Beamtin am Ende der Elternzeit schwanger - welche Ansprüche
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Beamtin am Ende der Elternzeit schwanger - welche Ansprüche
Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt und werde am 01.11.07 wieder meinen Dienst aufnehmen. Was passiert im Falle einer erneuten Schwangerschaft, wenn ich ab 04.11.07 schon wieder im Mutterschutz sein sollte? Stehen mir dann trotzdem die vollen Bezüge während der 12 Wochen Mutterschutz zu?