdarstellung?

Beitrag von Ruheständler »

Ich kenne das Dilemma als Quereinsteiger :roll: ,aber gerade deswegen solltest Du darauf drängen das ein detallierte Aufgabenbeschreibung für den Dienstposten geschaffen wird,natürlich auf dem friedlichen Wege, eine gute Personalvertretung kann dabei sicherlich hilfreich zur Seite stehen,wenn es sich ergeben sollte das Du irgendwann einmal einen Veränderungswunsch hast und Dich dort bewirbst bzw.wenn der Dienstherr meint das Du wo anders gebraucht wirst,mit was für Angaben willst Du dann dort über Deine Tätigkeiten punkten?
Ich weiß aus Erfahrung das der Dienstherr z.B. durch mehrfache Umgestaltung seiner Behördenstrukturen oft nicht in der Lage ist für seine Beamten die entsprechenden Aufgabenbeschreibungen zu erstellen,es fühlt sich einfach keiner zuständig.
Nicht locker lassen mit dem berechtigten Anspruch auf eine Dienstposten/Aufgabenbeschreibung.
Gruß vom Ruheständler
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Tyto
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Re: Als Beamter A11 keine Tätigkeitdarstellung?

Beitrag von Tyto »

Dem schließe ich mich an, erstmal alles im Guten versuchen :)
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