Hallo zusammen,
bezüglich der Einstufung bei einer Neueinstellung in das Beamtenverhältnis (höherer Dienst, Bund) habe ich einige Fragen:
Die Stelle ist von A13h bis A 15 ausgeschrieben und ich verfüge über 18-jährige Berufserfahrung als Angestellter in dem ausgeschriebenen Bereich und seinen Aufgaben, so dass ich nach meinen Informationen keinen Vorbereitungsdienst machen muss.
Wie erfolgt aufgrund der langjährigen Berufserfahrung die Einstufung, wenn man neu ins Beamtenverhältnis einsteigt? Besteht die Möglichkeit, gleich bei A14 oder A15 zu beginnen und A13h zu überspringen oder muss man immer zwingend mit A13h beginnen und darauf hoffen, um Laufe der Zeit A14 und A15 zu erreichen?
Muss ich in einer Besoldungsgruppe immer in Stufe 1 beginnen oder besteht hier die Möglichkeit aufgrund der Berufserfahrung bei einer höheren Stufe einer Besoldungsgruppe einzusteigen? Gibt es einen ungefähren Richtwert bis zu welcher Stufe aufgrund meiner Berufserfahrung ein Sprung realistisch ist?
Viele Grüße und herzlichen Dank vorab für die Hilfe.
Sprung in Gehaltsgruppen (Bund)
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Re: Sprung in Gehaltsgruppen (Bund)
Unabhängig von der Qualifikation (die ich jetzt einfach mal annehme)
Grundsätzlich ist die Verbeamtung in einem höheren als dem Einstiegsamt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Anforderungen möglich, in der Praxis aber praktisch nicht relevant weil nicht angewendet. Einstellung in A13 und dann Beförderung im Rahmen der verfügbaren Planstellen und im Rahmen der Bestenauslese. Ein Automatismus dann in X Jahren A15 zu werden besteht nicht.
Deine Berufserfahrung (sofern diese gleichwertig ist) würde nur im Rahmen der Stufenfestsetzung berückksichtig.
Grundsätzlich ist die Verbeamtung in einem höheren als dem Einstiegsamt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Anforderungen möglich, in der Praxis aber praktisch nicht relevant weil nicht angewendet. Einstellung in A13 und dann Beförderung im Rahmen der verfügbaren Planstellen und im Rahmen der Bestenauslese. Ein Automatismus dann in X Jahren A15 zu werden besteht nicht.
Deine Berufserfahrung (sofern diese gleichwertig ist) würde nur im Rahmen der Stufenfestsetzung berückksichtig.
Re: Sprung in Gehaltsgruppen (Bund)
"Muss ich in einer Besoldungsgruppe immer in Stufe 1 beginnen oder besteht hier die Möglichkeit aufgrund der Berufserfahrung bei einer höheren Stufe einer Besoldungsgruppe einzusteigen? Gibt es einen ungefähren Richtwert bis zu welcher Stufe aufgrund meiner Berufserfahrung ein Sprung realistisch ist?"
Nein, wenn deine Berufserfahrung relevant ist für deine Position kannst du natürlich auch in einer höheren Stufe beginnen.
Grundsätzlich kommt man nach 2 Jahren in Stufe 1 in Stufe 2, dann nach 3 Jahren in Stufe 3 usw. Ab Stufe 5 dann im 4 Jahresrhythmus.
Bei 18 Jahren, falls diese voll berücksichtigt werden, würdest du also in Stufe 6 eingruppiert werden. Nach einem Jahr in Stufe 6, kommst du in Stufe 7 (wofür du insgesamt 19 Jahre vorweisen musst).
"Ein Automatismus dann in X Jahren A15 zu werden besteht nicht"
Ich kenne zumindest eine obere Bundesbehörde und eine Berufsgruppe, bei der dies üblich ist, dass man nach 4 Jahren in A13h in A14 und nach einem weiteren Jahr, also insgesamt nach 5, in A15 kommt - regulär.
Siehe DPMA hier: https://www.dpma.de/dpma/karriere/profi ... index.html
Patentprüfer: "Sie starten Ihre Tätigkeit bei uns als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter im höheren technischen Dienst und werden zur Regierungsrätin oder zum Regierungsrat ernannt (Besoldungsgruppe A 13). Das Einstiegsgrundgehalt richtet sich nach Ihrer Besoldungsgruppe und nach Ihren Erfahrungszeiten. Als Erfahrungszeiten können von Ihnen geleistete Zeiten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft nach Ihrem Master- oder Diplomabschluss angerechnet werden. Nach drei Jahren werden Sie in der Regel Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit, nach insgesamt vier Jahren dann zur Oberregierungsrätin oder zum Oberregierungsrat (Besoldungsgruppe A 14) und nach insgesamt fünf Jahren zur Regierungsdirektorin oder zum Regierungsdirektor (A 15) ernannt. "
Nein, wenn deine Berufserfahrung relevant ist für deine Position kannst du natürlich auch in einer höheren Stufe beginnen.
Grundsätzlich kommt man nach 2 Jahren in Stufe 1 in Stufe 2, dann nach 3 Jahren in Stufe 3 usw. Ab Stufe 5 dann im 4 Jahresrhythmus.
Bei 18 Jahren, falls diese voll berücksichtigt werden, würdest du also in Stufe 6 eingruppiert werden. Nach einem Jahr in Stufe 6, kommst du in Stufe 7 (wofür du insgesamt 19 Jahre vorweisen musst).
"Ein Automatismus dann in X Jahren A15 zu werden besteht nicht"
Ich kenne zumindest eine obere Bundesbehörde und eine Berufsgruppe, bei der dies üblich ist, dass man nach 4 Jahren in A13h in A14 und nach einem weiteren Jahr, also insgesamt nach 5, in A15 kommt - regulär.
Siehe DPMA hier: https://www.dpma.de/dpma/karriere/profi ... index.html
Patentprüfer: "Sie starten Ihre Tätigkeit bei uns als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter im höheren technischen Dienst und werden zur Regierungsrätin oder zum Regierungsrat ernannt (Besoldungsgruppe A 13). Das Einstiegsgrundgehalt richtet sich nach Ihrer Besoldungsgruppe und nach Ihren Erfahrungszeiten. Als Erfahrungszeiten können von Ihnen geleistete Zeiten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft nach Ihrem Master- oder Diplomabschluss angerechnet werden. Nach drei Jahren werden Sie in der Regel Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit, nach insgesamt vier Jahren dann zur Oberregierungsrätin oder zum Oberregierungsrat (Besoldungsgruppe A 14) und nach insgesamt fünf Jahren zur Regierungsdirektorin oder zum Regierungsdirektor (A 15) ernannt. "