Hi,
wir bekommen demnächst ein Kind. Ich bin Bundesbeamter, meine Frau ist Angestellte.
Es gibt ja dann die Möglichkeit, meine Wochenarbeitszeit von 41 auf 40 Stunden zu verkürzen...
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... szeit.html
Meine Frage ist eigentlich ganz einfach, da es für mich nicht eindeutig aus dem Gesetzestext hervorgeht:
Ist es dazu wirklich zwingend nötig, dass ICH persönlich als eigetragener Empfänger das Kindergeld von der Familienkasse bekomme (es kann ja immer nur an eine Person ausgezahlt werden), oder reicht da einfach nur ein Nachweis, dass wir für ein Kind in unserem Haushalt Kindergeld bekommen, unabhängig davon ob jetzt meine Frau oder ich als Empfänger eingetragen sind?
LG
Verkürzung auf 40 Stunden und Kindergeld
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Re: Verkürzung auf 40 Stunden und Kindergeld
Familienzuschlag der Stufe 2 bekommst für das KInd ja auch, wenn du KINDERGELDBERECHTIGT bist.
Einfach mit der Personalstelle abklären.
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Re: Verkürzung auf 40 Stunden und Kindergeld
Genau, richtiges Stichwort, falsche Schlussfolgerung! Hatte der Verordnungsgeber gewollt, dass alle Beamtinnen und Beamten mit Kindern unter zwölf Jahren die Kürzung der Wochenarbeitszeit beantragen können, dann hätte er "kindergeldberechtigt" in die Verordnung geschrieben oder ausführlicher "... Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde".
Er hat sich aber für die Formulierung "... Beamtinnen und Beamte, die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten" entschieden. Das ist sehr eindeutig.
Er hat sich aber für die Formulierung "... Beamtinnen und Beamte, die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten" entschieden. Das ist sehr eindeutig.
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Re: Verkürzung auf 40 Stunden und Kindergeld
Da mache ich jetzt ein kleines Späßchen daraus:Gerda Schwäbel hat geschrieben: ↑2. Nov 2019, 14:57
Er hat sich aber für die Formulierung "... Beamtinnen und Beamte, die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten" entschieden. Das ist sehr eindeutig.
Der Verordnungsgeber mag es zwar so festgelegt haben, weil es so für ihn sehr einfach ist. Allerdings sind in diesem Fall Vater und Kindsmutter gleichberechtigt. Sollte die Kindsmutter aus irgendwelchen Gründen auf den Erhalt des Kindergeldes bestehen (das ist interessanterweise öfters der Fall) kann dem armen Vater hieraus kein Nachteil entstehen.
Somit ist der Weg zum Europäischen Gerichtshof mal wieder offen...
Re: Verkürzung auf 40 Stunden und Kindergeld
Ok. Ich entnehme dem als Quintessenz:
Ich kann nur auf 40 Stunden verkürzen, wenn ICH eingetragener Kindergeldempfänger bin und nicht meine Frau
Danke für die Rückmeldungen
Ich kann nur auf 40 Stunden verkürzen, wenn ICH eingetragener Kindergeldempfänger bin und nicht meine Frau
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Re: Verkürzung auf 40 Stunden und Kindergeld
...danke für die Erinnerung! Mein ältestes Kind wird nächstes Jahr 12, das jüngere ist 9, und ich bekomme derzeit nur für das ältere das Kindergeld: Zeit für einen Berechtigtenwechsel