Beihilfe Bund Eigenanteil

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a.hutzmann
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Beihilfe Bund Eigenanteil

Beitrag von a.hutzmann »

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt zieht mir die Beihilfestelle für jeden Tag 14,50 Euro (Par. 26 BBhV) und nochmal 10 Euro (Par. 49 Abs.2 Nr.1 BBhV) ab.

Immerhin 343 Euro für 14 Tage.. :(

Worin liegt eigentlich der Sinn dieses "Eigenanteils"?
connigra
Beiträge: 344
Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
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Re: Beihilfe Bund Eigenanteil

Beitrag von connigra »

Hallo,

ich beantworte mal deine Frage:
du hast sicher ein Zweibettzimmer gehabt, das mit zusätzlichen Kosten gegenüber der allgemeinen Pflegeklasse verbunden war.

Die Beihilfestelle zahlt dir ein Zweibettzimmer, abzüglich 14,50 € pro Tag. (die 14,50 sind unabhängig zu welchen Prozenten zu Beihilfe bekommst).
Meist ist eine Chefarztbehandlung nur mit der Wahlleistung Zweibettzimmer möglich. Die Klinik kann dir aber nicht verwehren, allgemeine Pflegeklasse und gesondert Chefarztbehandlung zu wählen. Meine Erfahrung, du bekommst dann kostenfrei ein Zweibettzimmer, weil der Big Boss ungern bei den pobeligen allgemeinen Drei- oder Vierbettzimmer Visite hält. So bekommst du ein 2 Bettzimmer beim Chef umsonst :-). Sag das nächste Mal einfach, du hast keine Zusatzversicherung, müsstest das Zweibettzimmer aus eigener Tasche bezahlen und kannst dir das nicht leisten.;-)


Die 10 Euro sind die normalen Zuzahlungen, die du pro Tag für die Einsparung des häuslichen Essens hast.

Solltest du chronisch krank sein fällst du bei der Zuzahlung unter der 1% Regelung. Solltest du diese Summe während eines Jahres erreichen, dann stell einen Antrag. Die 14,50€ fallen nicht unter in die Belastungsgrenze der Zuzahlungen, die 10 Euro schon.
Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt.

v.g.
Zollkodex-Ritter
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Re: Beihilfe Bund Eigenanteil

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Der Sinn liegt darin, dass der Staat geringere Kosten tragen muss. Die Beihilfe leistet. vereinfacht dargestellt, auch nur das, was eine gesetzliche Krankenkasse leisten müsste, bis auf wenige Ausnahmen. Belastende Gesundheitsreformen im System der gesetzlichen Krankenversicherungen werden für den Beamten Wirkungsgleich auf die Beihilfe übertragen, damit die Politik dem Volk vorrechnen kann, dass Beamte nicht besser gestellt werden.
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Ruheständler
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Re: Beihilfe Bund Eigenanteil

Beitrag von Ruheständler »

@Zollkodex-Ritter
...sehr sauber und deutlich formuliert
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
connigra
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Re: Beihilfe Bund Eigenanteil

Beitrag von connigra »

Hallo,
steh ich mal wieder auf dem Schlauch und versteh ich hier was falsch?

Unsere Beihilfe ist sicher besser als eine gesetzliche Krankenkasse.
Die gesetzliche Krankenkasse hat in Ihren Leistungen die allgemeine Pflegeklasse als Unterkunft, sprich Mehrbettzimmer, in manchen Kliniken bin ich in der allgemeinen Pflegeklasse in einem Vierbettzimmer untergebracht.

Unsere Beihilfe zahlt uns ein Zweibettzimmer - wir müssen halt ggf. 14,50€ pro Tag als Eigenanteil für das Zimmer zahlen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen Wahlarzt, die Assistenzärzte sind erste Ansprechpartner für die Patienten - unsere Beihilfe zahlt uns sogar den Chefarzt.

Zudem habe ich die Erfahrung gemacht: Wähle ich Chefarztbehandlung und als Unterkunft die allgemeine Pflegeklasse, bekomme ich automatisch mindestens ein Zweibettzimmer ohne Zuzahlung. Ein Chefarzt macht keine Visite in der allgemeinen Pflegeklasse - scheinbar ist es denen dort zu pobelig.:-)
Als chronisch Kranke mit unzähligen Krankenhausaufenthalten und ständigen Operationen weiß ich die Leistungen der Beihilfe zu schätzen.
Steinigt mich, aber ich bin froh und dankbar so versichert zu sein.

v.g.
Zollkodex-Ritter
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Re: Beihilfe Bund Eigenanteil

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Darum habe ich ja auch geschrieben, vereinfacht dargestellt und bis auf wenige Ausnahmen.
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