Abrechnung bei Nebentätigkeit

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decade
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Abrechnung bei Nebentätigkeit

Beitrag von decade »

Hallo,

ich bin Bundesbeamter auf Probe, Vollzeit. Ich möchte mich als Nebentätigkkeit selbständig machen im Bereich Webdesign o.ä., also eine kleine Sache die stundenmäßig und finanziell nicht nenneswert ist und auch sonst inhaltlich kein Problem darstellen sollte.

Mich verwirren da jetzt etwas diese verschiedenen Gesetze, die es da gibt, vor allem diese BNV.

http://www.buzer.de/gesetz/2192/index.htm

In den meisten Paragraphen dort geht es immer um "Nebentätigkeiten im Bundesdienst", die angeordnet wurden, oder sowas in der Art. Unter anderem gibt es da in §8 den Punkt, dass eine Abrechnung der Nebentätigkeit am Jahresende an den Dienstherrn gehen soll - wenn es sich um Nebentätigkeiten im Sinne von §6 handelt. Betrifft das jetzt nur diese bundesdienstlich angeordneten Nebentätigkeiten, oder muss jeder Bundesbeamte für jegliche Nebentätigkeit eine Jahresabrechnung an den Dienstherrn geben? Und falls ja, was muss da wie detailiiert drinstehen, oder ist das formfrei? Im Prinzip geht den Dienstherrn ja nicht an, von wem ich Geld bekomme (Datenschutz usw.).

Kennt sich da jemand vielleicht aus?
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