Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

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connigra
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Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von connigra »

Hallo zusammen,
Mit der Abrechnungsstelle Unimed ist Ärger vorprogrammiert. Bei jeder Rechnung habe ich Terz ohne Ende, jedesmal schickt die PostB die Rechnung zum Gutachter und jedesmal streicht dieser Ziffer für Ziffer als unbegründet. Es liegt nicht an der Kasse, sondern an den fragwürdigen Praktiken dieser Abrechnungsstelle.Ich frage mich, ob die Mitarbeiter dort so unfähig sind oder ob System dahintersteckt?! Bei meiner Recherche im Internet wurde mir bewusst, dass ich eine unter vielen bin. Ich denke, die Ärzte wissen oft gar nicht was abläuft. Auch bei meiner jetzigen OP Rechnung in Höhe von 2900 € strich der Gutachter 500 €. Diesmal bin ich gewappnet und lasse es auf einen Rechtsstreit ankommen. Unimed zählt auf die Dummheit der Patienten, die oft vorher die Rechnung bezahlen. Telefonisch hängt man bis zu einer Stunde in der Warteschleife, schriftliche Beschwerden werden mit belanglosen und stupiden Standartsätzen beantwortet. Die krasseste Aussage war: Die GOÄ wäre veraltet - so könnte kein Arzt mehr arbeiten. Hä? Warum unterschreibe ich dann einen Behandlungsvertrag, indem sich der Arzt verpflichtet nach der GOÄ abzurechnen? Dieser ständige sinnlose Papierkrieg nervt ohne Ende! Deshalb kann ich nur jedem Betroffenen raten, seine Rechnung und seinen Unmut der zuständigen Ärztekammer mitzuteilen. Viele private Kassen stehen Ihren Versicherten im Gebührenstreit gegen Unimed bei - die Post B lässt uns hängen. Die einzige Alternative: zu keinen Arzt gehen,der mit Unimed abrechnet. Mein jetziger Operateur hatte mir versprochen, bei seiner Rechnung gäbe es keinen Gebührenstreit, ich denke auch er kennt die Praktiken nicht.
Ist hier noch jemand betroffen? v.g. connigra
hudello
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von hudello »

Hallo connigra

ja, diese Erfahrung musste ich auch machen. Je nach Erkrankung entstehen hier erhebliche Selbstbehalte, die sich schon mal zu einer Jahres-"Rest"-Summe von über 1000 Euro oder mehr aufsummieren können. Bei Mindestpension ist das sehr schmerzlich.

Nach viel investierter Zeit mit Telefonaten, Suche nach Ansprechpartnern bei z.B. Krankenhäusern, Schriftverkehr mit KV/Beihilfe, unimed usw. gehe ich inzwischen wie folgt vor:

- Einreichung der Rechnungen bei PBeaKK (ggf. vorher Beihilfeablöse-Versicherern)
- nach Erhalt des Erstattungsbescheids nur den erstatteten Betrag bezahlen, mit Hinweis auf "mein Brief vom xx.xx.2017"
- unimed schriftlich auffordern, eine ausführliche ärztliche Begründung zuzusenden, damit die KV/Beihilfe den Rest erstatten kann
(plus Hinweis, dass sie die Rechnungen so zu stellen haben, wie es gebührenrechtlich zulässig ist sowie einen Satz zum Aufschub des Zahlungsziels/Vermeidung von Inkassogeschichten usw.)
Dazu auch Kopie des Erstattungsbescheides als Anlage mitschicken (Klarheit was und warum etwas nicht erstattet wurde).

> Du wirst sehen, dass die sich wahrscheinlich nie bei Dir melden und stillschweigend auf ihre Zahlungsdifferenzen verzichten.

Ich mache dies inzwischen wirklich bei jeder Abweichung so, weil ich es nach der ganzen Erfahrung leid bin, dass die Rechnungen nicht so gestellt werden, wie es sein müsste (Erziehungseffekt). Das ganze natürlich nur bei Punkten, die nicht aus Selbsthehalten Medikamente / KH-Aufenthalt / Heilmittel / Hilfsmittel usw. entstehen, die musst Du tragen.
Bevor ich so vorging hatte ich auch einige hundert Euro Lehrgeld bezahlt.

