Höherwertige Tätigkeiten

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
Behörde:

Re: Höherwertige Tätigkeiten

Beitrag von sdh1807 »

zu 3.) § 46 Abs. 1 BBesG
Der Leitsatz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.11 - 2 C 30.09 -:

§ 46 Abs. 1 BBesG sieht die Zahlung einer Zulage in den Fällen nur der sog. Vakanzvertretung, nicht auch der sog. Verhinderungsvertretung vor (vgl. Urteil vom 28.04.05 - BVerwG 2 C 29.04 -).
Die Aufgaben eines höherwertigen Amtes werden auch dann vorübergehend vertretungsweise im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG wahrgenommen, wenn sie dem Beamten für einen Zeitraum übertragen werden, dessen Ende weder feststeht noch absehbar ist.
Werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des § 46 Abs. 1 BBesG erst nach Ablauf der Wartefrist von 18 Monaten erfüllt, ist die Zulage ab diesem Zeitpunkt zu gewähren.
Es verstößt grundsätzlich nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG), dass Beamten trotz ununterbrochener Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes für einen Zeitraum von mehr als 18 Monaten die Zulage versagt wird, weil sie die erforderliche Beförderungsreife nicht besitzen.
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Re: Höherwertige Tätigkeiten

Beitrag von Gerda »

zu 1.) nach meinem Wissen und eigener Erfahrung heraus nein. Vertretungsweise ist Vieles möglich...
zu 2.) nein
zu 3.) ein wichtiges Urteil wurde dir schon benannt. Danach ist die Zulagengewährung fast aussichtslos....

Rechtsgrundlagen kann ich dir nicht nennen, spreche/schreibe aus eigener Erfahrung heraus...mir ists zu mühseelig, die Gründe aus meinen Unterlagen zu zitieren....

Du solltest gut überlegen, ob du das machst, wobei das Nein-Sagen sicher nicht einfach ist.... Das ist das Reich der Beamten :roll: :wink:

Gerda
Antworten