Rentenversicherungzuschuss

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Frank507
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Rentenversicherungzuschuss

Beitrag von Frank507 »

Für die Zeit als ich als Arbeiter gearbeitet habe, beziehe ich eine kleine Rente. Von der Deutschen Rentenversicherung bekomme ich auch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, ca. 55.- €/monatlich. Nun wurde mir die Beihilfe um 20% gekürzt, Rückwirkend seit 2015, da der Zuschuss seitdem 40,99 € übersteigt. Kann ich dagegen etwas tun? Sonst muß ich eine hübsche Summe nachzahlen ......... (Antrag an die Deutsche Versicherung um den Zuschuss künftig auf 40,99 € monatlich zu begrenzen habe ich schon gestellt)
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Ruheständler
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Re: Rentenversicherungzuschuss

Beitrag von Ruheständler »

Meines Kenntnisstandes nach ist ab 01.08.14 ein neues Gesetz in Kraft getreten 7,3 % von der Rente werden von der DRV gezahlt.
Demnach gibt es kein Schwellwert von 41 € mehr ! Es ist zu prüfen ob die beihilfezahlende Stelle diese Gesetzesänderung für die zurückliegenden Bescheide berücksichtigt hat.
Der Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers zum Krankenversicherungsbeitrag ist in § 106 Abs. 1 und 2 SGB VI für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Rentner geregelt; für privat krankenversicherte Rentner in § 106 Abs. 3 SGB VI. Die Höhe des Beitragszuschusses bemisst sich nach dem in § 241 SGB V festgelegten einheitlichen allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung.
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/106.html]
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Gertrud1927
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Re: Rentenversicherungzuschuss

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Wer ist denn Dein Dienstherr. Alle haben diese Begrenzung nicht aufgehoben. Vielleicht ist es bei Dir auch nur noch für die Zeit vor der Änderung . Sehr lange ist das noch nicht aufgehoben.
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Ruheständler
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Re: Rentenversicherungzuschuss

Beitrag von Ruheständler »

...mein Zuschuss beträgt 52,60 € von der DRV seit 01.07.2017 und ich bin nach wie vor bei 70 % Beihilfe als ehemaliger Bundesbeamter der Bundeswehr.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Gertrud1927
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Re: Rentenversicherungzuschuss

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Beim Bund ist das auch aufgehoben. Aber es gibt ja noch viele Beihilfeverordnungen bei den Ländern. Wenn es Frank wichtig soll er Seinen Dienstherrn nennen oder er muß selber schauen.
Frank507
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Re: Rentenversicherungzuschuss

Beitrag von Frank507 »

Ich bin hessischer Landesbeamter. Regierungspräsident Kassel.
Gertrud1927
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Re: Rentenversicherungzuschuss

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Dann schau mal hier. Deine Beihilfeverordnung §15 Abs 8
http://www.besoldung-hessen.de/hessen_b ... aragraf_15
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