Mit der PBeaKK halte ich es ähnlich, bei jeder Unstimmigkeit Widerspruch einlegen, wirst sehen, dass sich die erläuternden Texte bald ändern (in Richtung "reichen Sie dies oder das nach, dann erstatten wir nach, Sie brauchen keinen Widerspruch einzulegen). Die wollen auch nicht ständig Widersprüche bearbeiten (vielleicht zielerelevant, wer weiß?)

Falls Du immer mit denselben Rechungsstellern Probleme hast lohnt es sich, dort einen verlässlichen Ansprechpartner zu finden, mit dem man strittige Punkte telefonisch klären kann. Ist ein lohnender Weg, denn keiner möchte ständig mit diesem bürokratischen Wahnsinn beschäftigt sein.

Grundsätzlich empfehle ich Dir, Dich im Netz schlau zu machen
a) wegen der verschiedenen GOÄn usw.
b) ergänzend dazu gibt es auch sogenannte A-Nummern, die dafür eingeführt wurden, Behandlungen, die noch nicht in der offiziellen GOÖ enthalten sind abrechenbar zu machen.
Genau dieser Punkt wird oft von unimed genützt.
Außerdem ist es Pflicht, jede Rechnung bzgl. der berechneten Leistungen detailliert zu prüfen, ob die Leistung auch erbracht wurde.

Meiner Meinung nach hat das ganze Abrechnungsprozedere bei PKV'n extrem viel Spielraum, den die Abrechner schamlos ausnützen. Habe in nun 1,5 Jahren hier die tollsten Dinge erlebt, von doppelt gestellten Rechnungen, GOÖ-Nummern die nicht zusammen verrechnet werden dürfen, bis GOÖ's, die überhaupt nicht erbracht wurden uvm.

Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt, hier bewahrheitet es sich mal wieder voll. Also immer schön schriftlich durchexerzieren, irgendwann wird's besser.

Falls Du weitere Fragen hast kannst Du Dich gerne via PN melden.

Lieben Gruß
Hudello
hudello
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von hudello »

...Ergänzung: auch in Richtung "Beihilfe" schlau machen, vor allen die entsprechenden Anlagen...
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Hauseltr
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von Hauseltr »

Wenn auch nicht mit Abrechnungsstellen, so habe ich ähnliches schon mit Ärzten durchgezogen. Bezahlt habe ich nach den Erstattungsmitteilungen der KVB, Mitteilung an den Arzt und Widerspruch habe ich bisher noch nie erhalten.

Die letzte Rechnung, die ich von einer Abrechnungsstelle erhalten habe, habe ich in Bezug auf das Zahlungsziel moniert. Als KVB Mitglied habe ich ein Zahlungsziel von 6 Wochen, das Zahlungsziel von 30 Tagen betrachte ich bei 42 Tagen als nicht geschrieben. Allerdings soll die derzeitge Bearbeitungszeit der Anträge bei 23 Tagen liegen.

Trotzdem bestehe ich auf der richtigen Angabe des Zahlungsziels.
connigra
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von connigra »

Halo,
mein Doc pfiff die Abrechnungsstelle zurück - leider macht das nicht jeder Doc. Dann kannst du kämpfen - welcher Kranker hat die Nerven? deshalb nie zahlen, ehe man weiß was man bekommt......v.g.
nobse1602
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von nobse1602 »

Wie ist denn die Erfahrung mit einem Dienstleister wie unimed, der 90% der Unikliniken beherrscht?
Kann man nach einem Rechtstreit mit unimed noch zu andern Unikliniken gehen oder wird man da dann abgewiesen?
Telekommiker
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von Telekommiker »

Hallo,
grundsätzlich immer erst die Rechnungen bei den Ärzten zahlen, wenn diese von der KK/Beihilfe abgerechnet wurden...man hat ja in
der Regel 30 Tage Zeit dafür. Wenn es dann mal länger als die 30 Tage dauert, bei unimed anrufen und um Verlängerung des Zahlungsziels
bitten - müsste eigentlich unproblematisch sein. Und es ist immer schwieriger mal bezahltes Geld zurück zu bekommen, als noch nicht
gezahltes Geld einbehalten und dann mit der unimed "verhandeln". Das ist wie im "richtigen Leben" - da zahle ich ja auch keine Rechnung
bevor nicht alles korrekt ist.

