Eingruppierung / Übernahme Beamtenverhältnis

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janosch
Beiträge: 1
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Eingruppierung / Übernahme Beamtenverhältnis

Beitrag von janosch »

Hallo liebe Beamtentalker,

ich hätte da mal ein paar Fragen und wäre sehr dankbar wenn da Jemand weiterhelfen könnte.

Der Fall:

- ehemaliger Soldat - Hauptbootsmann A8Z Stufe 4
- SAZ12 - Dienstzeitende 09/2014
- Inhaber Zulassungsschein für den Öffentlichen Dienst
- Alter: 35 Jahre
- Kaufmännische Berufsausbildung + Fachkaufmann IHK
- Studium Wirtschaftswissenschaften Bachelor (ein Jahr nach Dienstzeitende abgeschlossen)

Nun ging es an die Bewerbungen und der ehemalige Soldat hat sich für eine Stelle (nicht technischer Dienst) beworben, die als Beamter bis A11 Bundesbesoldungsordnung und als Angestellter E9b-E12 TVöD für Betriebswirte FH /Bachelor ausgeschrieben war.(keine Vormerkstelle) Das Auswahlgespräch lief gut und es ist mit einer Zusage zu rechnen.
Im Auswahlgespräch wurde geäußert, dass sich das zu erwartende Jahresgehalt der anwesenden Mitbewerber je nach Ausbildung zwischen 33.XXX und 47.XXX € bewege.

Nun folgende Fragen:
1. Inwiefern werden die Dienstzeiten als Soldat bei der Bemessung der Entgeltstufe / Altersstufe berücksichtigt?
2. Wird der ehemalige Soldat auch ohne den Zulassungsschein zu nutzen als Beamter auf Probe eingestellt?
3. Mit welcher Eingruppierung wäre zu rechnen bei einer Anstellung als Angestellter TVöD?
4. Bei einer Anstellung als Angestellter TVöD - Wann und wie würde eine Verbeamtung erfolgen?

Vielen Dank für qualifizierte Antworten!!!
Dipl_Finanzwirt
Beiträge: 96
Registriert: 25. Nov 2014, 17:38
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Re: Eingruppierung / Übernahme Beamtenverhältnis

Beitrag von Dipl_Finanzwirt »

Hallo,

zu 1: Würde ich direkt bei der Einstellungsbehörde nachfragen, teilweise gibt es da auch ein Ermessensspielraum. (Im Bereich der Angestelten mehr als im Bereich der Beamten).
zu 2: Wenn er nach Eignung, Leistung und Befähigung der beste Bewerber ist, dann ja. In meinem Hinterkopf gibt es jedoch die Altersgrenze von 36 Jahren für die erste Berufung in ein Beamtenverhältnis. deswegen in deinem Alter da aufpassen - im Zweifel bei der Einstellungsbehörde fragen).
zu 3: Die Eingruppierung kommt mir komisch vor. Angestelltendiensposten (Exx) müssten bewertet sein und beim vorliegen der Vorraussetzungen gibt es diese Entgeldgruppe. Ausnahmen sind z.B. wenn eine geforderte Vorbildung fehlt (dann eine EG weniger) oder ähnliches. Bei Beamten ist eine Spanne hingegen üblich - Laufbahnprinzip, mein steigt im Eingangsamt ein und wird durchbefördert. Hier hilft definitiv nur Fragen bei der Einstellugnsbehörde.
zu 4: Hier ein kurzes Vorsicht: Der Wechsel Soldat(=wie Beamter) - Angestellter - Beamter kann mit Problemen verbunden sein. Bei der erneuten Verbeamtung steht auf jeden Fall ein Besuch beim Amtsarzt an - und ob der in ein paar Jahren ein Problem ist kann heute niemand sagen. Ausßerdem zwingt das Angestelltenverhältnis in dei gesetzliche Krankenversicherung - für den Beamten ist aber die private Versicherung in der Regel günstiger - und umso günstiger, je früher dort eingestiegen wurde....

ciao!
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Eingruppierung / Übernahme Beamtenverhältnis

Beitrag von sdh1807 »

Ein gut beratener SaZ 12 sollte eigentlich eine große Anwartschaft bei einer privaten KV haben.
In dem Falle steigt er mit dem Alter und Gesundheitszustand in die PKV ein, das zum Zeitpunkt des Abschlusses vorlag.
Damit entfällt die Gesundheitsprüfung und derjenige steigt mit einem guten Alter ein. Sollte er nur eine kleine Anwartschaft haben entfällt lediglich die Gesundheitsprüfung.
Ohne Anwartschaft bleibt nur zu hoffen, das derjenige kerngesund ist.

Bitte daran denken, das die Übergangsbeihilfe bei einem Zulassungsschein um 50% gekürzt wird (kann aber sein das die Kürzung schon bei der Auszahlung erfolgt ist).
Sollte die Übergangsbeihilfe bereits gekürzt gezahlt sein und es mit der neuen Stelle klappen würde ich den Z-Schein zurück geben und damit die restlichen 50% der Übergangsbeihilfe wieder ausgezahlt werden können.
Da es keine Vormerkstelle ist hat man ja den Z-Schein nicht genutzt.
Die Rückgabe des Z-Scheins aber erst wenn die Ernennungsurkunde des neuen Dienstherren vorliegt (und damit meine ich die mit der schwar-rot-goldenen Kordel), jedoch muss die Rückgabe spätestens 8 Jahre nach DZE erfolgen.

Solange man noch Übergangsgebührnisse bezieht werden die beiden Bezüge aufgerechnet und die Übergangsbeihilfe gekürzt (da gibts ne Maximalgrenze, bei mir damals 1,5fach A4 Endstufe).
Genaueres dazu würde ich mir schwarz auf weiß vom BfD geben lassen.
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