Beihilfe-Freie HeilfürsorgeModerator: Moderatoren
Beihilfe-Freie HeilfürsorgeHallo,
ich bin (aktiver) Pol.-Beamter aus NRW, 57 Jahre alt und ledig. Mit dem Thema Beihilfe musste ich mich (bisher und zum Glück) noch nie beschäftigen... bis heute. Ich habe zu meiner Frage die Suchfunktion hier gequält, bin aber dennoch nicht schlau geworden, obwohl ich eine vermutlich recht einfache Frage habe. Ich benötige 2 Hörgeräte. Die Freie Heilfürsorge bzw. mein "Betriebsarzt" hat eine Kostenübernahme genehmigt. So bekomme ich pro Gerät rund 700,- Euro. Meine Frage ist, ob ich darüber hinaus auch noch die Beihilfe in Anspruch nehmen kann. Meine Beihilfestelle hat das in einem mündlichen Vorgespräch abgelehnt mit der Begründung, die Freie Heilfürsorge bezahle ja und ich hätte daher keinen Anspruch auf die Beihilfe. Stimmt das so??? Gruß Wolfgang
Re: Beihilfe-Freie Heilfürsorge... ich bin ein wenig überrascht, dass überhaupt kein feedback auf meine Frage kommt.
Liegt es daran, dass meine Frage so schwierig zu beantworten ist oder ist sie einfach zu banal? Würde mich über eine kurze Info freuen, da das Thema für mich ein drängendes Problem ist. LG Wolfg.
Re: Beihilfe-Freie HeilfürsorgeNach meiner unverbindlichen Meinung besteht ein Anspruch bis zur Höhe der beihilfefähigen Aufwendungen unter Anrechnung der Leistungen der freien Heilfürsorge (§ 3 IV S. 1 BVO NRW).
Re: Beihilfe-Freie Heilfürsorgekeine Ahnung, in Bayern kenne ich diese Freie Heilfürsorge bei der Polizei nicht. Mein mhatte zu aktiven Zeiten 50 % Kasse und 50 % Länderbeihilfe.
Bei uns würde jede Stelle 50 % bezahlen, nachdem wir es bei beiden Stellen genehmigen hätten lassen. Hilfsmittel ab einer gewissen Betrag sind ja genehmigungspflichtig. Sorry, ich bin aus dem Thema deshalb raus - weil es scheinbar Länderspezifisch Unterschiede gibt.v.g. conni
Re: Beihilfe-Freie Heilfürsorge
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Re: Beihilfe-Freie Heilfürsorge@Torquemada,
lach, sorry für ein weiteres Missverständnis! Aber, allmählich bin ich ein Garant dafür.... Ich habe halt meinen persönlichen Senf abgegeben, nachdem der Fragesteller Antworten von uns auf seine Frage vermisst hat. Aber mit meinem wenigen fundierten Wissen konnte ich ihm nicht weiterhelfen, wollte aber höflich sein und ihm signalisieren, dass man sein Fragen liest. Der Fragesteller schreibt ja von Beihilfe, freie Heilfürsorge und Kasse... Von meinem immer noch Mann auf dem Papier,ein glücklicher Ex-Polizist, dessen Schreibkram ich seit 35 Jahren gerne erledige,kenne ich halt nur die stinknormale Beihilfe und private Krankenkasse. Freie Heilfürsorge - ich kenne das nur von der Bundeswehr.....Sorry! ciao conni
Re: Beihilfe-Freie HeilfürsorgeEi jetzt habe ich mich schlau gemacht....
klar, bei uns in Bayern gibts freie Heilfürsorge nur bei der sogenannten Beppo. Der stinknormale Polizist (bitte nicht falsch verstehen) bekommt Beihilfe - so wie mein Papiermann. Hatte ich doch Recht - ich bin raus aus dem Thema, weil es länderspezifisch ist. Wir Bayern - wir sind halt etwas speziell, gell!
Re: Beihilfe-Freie HeilfürsorgeMeiner Laienmeinung nach ist doch die freie Heilfürsorge sozusagen 100 % Beihilfe, da ich keine eigene Krankenversicherung benötige. Wenn ich jetzt Leistungen von der freien Heilfürsorge bekomme, dann würden doch weiter Zahlungen der Beihilfe eine „Doppelzahlung“ sein, oder?
Re: Beihilfe-Freie HeilfürsorgeGenau so siehts aus. Wer Heilfürsorge hat, bekommt keine weitere Beihilfe.
PS: Traurig, dass nichtmal das reiche Bayern seinen Polizisten Heilfürsorge gewährt. Gibts nach meinem Kenntnisstand für alle nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg und wieder in Brandenburg.
Re: Beihilfe-Freie HeilfürsorgeIst nicht unbedingt ein Verlust. Ich kenne das System "freie Heilfürsorge" aus 12 Jahren Bundeswehr. Der meiner Meinung nach einzige Vorteil darin ist, dass es nichts kostet. Bei allem anderen hat die Medaille auch eine Kehrseite. Man ist gezwungen, zu dem für einen zuständigen Truppen/Polizeiarzt zu gehen, frei Arztwahl ist nicht. Wenn dieser einen nicht an einen Facharzt überweist, kannste allenfalls als Selbstzahler dorthingehen, die Heilfürsorge kommt dann in aller Regel auch nicht für die Kosten auf, da der Truppen/Polizeiarzt ja einen Facharzttermin nicht für nötig hielt. Sich in diesem System eine "zweite Meinung" einzuholen ist relativ aufwendig und/oder kostenintensiv. Wie das bei der Polizei gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, aber in der Truppe beinhalteten die ärtzlichen Anordnungen eine Ausführungspflicht, d.h. eine angeordnete Therapie oder Heilplan musste durchgeführt werden, selbst wenn man hierzu eine andere Meinung hatte. Kein "freier" Arzt würde mir gegen meinen Willen beispielsweise eine Reha oder KG verschreiben, und wenn doch ginge ich einfach nicht hin, wenn ich das nicht wollte. In der Truppe konnte dies unter Umständen ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen.
Re: Beihilfe-Freie HeilfürsorgeNicht, wenn von der - höheren - Beihilfeleistung die Leistung der freien Heilfürsorge abgezogen wird.
Re: Beihilfe-Freie Heilfürsorge@Bananen-Willi
Dafür sparst du aber bis zum Pensionseintritt rund 200€ monatlich für die PKV. Davon kannst du etliche Facharztbesuche privat bezahlen.
Re: Beihilfe-Freie Heilfürsorge@Baumschubser:
warum ist Bayern so ein reiches Bundesland geworden? Weil man bei den Beamten spart wo es irgendwie geht.... ![]()
Re: Beihilfe-Freie HeilfürsorgeDas kann wohl so nicht ganz stimmen. Bayern hat nach dem Bund die höchste Besoldung für Beamte.
Re: Beihilfe-Freie HeilfürsorgeHallo,
erstmal vielen Dank für Eure Antworten ![]() @ GFunkt: Für mich stehen § 3, Absätze III und IV BVO/NRW, im Widerstreit bzw. ich selbst kann die Begrifflichkeiten nicht richtig interpretieren. Werde mal schauen, ob ich da noch irgendeine fachkundige Person finde... Freue mich ja schon auf meine Pensionierung... aber das Thema Beihilfe macht dann schon ein wenig Angst; vor allem, weil es ja weitaus kompliziertere Sachlagen geben dürfte. |
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