Das ist zwar mit mehr Arbeit verbunden (Wiedervorlage, Anrufen, Schreiben, ggf. Widerspruch usw.), ist aber die bessere Vorgehensweise.
Denn in der Regel hält sich unimed an die Abzüge der KK - insbesondere bei der PBeaKK, die ja mittlerweile alle möglichen Berechnungen
kürzen oder auch mal überhaupt nicht zahlen.
nobse1602
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von nobse1602 »

Bisher habe ich Rechnungen bis zu einem halben Jahr gesammelt. Wegen Unimed muss ich jetzt wegen einzelnen Rechnungen zwischendurch die KV nerven, Porto und Zeit verschwenden und mich dann noch mit unimed rumärgern.

Hat jemand eine Antwort auf meine vorherige Frage zu unimed? Müsste man die Tatsache, dass unimed 90% der Unikliniken beherrscht nicht mal dem Kartellamt melden?
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Bananen-Willi
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von Bananen-Willi »

nobse1602 hat geschrieben: 3. Feb 2018, 16:21 Kann man nach einem Rechtstreit mit unimed noch zu andern Unikliniken gehen oder wird man da dann abgewiesen?
Wieso sollte man abgewiesen werden? Der kaufmännische und medizinische Teil einer Klinik haben wenig miteinander zu tun, die Verzahnung erfolgt im Regelfall erst auf Chefarztebne. Der Arzt in der Notaufnahmen prüft nicht, ob Sie mit Unimed streiten, bevor er Sie behandelt :D
nobse1602 hat geschrieben: 10. Feb 2018, 07:58 Müsste man die Tatsache, dass unimed 90% der Unikliniken beherrscht nicht mal dem Kartellamt melden?
Mit welcher Begründung? Unimed "beherrscht" nichts, die treiben lediglich im Auftrag der Anstalten deren Kosten ein. Und wenn sich Ihrer Aussage nach 90% der Kliniken für diesen Abrechnungsanbieter entscheiden, dann ist das freie Marktwirtschaft. Andernfalls können Sie gleich sagen wir auch den ADAC beim Kartellamt melden, weil 90% der Autoclubmitglieder dort und nicht beim ACE Mitglied sind :)
nobse1602
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von nobse1602 »

Es geht mir ja nicht um die Notaufnahme, sondern um einen normalen Termin beim Chef.
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tiefenseer
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von tiefenseer »

Ich kenne diese UNIMED nicht und kann daher schlecht nach vollziehen, wieso es so kompliziert ist, eine Rechnung zu begleichen.

Jedoch kenne ich es von meinen behandelnden Ärzten, dass sie mehr und mehr das Unternehmen PVS Berlin-­Brandenburg GmbH nutzen, um über diesen Weg ihre Kosten "einzutreiben". Dabei werden auch nur die Leistungen in Rechnung gestellt, die der Arzt/die Klinik zuvor an das Unternehmen übermittelt.

Das Unternehmen fungiert auch ausschließlich als Rechnungsersteller. Alle erbrachten Leistungen des(r) Medizner ergeben sich aus einem Pat./Arzt - Vertrag, d.h. ich würde mich bei Unstimmigkeiten grundsätzlich zunächst an den Mediziner wenden.

Von meiner PKV weiß ich, dass dort zu keiner Zeit eine Prüfung über die in der Rechnung geforderte Leistung erfolgt. Sie prüfen lediglich, ob die erbrachten Leistungen auch mit meinen vertraglich vereinbarten Leistungen abrechenbar sind.

Im Verlauf eines Kalenderjahres kommen bei mir mehrere dutzende Rechnungen zusammen.
Ich hatte bisher noch nicht das "Vergnügen" eine Rechnung monieren zu müssen.
Und- Klinikaufenthalte sind für mich absolut und undurchschaubar in der Rechnungsstellung. Hier muss ich dem glauben schenken, was da aufgelistet ist.

Letztlich halte ich es ebenso, wie schon mehrfach erwähnt. Rechnungen ab 200 Euro werden erst bezahlt, wenn die Erstattung von PKV/Beihilfe einmgegangen ist.
In der Regel wissen die Ärzte und auch die Kliniken bzw. die PVS die schlampige Regulierung durch die Beihilfe und gedulden sich nach einem Hinweis mit ihren Forderungen.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Torquemada
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von Torquemada »

tiefenseer hat geschrieben: 11. Feb 2018, 14:07
Jedoch kenne ich es von meinen behandelnden Ärzten, dass sie mehr und mehr das Unternehmen PVS Berlin-­Brandenburg GmbH nutzen, um über diesen Weg ihre Kosten "einzutreiben". Dabei werden auch nur die Leistungen in Rechnung gestellt, die der Arzt/die Klinik zuvor an das Unternehmen übermittelt..............

