Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

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JackR67
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Beitrag von JackR67 »

Hallo

ich bin Bundesbeamter A9 mittlerer Dienst und seit 2008 arbeite ich auf einem Dienstposten A10 gehobener Dienst ohne Aussicht auf eine Beförderung bzw. eines Aufstiegs in den gehobenen Dienst (erfuhr ich erst im Herbst 2015) .Leider musste ich die letzten 4 Jahre bereits 2 x meine Tätigkeit abbrechen. Das erste mal 2013 wegen eines massiven Stalkingfalls (durch einen Klienten) im Dienst und dem Vertrauensverlust in meine Dienststelle.War 1 Jahr AU mit Therapie und danach mit Wiedereingliederung wieder am Arbeitsplatz. Nun bin ich seit November 2015 wegen akutem Burnout wieder AU und meine Ärzte empfehlen einen Arbeitsplatzwechsel. Das beriebliche Eingliederungsmangement (BEM) ist nun angelaufen und es wurden bereits 2 Gespäche mit Personalberater, Geschäftsführung und Personalvertretung und mir geführt. Ich hatte ein Interesse an einem neuen Arbeitsplatz bekundet aber meine Dienststelle möchte mir nichts anderes anbieten als mein bisheriger Arbeitsplatz.Der Personalberater sucht für mich nur Stellen beim Dienstherren im gehobenen Dienst (A10) oder bot mir eine Stelle nach A7 mittlerer Dienst an mit Inkaufnahme einer Zurückstufung von A9 auf A7.
Meine Frage ist nun. Kann ich wirklich verpflichtet werden auf A10 Stellen im gehobenen Dienst zu arbeiten und weiterhin nur nach A9 mittlerer Dienst besoldet zu werden,ohne Aussicht auf eine Beförderung bzw. dem Aufstieg in den gehobenen Dienst ?

Sollte von meinem Dienstherren kein geeigneter Dienstposten nach A9 mittlerer Dienst gefunden werden, oder eine weitere Verwendung auf A10 Stellen des gehobenen Dienstes ausgeschlossen sein, muss ich dann wirklich mit einer Zurückstufung nach A7 oder A8 rechnen bzw. in Kauf nehmen ? oder bleibt es dann bei meiner Besoldung und dem Amt nach A9 mittlerer Dienst, auch bei einer künftigen Tätigkeit geringerer Einstufung des mittleren Dienstes?

wäre nett wenn mir jemand hier helfen könnte bzw. Tips gibt wie ich mich hier weiter verhalten sollte.

viele Grüße
Jack
sdh1807
Beiträge: 410
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Beitrag von sdh1807 »

wenn Sie auf einen Dienstposten umgesetzt werden der einem geringerem Amt entspricht ohne das Sie das veranlasst haben würde ich sagen ist § 19a BBesG einschlägig.
Bundesbesoldungsgesetz
§ 19a Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes

Verringert sich während eines Dienstverhältnisses nach § 1 Absatz 1 das Grundgehalt durch Verleihung eines anderen Amtes aus Gründen, die nicht vom Beamten, Richter oder Soldaten zu vertreten sind, ist abweichend von § 19 das Grundgehalt zu zahlen, das dem Besoldungsempfänger bei einem Verbleiben in dem bisherigen Amt zugestanden hätte. Satz 1 gilt entsprechend bei einem Wechsel eines Beamten in das Dienstverhältnis eines Richters oder bei einem Wechsel eines Richters in das Dienstverhältnis eines Beamten. Veränderungen in der Bewertung des bisherigen Amtes bleiben unberücksichtigt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Amtszulagen, auch bei Übertragung einer anderen Funktion. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht im Fall des § 24 Absatz 6 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes sowie im Fall der Übertragung eines Amtes in einem Dienstverhältnis auf Zeit.
Fleure
Beiträge: 11
Registriert: 27. Nov 2013, 19:55
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Beitrag von Fleure »

suche dir anwaltliche Hilfe. Meine Erfahrung war, das dann doch einiges geht. Lass dich auf keinen Fall kampflos zurückstufen
echterBAHNER
Beiträge: 199
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Beitrag von echterBAHNER »

Wie sdh1807 so schön raussuchen, zurückrufen geht nur mit deinem Einverständnis in dem Fall. Auf einem A7 Posten als A9er sollte dir egal sein, dein Gehalt bleibt. Ich war auch kurzzeitig im BEM, meine Dienststelle kümmerte sich nicht um einen anderen Posten, die Betriebsärztin fand das gar nicht lustig und haute immer neue Einschränkungen für meine Tauglichkeit raus ( in Absprache mit mir), das ich auf einem 24\7 Arbeitsplatz nur noch im Tagesdienst einsetzbar war. Auch kein WE Dienst mehr. Dann wurde mein Arbeitgeber wach.
Gloster
Beiträge: 47
Registriert: 16. Jun 2011, 21:46
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Beitrag von Gloster »

Es ist immer wieder toll zu lesen, auf welche Ideen man bei der Bahn AG kommt. :oops:

Es gibt für Beamte kein betriebliches Wiedereingliederungsmanagment (es
gibt lediglich ein freiwilliges daran angelehntes Verfahren für Bundesbeamte);

Es gibt keine Zurückstufungen von A9 nach A7 ohne ein Disziplinarverfahren. ;-)

Der Personalsachbearbeiter kann Dir keine Planstellen oder Besoldungsstufen
anbieten oder aberkennen, schon garnicht "beim Dienstherrn".

