Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
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Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Hallo, ich hatte am Wochenende einen kleinen Disput mit meinen Mann bei der Steuererklärung. Er ist fest davon überzeugt das meine derzeitige Erfahrungsstufe 6 viel zu niedrig ist. Ich habe mich bislang darum nie wirklich gekümmert, doch als ich die Differenz von gut 170,00€ Netto zu Stufe 8 sah ,dachte ich ein Nachforschen lohne sich. Vielleicht kann ja jemand auflösen ob ich zu niedrig eingestuft werde. Gibt es einen Unterschied zwischen Jubiläumsdienstzeit und Erfahrungsstufe??
1988- 1991 Ausbildung
1991-1995 Tarifangestellte
1995-2000 Verwaltungsinspektorin(z.A.)
seit 2000 Verwaltungsoberinspektorin
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Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Ich kann dich beruhigen. So wie das aussieht, ist die Einstufung völlig korrekt. Schau mal nach, wann du in Stufe 6 gekommen bist. Vier Jahre später musst du die Stufe 7 bekommen.
Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
5 Jahre z. A. und dann Oberinspektorin?
Schau einfach nach mit welcher "Erfahrungsstufe" du begonnen hast. Den Rest kann man sich ganz einfach selbst ausrechnen. Ansonsten hilft sicher ne kurze Nachfrage bei der zuständigen Stelle. *g*
Schau einfach nach mit welcher "Erfahrungsstufe" du begonnen hast. Den Rest kann man sich ganz einfach selbst ausrechnen. Ansonsten hilft sicher ne kurze Nachfrage bei der zuständigen Stelle. *g*
Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Natürlich gibt es den:-)Sabotscha hat geschrieben: Gibt es einen Unterschied zwischen Jubiläumsdienstzeit und Erfahrungsstufe??
Ich nehme an, dass du Landesangestellte bist, dann müßtest du in die jeweiligen Besoldungsordnungen der Länder nachschauen.
Früher(vor 2009) lief das im allgemeinen so, dass dir eine Erfahrungsstufe(damals Altersstufe) auf Grund deines Lebensalters zugewiesen wurde.
Wegen Antidiskriminierungsgesetz musste der Gesetzgeber von dieser Regelung abweichen.
Seitdem werden Erfahrungsstufen nach der tatsächlichen Berufserfahrung gezahlt.
Allerdings wurden Übergangsregelungen geschaffen, mit der Folge das die "alten" Beamten in das neue System überführt wurden und hierbei die diskriminierenden, weil altersbedingten, Einstufungen übernommen und fortgeschrieben wurden.
Einige Beamte haben dagegen geklagt und zumindest teilweise Recht bekommen.
Hat man seine "Rechtsansprüche" nicht geltend gemacht, sieht's schlecht aus.
Wenn ich deine Erfahrungsstufe mit den mir bekannten Werten auf Bundesebene vergleiche, sieht das korrekt aus.
Gruß
Nick
Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Angestellte höchstwahrscheinlich eh nicht?!
Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Dann würd ja alles passen
Danke für den Hinweis
Danke für den Hinweis
Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Sry, konnte mich nicht zurückhalten. )
Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Danke für die ganzen Kommentare, habe mir das anhand der Hinweise ausrechnen können, und wäre zum 01.August 2015 für die "7" fällig. Mal sehen was dabei nach dem Sprung in der " A-Klasse" noch übrig bleibt
Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Weder nochNick hat geschrieben:Natürlich gibt es den:-)Sabotscha hat geschrieben: Gibt es einen Unterschied zwischen Jubiläumsdienstzeit und Erfahrungsstufe??
Ich nehme an, dass du Landesangestellte bist,
Nick
Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Hab's kapiert
Mea culpa...
Mea culpa...
Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Guten Morgen,
kann das jemand für Blöde erklären? Sorry, raff es gerade nicht...Habe 91 als Beamtenanwärterin zur Anstellung angefangen, da würde es mich ebenfalls interessieren, ob ich nun in der richtigen Stufe bin. (Stufe 7)
kann das jemand für Blöde erklären? Sorry, raff es gerade nicht...Habe 91 als Beamtenanwärterin zur Anstellung angefangen, da würde es mich ebenfalls interessieren, ob ich nun in der richtigen Stufe bin. (Stufe 7)
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Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Ja...wird wohl stimmen. Wahrscheinlich hast du Vorzeiten, die anerkannt wurden.Foxi hat geschrieben:Guten Morgen,
kann das jemand für Blöde erklären? Sorry, raff es gerade nicht...Habe 91 als Beamtenanwärterin zur Anstellung angefangen, da würde es mich ebenfalls interessieren, ob ich nun in der richtigen Stufe bin. (Stufe 7)
Mein Bruder hat nach der Schule direkt 1986 als Beamtenanwärter angefangen und ist letztes Jahr dann in die Stufe 7 gekommen.
Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Schon mal vielen Dank, Torquemada
Frage deshalb, weil das auf einmal überall Thema ist. Jemand anders, der erst seit kurzem A8 ist, hat schon stufe 8, hat aber eher angefangen. Also hängt es vermutlich davon ab, wann man den Dienst begonnen hat, sehe ich das wohl richtig?
Frage deshalb, weil das auf einmal überall Thema ist. Jemand anders, der erst seit kurzem A8 ist, hat schon stufe 8, hat aber eher angefangen. Also hängt es vermutlich davon ab, wann man den Dienst begonnen hat, sehe ich das wohl richtig?
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Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Und es kommt ggf. noch drauf an, in welcher Form der andere mal nach Altersstufen eingestuft war und dadurch Bestandsschutz hat. Ich bin z.B. im 17. Dienstjahr und rutsche nächsten Monat (werde dann 45) in Stufe 10, eben weils aus den Altersstufen so herkommt und man mich nun nicht runterstufen kann nach dem neuen System.
Re: Nach 26 Dienstjahren Erfahrungsstufe 6??
Erst mal die Basics:
Altes System, gültig bis 2009, Einstufung nach Alter
21 Stufe 1
23 Stufe 2
25 Stufe 3
27 Stufe 4
29 Stufe 5
32 Stufe 6
35 Stufe 7
38 Stufe 8
41 Stufe 9
45 Stufe 10
49 Stufe 11
53 (Bund nur gD ab A11) Stufe 12
Neues System Erfahrungsstufe bis Stufe 8 nach
2, 3, 3, 3, 4, 4, 4 Jahren.
2009 bist du mit deiner damals erreichten Alterstufe in das neue System der Erfahrungsstufen übergeleitet worden.
Um Gehaltseinbussen zu vermeiden wurden für die Überleitung extra Stufen dazwischengeschoben.
Z.B. Stufe Ü5 für die Erfahrunsstufe zwischen 4 und 5.
Diese Zwischenstufen fielen mit Beendigung des Überleitungsgesetzes 2013 weg.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde dir eine Erfahrunsstufe nach neuem Muster zugeteilt.
Für die "Altbeamten" ergibt sich die Problematik, dass die rechtswidrige, weil altersdiskriminierende, Einstufung mit dem
Überleitungsgesetz quasi fortgeschrieben wurde.
LG
Nick
Altes System, gültig bis 2009, Einstufung nach Alter
21 Stufe 1
23 Stufe 2
25 Stufe 3
27 Stufe 4
29 Stufe 5
32 Stufe 6
35 Stufe 7
38 Stufe 8
41 Stufe 9
45 Stufe 10
49 Stufe 11
53 (Bund nur gD ab A11) Stufe 12
Neues System Erfahrungsstufe bis Stufe 8 nach
2, 3, 3, 3, 4, 4, 4 Jahren.
2009 bist du mit deiner damals erreichten Alterstufe in das neue System der Erfahrungsstufen übergeleitet worden.
Um Gehaltseinbussen zu vermeiden wurden für die Überleitung extra Stufen dazwischengeschoben.
Z.B. Stufe Ü5 für die Erfahrunsstufe zwischen 4 und 5.
Diese Zwischenstufen fielen mit Beendigung des Überleitungsgesetzes 2013 weg.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde dir eine Erfahrunsstufe nach neuem Muster zugeteilt.
Für die "Altbeamten" ergibt sich die Problematik, dass die rechtswidrige, weil altersdiskriminierende, Einstufung mit dem
Überleitungsgesetz quasi fortgeschrieben wurde.
LG
Nick