Das Unternehmen fungiert auch ausschließlich als Rechnungsersteller. Alle erbrachten Leistungen des(r) Medizner ergeben sich aus einem Pat./Arzt - Vertrag, d.h. ich würde mich bei Unstimmigkeiten grundsätzlich zunächst an den Mediziner wenden.

Ein guter Freund von mir kennt sich in dem Bereich gut aus. Diese Abrechenstellen werden von den Ärzten beauftragt, um zu "optimieren". D.h. es wird das noch legale maximale Ergebnis in Rechnung gestellt, Ansprechpartner ist die Abrechenstelle. Interessant ist, dass man dem Verfahren aktiv per Unterschrift zustimmen muss.

Ich habe bei den Rechnungen für die drei KInder öfters deutliche Probeleme mit überhöhten Rechnungen.
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Bananen-Willi
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von Bananen-Willi »

tiefenseer hat geschrieben: 11. Feb 2018, 14:07 Von meiner PKV weiß ich, dass dort zu keiner Zeit eine Prüfung über die in der Rechnung geforderte Leistung erfolgt.
Da hast du wohl Glück gehabt. Bei mir steht demnächst ne Zahn-OP an und dafür hab ich vorab den Heil- und Kostenplan an Beihilfe und PKV zur Freigabe geschickt. Unabhängig voneinander haben mir beide mitgeteilt, dass einige Multiplikatoren zu hoch angesetzt sind und ohne dementsprechende besondere Begründung bei Rechnungslegung nicht anerkannt und um den Teilmultiplikator gekürzt würde. Wenn die schon bei nem "Kostenvoranschlag" so genau prüfen, denk ich mal, dürfte da die Rechnung doch dann erst recht gecheckt werden...
Als ich Zahnarzt und Implantologe darauf angesprochen habe, bekam ich die Auskunft, dass hier immer vom schlechtestmöglichen Fall ausgegangen wird und deswegen die Multiplikatoren evlt. Komplikationen bereits beinhalten würden. Für mich hört sich das ziemlich zweifelhaft an, das wird doch nur ne Gewinnmaximierung sein...
nobse1602
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von nobse1602 »

Hallo tiefenseer,

Im Gegensatz zur PVS, wo die Ärzte ihre Akten selbst auswerten und dann die Ziffern mit Steigerungsfaktor an PVS liefern, wertet unimed die Akten selbst aus. D.h. Juristen oder Kaufleute machen aus Arztbriefen und Akteneinträgen dann GOÄ Ziffern und dazugehörige Steigerungssätze. Da wird es dann m.E. gefährlich und man neigt zur Übertreibung. Nur der Arzt selbst kann m.E. sagen ob der Aufwand normal oder erhöht war.
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tiefenseer
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Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Nobse,

ich seh das ebenso wie du.
nobse1602 hat geschrieben: 22. Okt 2018, 09:18 Hallo tiefenseer,

Im Gegensatz zur PVS, wo die Ärzte ihre Akten selbst auswerten und dann die Ziffern mit Steigerungsfaktor an PVS liefern, wertet unimed die Akten selbst aus. D.h. Juristen oder Kaufleute machen aus Arztbriefen und Akteneinträgen dann GOÄ Ziffern und dazugehörige Steigerungssätze. Da wird es dann m.E. gefährlich und man neigt zur Übertreibung. Nur der Arzt selbst kann m.E. sagen ob der Aufwand normal oder erhöht war.
Wie schon erwähnt, kenn ich die Praxis von UNIMED nicht.
Ich bin aber in dem Glauben, dass im Fall eines Rechtsstreites ausschließlich der Arzt für seine Rechnungsstellung verantwortlich ist. In wie weit es Absprachen/Vereinbarungen zwischen dem Arzt und UNIMED gibt, sollte der Mediziner dem Patienten mitteilen.
Ich bekomme von meinen Ärzten regelmäßig ein Schreiben, worin das Procedere mit PVS mir erklärt wird.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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