Rentenanrechnung auf die Pension

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mecki111
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von mecki111 »

Hallo Andy,
sicher ist der Wehrdienst ruhegehaltfähig und wird auch bei der Rente berücksichtigt.
Ob die Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei Post/Telekom ruhegehaltfähig sind, ist schon fraglich, wenn wie du schreibst Zeiten der Arbeitslosigkeit vorhanden sind. Regelmäßig muss die Ernennung unmittelbar an die Zeit im Arbeitsverhältnis zum späteren Dienstherrn anschließen.
Die Höchstgrenze nach § 55 Abs. 2 BeamtVG berechnet sich aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, hier also A 12 Stufe 8. Als fiktive ruhegehaltfähige Dienstzeit wird die Zeit vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum Ruhestandsbeginn gerechnet - Feinheiten ausgeblendet.
Für die Rente müssen die Voraussetzungen des SGB VI erfüllt sein. Das ist bei Beamten regelmäßig nur bei Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 67 Jahren (oder 65+x) möglich.
Alles Gute
Mecki
AndyO
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von AndyO »

mecki111 hat geschrieben: 7. Mär 2017, 12:51 Hallo Andy,
sicher ist der Wehrdienst ruhegehaltfähig und wird auch bei der Rente berücksichtigt.
Also 1x15/12*1,78125=2,2265% auf der Pensionsseite. Rentenseite entsprechend der Rentenauskunft.
mecki111 hat geschrieben: 7. Mär 2017, 12:51Ob die Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei Post/Telekom ruhegehaltfähig sind, ist schon fraglich, wenn wie du schreibst Zeiten der Arbeitslosigkeit vorhanden sind. Regelmäßig muss die Ernennung unmittelbar an die Zeit im Arbeitsverhältnis zum späteren Dienstherrn anschließen.
Wirkt pensionserhöhend vor dem Regelpensionseintritt. Danach ist die Frage was wegfällt? Der Wehrdienst?
mecki111 hat geschrieben: 7. Mär 2017, 12:51Die Höchstgrenze nach § 55 Abs. 2 BeamtVG berechnet sich aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, hier also A 12 Stufe 8. Als fiktive ruhegehaltfähige Dienstzeit wird die Zeit vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum Ruhestandsbeginn gerechnet - Feinheiten ausgeblendet. Für die Rente müssen die Voraussetzungen des SGB VI erfüllt sein. Das ist bei Beamten regelmäßig nur bei Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 67 Jahren (oder 65+x) möglich.
Mit erreichen der Regelaltersgrenze für die Rente fallen die rentenversicherungspflichtigen Zeiten nach dem 17. Lebensjahr weg. Also gibt es einen neuen Pensionsbescheid. Bei mir ~20 Monate = -2,968%. Dafür bekomme ich die Rente zum frühestmöglichen Beantragungszeitpunkt (GdB) oder der Regelaltersgrenze?
Naturfreund
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von Naturfreund »

Hallo Outbackman,

ich nehme an, du hast deine Pension/Rente nun selber geklärt!?:-)

Ich schubs den Thread mal nach oben und würde mich ebenfalls über Antworten freuen

Aus gesundheitlichen Gründen bekomme ich nun die Frühpension und es steht die Rente wg Erwerbsminderung an

Amtsärzte hinter mir aber es "kann Monate dauern" bis das Ergebnis kommt !Zitat!

Wenn diese REnte dazu kommt, wird ev sogar ZUschuss zur KV gezahlt

Die Mindestpension beträgt ca 1600 Euro
Davon KK ab

Rente wären ca 300€

Würde da die Pension gekürzt?

Und darf ich ca 3 Stunden die Woche! mit Aufwandsentschädigung ca 100€ dazuverdienen?
Naturfreund
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von Naturfreund »

Da irrst Du.

Ich bin ja gerade mittendrin :-)
watschenmann
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von watschenmann »

"dibedupp: Als Beamter bekommt du keine Rente wegen Erwerbsminderung."

