Ehegatte beihilfeberechtigt?

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Shareef
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Ehegatte beihilfeberechtigt?

Beitrag von Shareef »

Hallo zusammen,

ich bin verbeamteter Lehrer in NRW. Meine Frau (noch Hausfrau) und mein Kind sind über mich beihilfeberechtigt und privat krankenversichert. Das soll auch unbedingt so bleiben.

Meine Frau möchte jetzt aber einer selbständigen Arbeit nachgehen. Sie würde monatlich maximal 700€ Gewinn erzielen. Wobei der Umsatz monatlich mal gut 3000€ Beträgen kann. Wäre meine Frau in diesem Fall weiterhin zu den selben Konditionen privat krankenversichert und beihilfeberechtigt? Muss etwas besonderes beachtet werden?

Danke im Voraus.
Gertrud1927
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Re: Ehegatte beihilfeberechtigt?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Wenn die Ehefrau nicht pflichtversichert in der GKV wird ist in NRW die Grenze für den Ehepartner bei 18000€ im Jahr. Es gilt im Steuerbescheid der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Darunter kann sie wie bisher in der PKV bleiben.
Das kann sich natürlich durch höheres Einkommen ändern. Dann muß man in einer zeitlichen Frist den PKV Vertrag anpassen sonst gibt es Risikozuschläge.
Für die Prüfung des Einkommens gilt nicht das Datum der Rechnung sondern der Zeitpunkt der Antragstellung für die Aufwendungen.
Shareef
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Re: Ehegatte beihilfeberechtigt?

Beitrag von Shareef »

Danke. Aber mir ist noch eins unklar. 18000€ Gewinn oder Umsatz?
Torquemada
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Re: Ehegatte beihilfeberechtigt?

Beitrag von Torquemada »

Shareef hat geschrieben: 21. Dez 2017, 13:06 Danke. Aber mir ist noch eins unklar. 18000€ Gewinn oder Umsatz?
Gesamtbetrag der Einkünfte. Schau einfach mal im Internet nach, was das ist.

https://www.steuertipps.de/gesetze/estg ... ger-arbeit
Shareef
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Re: Ehegatte beihilfeberechtigt?

Beitrag von Shareef »

Ok, super. Müssen wir die Beihilfe und die PKV überhaupt darüber informieren, dass meine Frau Gewerbe anmeldet, auch wenn Sie deutlich unter den 18.000€ liegen wird?
Gertrud1927
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Re: Ehegatte beihilfeberechtigt?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Nein. Bei jedem Beihilfeantrag wirst Du aber gefragt ob Deine Frau Einkünfte hat. Aber den hast Du ja bestimmt schon ein paar mal ausgefüllt.
Shareef
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Re: Ehegatte beihilfeberechtigt?

Beitrag von Shareef »

Also bei dem Kurzantrag auf Beihilfe werde ich nicht gefragt, ob meine Frau Einkünfte hat?!
Gertrud1927
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Re: Ehegatte beihilfeberechtigt?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Aber auf dem Kurzantrag steht Du darfst ihn nur verwenden wenn sich keine Änderungen ergeben haben. Um den Kurzantrag verwenden zu dürfen hast Du bestimmt schon einmal einen Beihilfeantrag ausgefüllt. Wenn jetzt Deine Frau arbeitet mußt Du also einen Beihilfeantrag ausfüllen.
Shareef
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Re: Ehegatte beihilfeberechtigt?

Beitrag von Shareef »

Stimmt :) und der PKV muss ich nichts mitteilen?
Gertrud1927
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Re: Ehegatte beihilfeberechtigt?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Erst wenn in Deinem Fall die Beihilfe für Deine Frau wegfällt. Ganz weit hinten in den AVB für Beihilfeberechtigte steht das aber ganz genau mit Anpassung oder Wegfall Beihilfe.
Shareef
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Re: Ehegatte beihilfeberechtigt?

Beitrag von Shareef »

Vielen Dank für die Geduld und Infos.
connigra
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Re: Ehegatte beihilfeberechtigt?

Beitrag von connigra »

Hallo,
abschließend zu deinem Thema noch mein Senf:

nicht Umsatz - ich könnte theoretisch 5 Millionen Umsatz und trotzdem keinen Gewinn haben. Deshalb ist immer der Gewinn vor Steuer maßgebend. Die Steuer machst du ja erst mit dem Jahresausgleich bei selbstständig beschäftigt. N

Du machst sicher "Einnahmen-Ausgabenrechnung" " wenn du ein Gewerbe angemeldet hast - nehme ich wenigstens an. Dann versteuerst du für das betreffende Jahr deinen "Gewinn". Im Endeffekt ist das ja der Bruttolohn deiner Frau. Der darf halt nicht höher als 18. 000 brutto sein. Mit der Steuererklärung führt dann das FA die Steuer von deinem"Gewinn" ab. Jetzt wird aus deinem Bruttolohn - der Nettolohn (umschrieben gesagt).
Hier ein Link: Gelöscht, weil dort von einer bekannten Versicherung betrieben bzw. gesponsert mod
Private Krankenkasse: du zahlst doch für deine Frau immer Beiträge - was willst du hier melden?
Momentan ist Sie zu 70% Beihilfeberechtigt -hier fallen keine höheren Beiträge bei der privaten Kasse an, solange , wie du sagen würdest der Gewinn, nicht höher als 18.000€ ist. Diesen Gewinn gibst du ja in deiner Jahressteuererklärung unter dem Punkt: "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" an.
Nur wenn deine Frau keine Beihilfe mehr erhalten würde, weil sie mehr als die 18.000€ (brutto) im Jahr hat, dann müsstest du es der Kasse melden. Denn dann müsste sie zu 100 % privat versichert werden.

Bei 700€ Gewinn, - kannst du also beruhigt sein, da bleibt alles Beihilfe und Kassentechnisch wie gehabt.

Frohes Fest, connigra
Shareef
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Re: Ehegatte beihilfeberechtigt?

Beitrag von Shareef »

So hatte ich das verstanden. Aber danke nochmal für die detaillierte Übersicht.
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