ich wende mich mit einer konkreten Frage für einen Kollegen an euch, der selbst nicht hier in Forum ist.
Also, der Kollege ich im September 1955 geboren und hat seit 2008 einen GdB von 50 %. Ende 2017 hatte er sein 40 jähriges Dienstjubiläum. Jetzt hat er sich überlegt, dass es nett wäre, wenn er zum Jahresende 2019 in den vorzeitigen Ruhestand gehen könnte.
Jetzt zu den Fragen, die mein Kollege hat:
1. Hat er unter den vorgenannten Voraussetzungen mit einem Abschlag zu rechnen, wenn er
- A. einfach so einen Antrag auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand bittet
- B. Den Antrag mit Dienstunfähigkeit begründet oder
- C. Den Antrag mit seiner Schwerbehinderung begründet?
Das sind seine ersten Fragen, wahrscheinlich werden sich je nach den Antworten noch weitere Frage ergeben.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
Gruß
Willi