Erfahrungsstufe nach Beförderung

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Tisu
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Erfahrungsstufe nach Beförderung

Beitrag von Tisu »

Hallo,

ich bin Bundesbeamter und seit 23 Jahren im Dienst. Ich wurde 2009 in die Überleitungsstufe 6 eingestuft. Im Mai 2012 wurde ich von A6 nach A7 befördert (nach 20 Dienstjahren) und wurde gleichzeitig in die Stufe 6 zurück gestuft (wäre sonst ungerecht den Kollegen gegenüber, die noch nicht befördert sind). Ich habe jetzt also seit dem A7 Stufe 6 und müsste jetzt nach nochmal 4 Jahren im neuen Jahr in die Stufe 7 kommen. Das heißt die letzte Stufe erreiche ich im Jahr 2020, wo ich dann schon 27 Dienstjahre habe. Kollegen, die erst in 2013 in die A7 befördert wurden, haben aber jetzt schon seit dem die Stufe 7 und kommen somit 3 Jahre vor mir in die Endstufe. Ist das gerecht?
Seller us M.
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Re: Erfahrungsstufe nach Beförderung

Beitrag von Seller us M. »

Tisu hat geschrieben:...(wäre sonst ungerecht den Kollegen gegenüber, die noch nicht befördert sind)...
Das hast du falsch verstanden. Das wäre gegenüber den Kollegen ungerecht, die einen ähnlichen Werdegang haben wie du, aber wegen guter Beurteilung noch vor dem 1. Juli 2009, dem Stichtag für die Systemumstellung, befördert worden sind.
Tisu hat geschrieben:... Ist das gerecht?
Es entspricht geltendem Recht (§ 2 Abs. 5 BesÜG) und ist deshalb "gerecht". Deinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden wird das wahrscheinlich massiv widersprechen. Als gerechter würdest du es vermutlich empfinden, wenn diese Prüfung - wie wäre der Kollege im höheren Amt am 1.07.2009 übergeleitet/eingestuft worden und welche Auswirkungen hätte das jetzt - noch so lange praktiziert würde, bis alle am Stichtag bereits vorhandenen Beamten die Endstufe erreicht haben. Das wäre aber nicht praktikabel und würde dein Lebenseinkommen nicht um einen einzigen Cent erhöhen.
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