eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Moderator: Moderatoren
eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin seit Juli 2012 Bundesbeamter auf Probe und habe mir neulich von der Rentenversicherung meine Auskunft bezüglich der bisher eingezahlten Beiträge geben lassen. Laut deren Berechnung bin ich 3 Monate über den 5 Jahren und somit nicht berechtigt mir die Beiträge auszahlen zu lassen.
Weiß mir irgend jemand einen Rat?
Danke und Grüße
ich bin seit Juli 2012 Bundesbeamter auf Probe und habe mir neulich von der Rentenversicherung meine Auskunft bezüglich der bisher eingezahlten Beiträge geben lassen. Laut deren Berechnung bin ich 3 Monate über den 5 Jahren und somit nicht berechtigt mir die Beiträge auszahlen zu lassen.
Weiß mir irgend jemand einen Rat?
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- Ruheständler
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Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
das kann sich auch ändern wenn Du eventuell nicht den Beamten auf Lebenszeit bekommst,dann bist Du vielleicht irgendwann froh das Du die 5 Jahre der Beitragszahlung noch hastAetas87 hat geschrieben:
ich bin seit Juli 2012 Bundesbeamter auf Probe
Gruß Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
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Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Mit dem Thema abschließen.
Da etwas hinzubiegen kann später teuer werden. Die (dir zustehende) gesetzliche Rente "füllt" später die Pension auf. Wenn da etwas "abgefunden" wird kann es sein, dass deine Pension gekürzt wird.
Da etwas hinzubiegen kann später teuer werden. Die (dir zustehende) gesetzliche Rente "füllt" später die Pension auf. Wenn da etwas "abgefunden" wird kann es sein, dass deine Pension gekürzt wird.
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- Moderator
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Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Stimmt zwar nicht, wird aber den Threadstarter nicht mehr interessieren.. Die Altersrente wird er auf jeden Fall beantragen müssen.Dipl_Finanzwirt hat geschrieben:Mit dem Thema abschließen.
Da etwas hinzubiegen kann später teuer werden. Die (dir zustehende) gesetzliche Rente "füllt" später die Pension auf. Wenn da etwas "abgefunden" wird kann es sein, dass deine Pension gekürzt wird.
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Mit hinbiegen ist da sowieso nix
Wie sollte eine erhaltene "Abfindung" später auf die Pension angerechnet werden?
Es kann keine Beitragserstattung erfolgen, die allgemeine Wartezeit ist erfüllt, daher später Anspruch auf ne Rente. Ganz einfach. )
Wie sollte eine erhaltene "Abfindung" später auf die Pension angerechnet werden?
Es kann keine Beitragserstattung erfolgen, die allgemeine Wartezeit ist erfüllt, daher später Anspruch auf ne Rente. Ganz einfach. )
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
ganz so locker wird es dann aber doch nichtDerHagn hat geschrieben:Es kann keine Beitragserstattung erfolgen, die allgemeine Wartezeit ist erfüllt, daher später Anspruch auf ne Rente. Ganz einfach. )
ich werfe mal § 55 BeamtVG in den Raum
Übersteigen Rente, Pension und ggf. Betriebsrente zusammen die maximal erreichbare Pension eines Beamten, wird die Pension soweit gekürzt.§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
(1) Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt. Als Renten gelten
1.
Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen,
2.
Renten aus einer zusätzlichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes,
...
(2) Als Höchstgrenze gelten
1.
für Ruhestandsbeamte der Betrag, der sich als Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 ergeben würde, wenn der Berechnung zugrunde gelegt werden
a)
bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen die Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet,
b)
als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a, zuzüglich der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,
...
2 Beamte in der selben Besoldungsgruppe/Stufe mit 40 Dienstjahren, haben am Ende das selbe raus, auch wenn einer der beiden Rentenansprüche hat.
Zuletzt geändert von sdh1807 am 26. Nov 2014, 15:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Schon klar, aber das sollte im Endeffekt kein Problem darstellen.
So üppig dürfte die Rente für die paar Jährchen eh nich ausfallen
So üppig dürfte die Rente für die paar Jährchen eh nich ausfallen
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Also fallen die Rentenbeitragszeiten vor dem 17. Lebensjahr beim Erreichen der Endstufe in der jeweiligen Besoldungsgruppe bei der Pension unter den Tisch - oder wie?
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Erreichen der Endstufe der Besoldungsgruppe != ruhegehaltsfähige Dienstzeit.
Oder anders: Wer in der Endstufe in Pension geht, kann dennoch bei relativ spätem Einstieg als Beamter nicht genügend ruhegehaltsfähige Dienstjahre haben.
Oder anders: Wer in der Endstufe in Pension geht, kann dennoch bei relativ spätem Einstieg als Beamter nicht genügend ruhegehaltsfähige Dienstjahre haben.
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Bis zur Pensionierung durchziehen, und fertig !Aetas87 hat geschrieben:Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin seit Juli 2012 Bundesbeamter auf Probe und habe mir neulich von der Rentenversicherung meine Auskunft bezüglich der bisher eingezahlten Beiträge geben lassen. Laut deren Berechnung bin ich 3 Monate über den 5 Jahren und somit nicht berechtigt mir die Beiträge auszahlen zu lassen.
