Verordnung über Krankenbeförderung

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kleineifel
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Verordnung über Krankenbeförderung

Beitrag von kleineifel »

Vielleicht kann mir jemand bei der folgenden Frage weiterhelfen.
Für die Erstattung von Fahrtkosten für die Aufnahme im Krankenhaus beziehungsweise auch die vor- und nachstationäre Behandlung benötigt die Beihilfe eine ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung. Das Krankenhaus weigert sich jedoch das Muster der gesetzlichen Kassen dafür zu verwenden und die Beihilfestelle besteht allerdings auf eine Verordnung.
Hat jemand damit schon Erfahrungen und kennt jemand ein Formular, was die Beihilfestelle als Verordnung anerkennt?
Gibt es überhaupt dazu ein Formular? Oder reicht es auch, die Fahrten auf ein Rezept aufzuschreiben mit der Begründung der Notwendigkeit.
Wäre das mit einer Verordnung vergleichbar, die man sonst von den gesetzlichen Krankenversicherungen kennt?
Bisher haben mir die Ärzte immer eine Verordnung mit dem Muster der Krankenkasse ausgestellt. Das ist das erste Mal, dass es Schwierigkeiten mit dem regulären Muster gibt. Angeblich dürfen Sie diese für Privat- und Beihilfe Patienten nicht benutzen, da die Krankenkasse dafür die Kosten tragen.
Dienstunfall_L
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Re: Verordnung über Krankenbeförderung

Beitrag von Dienstunfall_L »

- Was will das Krankenhaus dir statt des Formulars der KK ausstellen?
(Ein Taxischein des KH müsste m.W. genügen, aber man muss es vorher abklären, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das sind aber Erfahrungen aus GKV.)
- Was fordert die Beihilfestelle / wäre die Beihilfestelle zufrieden mit einem ärztl. Attest der Notwendigkeit einer Taxinutzung? Falls Attest ausreicht/gefordert ist, dann bezahlst du die Fahrt selber gegen Quittung mit Angabe der Strecke und reichst die Quittung ein. Wenn die Beihilfestelle ein Attest fordert, dann sind die Kosten des Attests auch zu erstatten; gleich mit abfragen.

Die Fragen abklären. Sonst mal beim Taxiunternehmen (beim Unternehmen; der Fahrer weiß es evtl. nicht) nachfragen, welche Varianten dort bekannt sind.
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Hauseltr
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Re: Verordnung über Krankenbeförderung

Beitrag von Hauseltr »

Es dürfte ein formlose Bescheinigung ausreichen. Das Formular der GKV ist hier nicht zielführend. Die Gehunfähigkeit muss vom Arzt bestätigt werden.

PKV: Wann werden mir Fahrtkosten erstattet? KV-Fux antwortet:https://www.kv-fux.de/pkv-glossar/fahrtkosten/
In der privaten Krankenversicherung sind Fahrtkosten zu einer notwendigen ambulanten Heilbehandlung in der Regel nur bei Gehunfähigkeit erstattungsfähig, welche ärztlich bescheinigt werden muss.
DFKR84
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Re: Verordnung über Krankenbeförderung

Beitrag von DFKR84 »

Wurde mit Rtw abgeholt. Mit der Rechnung kam die Verordnung. Wurde innerhalb 2 Tagen erstattet,mit 10€ Selbstbehalt
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Herr Löhlein
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Re: Verordnung über Krankenbeförderung

Beitrag von Herr Löhlein »

Wurde ambulant unter Vollnarkose operiert und bekam vom Arzt anstandslos das Formular für eine Taxifahrt ausgestellt. Kein Problem bei der Erstattung bei der Beilhilfe. Allerdings nur Kulanzerstattung von der privaten KV, da dort solche Fahrten grundsätzlich nicht erstatten werden.
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Getreu dem Kaiser Franz "Schaun mer mal, dann seng ma scho"
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