Anmeldung Gewerbe

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ZmV
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Anmeldung Gewerbe

Beitrag von ZmV »

Abend zusammen,

ich weiß das man den Dienstherrn mitteilen muss/fragen muss wenn man eine Nebentätigkeit ausübt. Gilt das gleiche auch wenn ich ein "Nebengewerbe" anmelde?
Außerdem wie verhält sich das dann mit den Einnahmen wenn es zu einer Dienstunfähigkeit kommt? Wird das 1:1 so angerechnet wie bei einem "normalen" Nebenjob?
Gruß
Gertrud1927
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Re: Anmeldung Gewerbe

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Bei DU gibt es Versorgung und dann gilt das BeamtVG. Ich denke im BeamtVG § 53 steht das. Unter Abs 7 steht etwas von Gewerbebetrieb.
ZmV
Beiträge: 24
Registriert: 30. Dez 2014, 14:42
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Re: Anmeldung Gewerbe

Beitrag von ZmV »

Guten Morgen,

danke für die Antwort. Den § kenn ich aber muss gestehen auch nur die Hälfte davon wirklich zu verstehen.
Aber dem Dienstherrn muss ich mitteilen das ich ein Gewerbe angemeldet habe? Also direkt? Oder erst wenn Umsätze generiert wurden?
Gruß
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Mikesch
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Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
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Re: Anmeldung Gewerbe

Beitrag von Mikesch »

Die Nebentätigkeit oder Gewerbe muss noch vor Ausübung angemeldet werden und genehmigt sein.
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