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PS:
Deine Pension UND die Rente werden dir, wenn du die Rentenphase erreicht hast, ausbezahlt. Jedoch ergeben die Beträge, in Summe, maximal 100%! (Abhängig davon wie hoch die Pension dann ausfallen wird! 71,75%, 71,25%, 70% ... !)
Näheres können dir die Rentenversicherungen und Pension bearbeitenden Dienststellen mitteilen.
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Mit dem durchziehen bis zur Pension sind wir uns ja einig.
Wie kommst du auf "maximal 100 %", ich dachte maximal bis zum Höchtsruhegehaltssatz?
Wie kommst du auf "maximal 100 %", ich dachte maximal bis zum Höchtsruhegehaltssatz?
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Richtig, das sind dann Deine 100%.Dipl_Finanzwirt hat geschrieben: ,,, ich dachte maximal bis zum Höchtsruhegehaltssatz?
Wenn du aber, aus welchen gründen auch immer, weniger als den Höchtsruhegehaltssatz bekommen solltest, kann dieser durch deine gesetzliche Rente (im Rahmen deiner Einzahlungen) aufgebessert werden, bis an 100% (Höchtsruhegehaltssatz).
Ist nen scheiß kompliziertes Thema, und besser kann ich es nicht erklären, sorry.
Das macht dann der Rentenberater deiner gesetzlichen Rentenversicherung, den du irgendwann eh ansprechen solltest. (damit die Pesnion und die Rente "zusammengeführt" werden können).
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Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
vorneweg: Ich habe die Bitte des Moderators hier beherzigt und erstmal gesucht, ob es schon einen Thread zu meiner Frage gibt.
Nun zu meiner Frage: Ich bin seit einiger Zeit auf Lebenszeit verbeamtet. Vor meiner Tätigkeit habe ich bereits rund 3,5 Jahre in Vollzeit gearbeitet. Hinzukommen 9 Monate Zivildienst. Ich erfülle also nicht die 60 Monate zum Bezug einer Rente. Jetzt frage ich mich, ob eine Erstattung der RV-Beiträge (also des Arbeitnehmeranteils) sinnvoll ist? Vor allem frage ich mich das, da ich vermutlich nicht die 40 Dienstjahre erreichen werde (es sei denn ich arbeite bis ich älter als 70 Jahre bin, würde das überhaupt gehen/erlaubt sein?).
Vielen Dank und Grüße!
vorneweg: Ich habe die Bitte des Moderators hier beherzigt und erstmal gesucht, ob es schon einen Thread zu meiner Frage gibt.
Nun zu meiner Frage: Ich bin seit einiger Zeit auf Lebenszeit verbeamtet. Vor meiner Tätigkeit habe ich bereits rund 3,5 Jahre in Vollzeit gearbeitet. Hinzukommen 9 Monate Zivildienst. Ich erfülle also nicht die 60 Monate zum Bezug einer Rente. Jetzt frage ich mich, ob eine Erstattung der RV-Beiträge (also des Arbeitnehmeranteils) sinnvoll ist? Vor allem frage ich mich das, da ich vermutlich nicht die 40 Dienstjahre erreichen werde (es sei denn ich arbeite bis ich älter als 70 Jahre bin, würde das überhaupt gehen/erlaubt sein?).
Vielen Dank und Grüße!
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Hallo Markus88,
entweder du lässt die die Beiträge erstatten, oder du versuchst mit freiwilligen Beiträgen zumindest die 60 Beitragsmonate zu erreichen. Freiwillige Beiträge unterliegen auch nicht der Anrechnung nach den Beamtenversorgungsgesetzen. Leider weiß ich nicht, ob du als Beamter berechtigt bist, freiwillige Beiträge zu entrichten, aber dass lässt sich über das Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung in Erfahrung bringen.
Viele Grüße
entweder du lässt die die Beiträge erstatten, oder du versuchst mit freiwilligen Beiträgen zumindest die 60 Beitragsmonate zu erreichen. Freiwillige Beiträge unterliegen auch nicht der Anrechnung nach den Beamtenversorgungsgesetzen. Leider weiß ich nicht, ob du als Beamter berechtigt bist, freiwillige Beiträge zu entrichten, aber dass lässt sich über das Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung in Erfahrung bringen.
Viele Grüße
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- Beiträge: 886
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Ich rate zu einem Beratungstermin bei der DRV (hilft meistens sehr) und zur Kontenklärung.
Da mir die Möglichkeit freiwilliger Einzahlungen als Option genannt wurde, um die 60 Monate zu erfüllen, gehe ich davon aus, dass Beamte dazu berechtigt sind. Genaue Kondition bei der DRV erfragen.
Die nicht freiwillig gezahlten Anteile sind anrechnungsfähig auch bei Abfindung.
Da mir die Möglichkeit freiwilliger Einzahlungen als Option genannt wurde, um die 60 Monate zu erfüllen, gehe ich davon aus, dass Beamte dazu berechtigt sind. Genaue Kondition bei der DRV erfragen.
Die nicht freiwillig gezahlten Anteile sind anrechnungsfähig auch bei Abfindung.