Doch auch als Beamter kannst du eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Ich erhalte diese schon über 20 Jahre parallel zu meiner Besoldung.
Das Einzigste was mich immer noch brennend interessiert: wie wird diese auf meine spätere Pension oder Mindestversorgung angerechnet.
Da bin ich noch nicht weitergekommen. Wenn jemand hier Erfahrungswerte hat, bin ich für Antworten sehr dankbar.
watschenmann
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von watschenmann »

Doch Vollzeit.
Erwerbsminderung habe ich bekommen als ich noch Tarifkraft war, wg Arbeitsunfall
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von Dienstunfall_L »

Die Rente, die du wegen des Arbeitsunfalls als Arbeitnehmer bekommst, müsste m.W. eine sog. Unfall- bzw. Verletztenrente sein.
Erwerbsminderung-/ -unfähigkeitsrente setzt voraus, dass man entweder bis max. 6 h/Woche (teilweise Erwerbsminderung) bzw. unter 3 h/Woche (volle E.) arbeiten kann aus gesundheitlichen Gründen.

Erwerbsminderung wurde hier vermutlich verwechselt mit "Minderung der Erwerbsfähigkeit" (MdE). Diese wird bei bleibenden Schäden nach einem Arbeitsunfall festgestellt.

Die Frage von watschenmann wäre also, ob eine gesetzl. Unfallrente (von Berufsgenossenschaft oder anderer GUV) auf die Pension angerechnet wird. (Ich weiß es so nicht und würde die www-Suchmaschine nutzen. Der Unfallausgleich, den man nach einem Dienstunfall entspr. der MdE, heute GdS, erhält, wird jedenfalls nicht auf die Pension angerechnet. Das ersetzt aber nicht die Antwort, es gibt zu viele Unterschiede zw. Sozialrecht u. Verw.recht.)
mecki111
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von mecki111 »

Auch eine Unfallrente wird auf die Pension angerechnet. Allerdings bleibt ein Betrag in Höhe des gesetzlichen Unfallausgleichs (§ 35 BeamtVG) anrechnungsfrei.
Naturfreund
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von Naturfreund »

Ja, die erfülle ich
Naturfreund
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von Naturfreund »

Wobei ich jetzt verunsichert bin, ob es zu einer Kürzung der Mindespension kommen kann!?

Meine "eigentliche" Pension betrüge nur wenige hundert Euro-da ich überwiegend halbtags wegen Angehärigenpfle gearbeitet habe

Bevor ich hier Fragen stelle, hab ich mich schon im Netz versucht schlau zu machen, aber ich verstehe es ü b e r h a u p t nicht :-(((

Also ab welcher Summe die M.Pension gekürzt würde



Oder : kann ich mir in dem Fall sogar die Rente als Einmalzahlung auszahlen lassen???
Naturfreund
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von Naturfreund »

Mindestpension wg Krankheit!!

Und die letzten Jahre einen Rentenmimnimiminimini Betrag eingezahlt
AndyO
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von AndyO »

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Bananen-Willi
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von Bananen-Willi »

Naturfreund hat geschrieben: 31. Mai 2017, 12:21 Mindestpension wg Krankheit!!

Und die letzten Jahre einen Rentenmimnimiminimini Betrag eingezahlt
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier jemand strategisch gezielt auf den derzeitigen Status quo "hingearbeitet" hat. Ein gewöhnliches oder alltägliches Verhalten ist dies jedenfalls nicht....
Naturfreund
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von Naturfreund »

Falls Du mich meinst:

ich bin wg Krankheit in Frühpension geschickt worden und habe per Zufall im Telefonat mit der dt Rentenversicherung erfahren, dass es u.U bereits jetzt bei entspr. den Versorgungsausgleich gibt

Und die letzten Jahre habe ich eine kleine Aufwandsentschädigung für wenige Stunden in der Woche erhalten
Das diese überhaupt als Solches bei der RV auftaucht wusste ich garnicht - das hat mir die Bearbeiterin gesagt
Sylter
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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Beitrag von Sylter »

Ich war 10 Jahre im Angestelltenverhältnis tätig und bekomme eine Verletztenrente zu 100% wegen Lungenkrebs (Asbest). Die Krankheit wurde als Berufskrankheit anerkannt.Nach den 10 Jahren wurde ich verbeamtet. Dadurch bekomme ich auch eine Pension.
Jetzt wird die Pension um 2/3 gekürzt, so dass der eigentliche Gewinner meiner Krankheit das Landesamt ist da dort eine beträchtliche Summe gespart wird.
Muß einer Verletztenrente eigentlich versteuert werden?
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