Wechsel von Bundesbehörde zu Bundebehörde - Fragen!

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Sunny5
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Wechsel von Bundesbehörde zu Bundebehörde - Fragen!

Beitrag von Sunny5 »

Hallo!

Ich bin Bundesbeamtin (Beamtin auf Lebenszeit) und habe mich bei einer anderen Behörde (auch Bundesbehörde, allerdings einem anderen Bundesministerium unterstellt!) beworben. Grund hierfür ist ein Ortswechsel von Norddeutschland Richtung Deutschland-Mitte (ca. 400 km). Ich habe es bereits über eine interne Ausschreibung probiert aber leider erfolglos - deshalb nun die Bewerbung an eine andere Bundesbehörde.

Das Bewerbungsverfahren läuft noch und es sieht wohl auch nie so schlecht aus :-) Trotzdem habe ich ein paar Fragen die das "Drumherum" betreffen und wo ich mir nicht ganz sicher bin. Ich habe zwar bei der neuen Dienststelle mal nachgefragt aber da war leider gerade eine "neue Kollegin" dran die ich mit meinen vielen Fragen etwas überfordert habe. Deshalb hoffe ich, dass ihr mir evtl. etwas weiterhelfen könnt:

1. Ich bin im gehobenen Dienst in der Besoldungsgruppe A 10 (habe einen A 9g/A11 - Dienstposten inne). Der Posten auf den ich mich beworben habe ist ebenfalls ein A9g/A 11 - Dienstposten. Wenn ich die Zusage erhalte, werde ich dann direkt in A 10 wieder eingestellt oder muss ich wieder ganz von vorne anfangen und werde nach A9 bezahlt?
2. Ich bin ja Bundesbeamtin und würde von einer Bundebehörde zu einer anderen Bundebehörde wechseln. Werden meine Erfahrungsstufen (habe gerade Stufe 4) dann mit übernommen?
3. Wenn ich die Zusage erhalten sollte, muss ich wohl einen "Antrag auf Versetzung" stellen. Geht sowas formlos - also kurze Mail oder kurzer Brief? Und stellt man diesen Antrag direkt wenn man die schriftliche Zusage hat?
4. Wann sollte ich meine jetzige Dienststelle über die Bewerbung informieren? Bisher weiß noch niemand davon weil ich natürlich nicht unnötig viel Wind machen wollte. Aber wenn die "neue" Dienststelle meine Personalakten anfordern will (eine entsprechende Erklärung habe ich zur Unterschrift zugeschickt bekommen) dann muss ich nun wohl Farbe bekennen, oder?! Auch wenn ich bisher noch keine Zusage habe?
5. Kann meine "alte" Dienststelle sich weigern mich an die "neue" Dienststelle zu versetzen und wenn ja, in welchen Fällen?
6. Wie ist das denn mir den Regelbeurteilungen: werden diese von der neuen Dienststelle dann "übernommen" bzw. Beurteilungsbeiträge anerkannt?

Ich hoffe ihr könnt mir die ein oder andere - oder auch alle - Frage beantworten :-)
Torquemada
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Re: Wechsel von Bundesbehörde zu Bundebehörde - Fragen!

Beitrag von Torquemada »

Mit den Fragen dürften viele überfordert sein. Was heisst: "ich habe mich beworben" ???
Was sagen den die anderen dazu? Wie stellen die sich denn das Verfahren vor?
Sunny5
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Re: Wechsel von Bundesbehörde zu Bundebehörde - Fragen!

