Antrag auf Befreiung vom Abzug der Eigenbehalte nach § 50 Abs. 1 LBhVO

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fotoknipser
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Antrag auf Befreiung vom Abzug der Eigenbehalte nach § 50 Abs. 1 LBhVO

Beitrag von fotoknipser »

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen bis wann man diesen Antrag einreichen muss? Geht das auch noch im Januar für das vergangene Jahr? Oder ist Stichtag der 31.12. jeden Jahres?
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Ruheständler
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Re: Antrag auf Befreiung vom Abzug der Eigenbehalte nach § 50 Abs. 1 LBhVO

Beitrag von Ruheständler »

...bei mir als Versorgungsempfänger des Bundes ist es wie folgt geregelt ,die Landesvorschriften müssten diesbezüglich was den Zeitraum angeht gleich sein.
Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
fotoknipser
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Re: Antrag auf Befreiung vom Abzug der Eigenbehalte nach § 50 Abs. 1 LBhVO

Beitrag von fotoknipser »

Okay dann versuchen wir es mal noch für 2017
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