Die Bahn hat auch keine Personalvertretung, sondern einen Betriebsrat.
Auch der hat mit Planstellen von Beamten nichts zu tun.

Wenn Du als A9-Beamter auf einem Dienstposten des gehobenen Dienstes
dauerhaft arbeitest, solltest Du Dich für den Praxisaufstieg in den geh.
Dienst bewerben oder vielleicht auf eine Beurlaubung insistieren, wenn
Du noch jünger bist.

Mein Tip: Unterschreibe nichts, laß Dich nicht zu irgendwelchen Stellen
von "DB-Arbeit" versetzen, auch wenn die "Gewerkschaft" EVG
diese Machenschaften auch noch feiert.

Das traurige ist eben nur, daß es nichts gibt, was es nicht gibt.
Es ist niemandem verboten, sich alles gefallen zu lassen, auch einem
Beamten nicht.
Ich kenne einen Obersekretär, der von DB-Arbeit an eine Zeitarbeitsfirma
ausgeliehen wurde, dort fährt er jetzt Medikamente zu den Apotheken.
Ein Beamter des einfachen Dienstes arbeitete monatelang in seinem alten
Beruf als Maler, ebenfalls via > DB-Arbeit > Zeitarbeitsfirma > Malermeister.

Allerdings werden auch diese Herren noch nach dem für sie
geltenden "Amt" besoldet. Da fehlt dann nur noch die Ernennungs-
urkunde "Im Namen der Buntenrepublik Deutschland übertrage ich
Ihnen das Amt eines Malergesellen beim Malermeister Klecksel
und weise sie mit Wirkung v. 1.April in eine Planstelle..."

Ich persönlich habe es vorgezogen, lieber 14.8% Abschläge in Kauf zu
nehmen, als mich mit der Realsatire Bahn weiterhin beschäftigen zu
müssen. :)

Gl.
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Bananen-Willi
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Beitrag von Bananen-Willi »

Gloster hat geschrieben:Es ist immer wieder toll zu lesen, auf welche Ideen man bei der Bahn AG kommt. :oops:
Ich bezweifle doch stark, dass der TE aus dem Bereich der Deutschen Bahn stammt, seiner Ausdrucksweise nach würd ich ihn eher in einem Jobcenter verorten...
Vortest
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Beitrag von Vortest »

Gloster hat geschrieben:Es ist immer wieder toll zu lesen, auf welche Ideen man bei der Bahn AG kommt. :oops:

Es gibt für Beamte kein betriebliches Wiedereingliederungsmanagment (es
gibt lediglich ein freiwilliges daran angelehntes Verfahren für Bundesbeamte);

Es gibt keine Zurückstufungen von A9 nach A7 ohne ein Disziplinarverfahren. ;-)

Der Personalsachbearbeiter kann Dir keine Planstellen oder Besoldungsstufen
anbieten oder aberkennen, schon garnicht "beim Dienstherrn".

Die Bahn hat auch keine Personalvertretung, sondern einen Betriebsrat.
Auch der hat mit Planstellen von Beamten nichts zu tun.

Wenn Du als A9-Beamter auf einem Dienstposten des gehobenen Dienstes
dauerhaft arbeitest, solltest Du Dich für den Praxisaufstieg in den geh.
Dienst bewerben oder vielleicht auf eine Beurlaubung insistieren, wenn
Du noch jünger bist.

Mein Tip: Unterschreibe nichts, laß Dich nicht zu irgendwelchen Stellen
von "DB-Arbeit" versetzen, auch wenn die "Gewerkschaft" EVG
diese Machenschaften auch noch feiert.

Das traurige ist eben nur, daß es nichts gibt, was es nicht gibt.
Es ist niemandem verboten, sich alles gefallen zu lassen, auch einem
Beamten nicht.
Ich kenne einen Obersekretär, der von DB-Arbeit an eine Zeitarbeitsfirma
ausgeliehen wurde, dort fährt er jetzt Medikamente zu den Apotheken.
Ein Beamter des einfachen Dienstes arbeitete monatelang in seinem alten
Beruf als Maler, ebenfalls via > DB-Arbeit > Zeitarbeitsfirma > Malermeister.

Allerdings werden auch diese Herren noch nach dem für sie
geltenden "Amt" besoldet. Da fehlt dann nur noch die Ernennungs-
urkunde "Im Namen der Buntenrepublik Deutschland übertrage ich
Ihnen das Amt eines Malergesellen beim Malermeister Klecksel
und weise sie mit Wirkung v. 1.April in eine Planstelle..."

Ich persönlich habe es vorgezogen, lieber 14.8% Abschläge in Kauf zu
nehmen, als mich mit der Realsatire Bahn weiterhin beschäftigen zu
müssen. :)

Gl.
Das ist nicht richtig. Die überwiegende Meinung in der Literatur sieht sehr wohl das BEM auch für Beamte anwendbar. Dieser Meinung hat sich 2014 auch das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen. Es gibt keinen Grund warum 81 SGB IX nicht anwendbar wäre.
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