Hallo,
wenn ein Bundesbeamter sich auf eine Stelle/ Dienstposten beworben hat, muss er dann dort eingesetzt werden? Oder kann er (gegen seinen Willen) auf einem vergleichbaren Diensposten eingesetzt werden?
Beispiel:
XY arbeitet in Haus A als 'Bearbeiter'
Nun folgt eine Stellenausschreibung für Posten 'Sachbearbeiter' in Haus A
Bewerber (XY) gewinnt die Ausschreibung
Chef will XY aber in Haus B als 'Sachbearbeiter' einsetzten
Gleiche Stelle, jedoch nicht die ausgeschriebene. XY hätte sich jedoch niemals auf eine Stelle in Haus B beworben, da er nur in Haus A arbeiten will; auch wenn er dann im Haus A nur Bearbeiter geblieben wäre.
Wie ist die Rechtslage im Bundesbeamtenrecht?
Hinweis
:Bearbeiter ist "weniger" als Sachbearbeiter:
Verwendung auf anderer Stelle
Moderator: Moderatoren
Re: Verwendung auf anderer Stelle
Soweit der Dienstort der gleiche ist und du Tätigkeiten in deiner Besoldungsgruppe nachgehen sollst ist das nach meinem Wissen möglich.