Beitrag von Sunny5 »

Der Posten bei der "neuen" Dienststelle (auch Bund) war auf interamt.de ausgeschrieben und darauf habe ich mich beworben. Also ganz klassisch: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, dann Vorstellungsgespräch

Ich habe ja wie gesagt bei der "neuen" Dienststelle (also da wo ich dann arbeiten möchte und mich beworben habe) bereits mal nachgefragt wie so ein Wechsel abläuft aber so richtig eine Antwort habe ich da leider auch nicht erhalten da die Bearbeiterin noch sehr "neu" war. Ich werde nächste Woche nochmal dort anrufen und lande dann hoffentlich bei einem etwas erfahreren Sachbearbeiter aber falls nicht würde ich gerne hier ein paar Infos kriegen. Es gibt hier ja einige die von Land zu Bund oder von Bund zu Land gewechselt haben, aber wie ist das denn, wenn der Dienstherr der Gleiche (also Bund) bleibt? Dazu findet sich im Internet leider nicht sehr viel...
Seller us M.
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Re: Wechsel von Bundesbehörde zu Bundebehörde - Fragen!

Beitrag von Seller us M. »

Sunny5 hat geschrieben:Wenn ich die Zusage erhalte, werde ich dann direkt in A 10 wieder eingestellt oder muss ich wieder ganz von vorne anfangen und werde nach A9 bezahlt?
Ich gehe davon aus, dass du nicht "eingestellt", sondern "versetzt" werden wirst. Die Versetzung ist die Fortsetzung des bestehenden Beamtenverhältnisses und hat üblicherweise die Folge, dass sich die Besoldungsgruppe nicht ändert. Denkbar ist natürlich außer der Beförderung zum Versetzungszeitpunkt auch eine freiwillige Rückernennung, falls keine Planstelle der Besoldungsgruppe A 10 frei sein sollte und du trotzdem unbedingt zu der neuen Dienststelle willst. Letzteres halte ich für unwahrscheinlich und würde im Vorstellungsgespräch thematisiert werden.
Sunny5 hat geschrieben:Werden meine Erfahrungsstufen (habe gerade Stufe 4) dann mit übernommen?
Es besteht kein Grund für eine Änderung.
Sunny5 hat geschrieben:Wenn ich die Zusage erhalten sollte, muss ich wohl einen "Antrag auf Versetzung" stellen
Dann noch nicht! Üblicherweise bittet die neue Stelle darum, dass du für drei bis sechs Monate zur Erprobung und mit dem Ziel der Versetzung zu ihr hin abgeordnet wirst. Erst wenn diese Probezeit zur beiderseitigen Zufriedernheit erfolgt, kommt es zur Versetzung. Für diesen Antrag genügt dann ein Einzeiler.
Sunny5 hat geschrieben:Wann sollte ich meine jetzige Dienststelle über die Bewerbung informieren? ... Aber wenn die "neue" Dienststelle meine Personalakten anfordern will (eine entsprechende Erklärung habe ich zur Unterschrift zugeschickt bekommen) dann muss ich nun wohl Farbe bekennen, oder?!
Wenn du die Erklärung unterschrieben weggeschickt hast, solltest du deine aktuelle Dienststelle informieren. Damit der Überraschungseffekt (wenn die Anforderung der Personalakte kommt) nicht zu groß ist und bereits Überlegungen angestellt werden können, wie dein eventueller Weggang kompensiert werden könnte.
Sunny5 hat geschrieben:Kann meine "alte" Dienststelle sich weigern mich an die "neue" Dienststelle zu versetzen und wenn ja, in welchen Fällen?
"Kann" ja. Hängt von der personellen Situation in der Dienststelle ab, ob und wie schnell dem Wunsch auf Abordnung entsprochen wird. Aus Jux und Tollerei hält man niemanden zurück, der weg möchte. Die Hintergründe für deinen Ortswechselwunsch können eine Rolle spielen. Ein wenig kann auch von Bedeutung sein, wie die Chemie zwischen den beteiligten Dienststellen stimmt.
Sunny5 hat geschrieben:Wie ist das denn mir den Regelbeurteilungen ...
Die sind nicht plötzlich aus der Welt, werden aber möglicherweise nicht ganz so stark gewichtet, wie der erste Eindruck, den du in der neuen Dienststelle hinterlässt.

Habe hoffentlich nichts vergessen. ;-)
Seller
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