Beihilfe Ehefrau (Beamtin) während Elternzeit
Verfasst: 1. Aug 2017, 13:43
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Versicherung meiner Ehefrau während ihrer Elternzeit. Die Grundsituation lautet wie folgt:
Wir beide sind verbeamtete Lehrer in NRW, beide mit einer Vollzeitbeschäftigung.
Unser Sohn wurde am 22.11.2016 geboren. Bis zum 04.02.17 lief ihr Mutterschutz, seit dem 05.02. läuft ihre Elternzeit.
Meine Frau sollte in ihrer Elternzeit theoretisch über mich beihilfeberechtigt sein, mit einer Absicherung von 70% für sie, unser Sohnemann mit 80%.
1. Folgendes bereit mir jedoch Kopfzerbrechen: Da der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte im Jahr vor der Antragsstellung über 18000€ lag, ist sie eigentlich doch nicht berechtigt dazu, Beihilfe über mich zu beziehen. Liege ich da korrekt? D.h. sie müsste sich selbst, über ihre private Krankenversicherung, absichern. In der PKV müsste sie also ihren Satz von einer 50%-Absicherung auf eine 100%-Absicherung hochsetzen?
2. Eine weitere Frage noch: Da sie über 18000€ im letzten Jahr verdient hat, ist sie ja theoretisch, wie oben beschrieben, doch nicht beihilfefähig über mich. Heisst das ggf. dann, dass Sie ihre Kosten dann doch bei ihrer eigenen Beihilfe einreichen kann und die PKV bei einer Absicherung von 50% bleiben kann?
Unser Problem aktuell ist zu klären, ob sie eine 100%-PKV-Absicherung benötigt oder ob sie doch über mich oder über sich selbst Beihilfeberechtigt ist.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Sebastian
ich habe eine Frage bzgl. der Versicherung meiner Ehefrau während ihrer Elternzeit. Die Grundsituation lautet wie folgt:
Wir beide sind verbeamtete Lehrer in NRW, beide mit einer Vollzeitbeschäftigung.
Unser Sohn wurde am 22.11.2016 geboren. Bis zum 04.02.17 lief ihr Mutterschutz, seit dem 05.02. läuft ihre Elternzeit.
Meine Frau sollte in ihrer Elternzeit theoretisch über mich beihilfeberechtigt sein, mit einer Absicherung von 70% für sie, unser Sohnemann mit 80%.
1. Folgendes bereit mir jedoch Kopfzerbrechen: Da der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte im Jahr vor der Antragsstellung über 18000€ lag, ist sie eigentlich doch nicht berechtigt dazu, Beihilfe über mich zu beziehen. Liege ich da korrekt? D.h. sie müsste sich selbst, über ihre private Krankenversicherung, absichern. In der PKV müsste sie also ihren Satz von einer 50%-Absicherung auf eine 100%-Absicherung hochsetzen?
2. Eine weitere Frage noch: Da sie über 18000€ im letzten Jahr verdient hat, ist sie ja theoretisch, wie oben beschrieben, doch nicht beihilfefähig über mich. Heisst das ggf. dann, dass Sie ihre Kosten dann doch bei ihrer eigenen Beihilfe einreichen kann und die PKV bei einer Absicherung von 50% bleiben kann?
Unser Problem aktuell ist zu klären, ob sie eine 100%-PKV-Absicherung benötigt oder ob sie doch über mich oder über sich selbst Beihilfeberechtigt ist.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Sebastian