Sonderlaufbahnen.

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Snooze
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Sonderlaufbahnen.

Beitrag von Snooze »

Hallo liebes Forum,

gibt es den Begriff der Sonderlaufbahn noch Bundesbeamtenrecht - einschl. Laufbahnrecht? Wenn ja, welche Laufbahnen gehören dazu und was sind die normativen Grundlagen?
M. E. n. gibt es keine Sonderlaufbahnen mehr, sondern nur noch besondere Fachrichtungen?!?!

VG Snooze
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Bananen-Willi
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Re: Sonderlaufbahnen.

Beitrag von Bananen-Willi »

Mit Dr. google hab ich folgende Definition gefunden, die ich für sehr aussagekräftig und zutreffend halte:
Sonderlaufbahnen sind eigentlich keine laufbahn-, sondern eine besoldungsrechtliche Kategorie. Danach können für einzelne Laufbahnen höhere Eingangsämter vorgesehen werden, wenn die Ausbildung gegenüber dem nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienst mit einer besonderen Prüfung abgeschlossen wird und im Eingangsamt Anforderungen gestellt werden, die aufgrund höherer Bewertung ein höheres Eingangsamt zwingend erforderlich erscheinen lassen.

Beispiele für höhere Eingangsämter im Sinne der Sonderlaufbahnregelung sind
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Highwayman
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Re: Sonderlaufbahnen.

Beitrag von Highwayman »

Hi,

ich denke diese zwei Anlagen sind zum Thema "Laufbahn" beim Bund aussagekräftig genug:

http://www.gesetze-im-internet.de/blv_2 ... age_2.html

http://www.gesetze-im-internet.de/blv_2 ... age_4.html

Wenn man die Anlage 4 durchliest, dann sieht man, dass man die früheren "Sonderlaufbahnen" gebündelt hat
Snooze
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Re: Sonderlaufbahnen.

Beitrag von Snooze »

Vielen Danke für die Antworten...in meinem Fall geht es konkret darum, ob der Feuerwehrdienst gem. BLV den Sonderlaufbahnen zu zuschlagen wäre? Meiner Ansicht nach nicht. Den Anlagen der BLV ist das so nicht zu entnehmen. Ein Bsp. für eine derartige Laufbahn ist der GeoInf-Dienst des Bundes.
Wie seht ihr das?

VG Snooze
Thust
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Re: Sonderlaufbahnen.

Beitrag von Thust »

Was versprichst/befürchtest du dir (bzw. nicht) denn vom Begriff "Sonderlaufbahn"? Offenbar hast du ja schon etwas im Hinterkopf.
Snooze
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Re: Sonderlaufbahnen.

Beitrag von Snooze »

Hi Thust,

ich verspreche mir nichts und befürchten muss ich zum Glück auch nichts ;) . Vielmehr fällt der Begriff bei uns immer mal wieder und ich kann diesbzgl. einfach nichts im Internet, den Rechtssätzen o. Ä. finden. Auch die einschlägigen Kommentare erwähnen den Feuerwehrdienst nicht als Sonderlaufbahn. Im Gegensatz dazu habe ich jedoch einige Seiten von gewerkschaftsähnlichen Vertretern gefunden, die worden, den Feuerwehrdienst als Sonderlaufbahn auszuweisen...

VG
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