Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

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Baumschubser
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Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von Baumschubser »

Ich benötige ein Atemtherapiegerät und stehe nach der Probezeit von 6 Monaten vor der Entscheidung, das Gerät zu kaufen oder zu mieten. Seitens der Beihilfe sind beide Varianten möglich, ich gehe mal davon aus, dass auch die PKV beide Vaianten problemlos bezahlen wird. Das macht die Entscheidung, wie man es nun richtig macht, nicht leichter.

Der Kauf des Gerätes würde einmalig 1023,40€ kosten, die Versorgungspauschale (also Miete) jährlich 654,50€.

Zum Kauf kann eine Zubehörpauschale ohne Wartung für 351,05€ bzw. mit Wartung 470,05€ jährlich gebucht werden. Reparaturen sind hier für 4 Jahre mit 50% dabei, danach gehts auf eigene Kosten.

Die Beihilfe hat mir bzgl. Kauf folgendes geschrieben auf Anfrage:

"Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass gem. §23 Abs. 4 SächsBhVO Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung von beihilfefähigen Hilfsmitteln beihilfefähig sind, soweit sie innerhalb eines Kalenderjahres über 100€ hinausgehen. Ein Filterwechsel z.B. ist regelmäßig als Maßnahme für den Betrieb und die Unterhaltung des Hilfsmittels und nicht als Reparatur zu qualifizieren"

Darf ich das so verstehen, dass hier auch die Zubehörpauschale, da sie über 100€ liegt und damit alle Fixkosten außer Reparaturen abgedeckt sind, ebenfalls von der Beihilfe übernommen wird?

Was ist mit Reparaturen oder einem Ersatz des Gerätes, wenns mal endgültig verschlissen ist? Gleiches Prozedere wie z.B. bei einer neuen Brille, dass man nach einem gewissen Zeitraum auf Rezept was neues bekommt?

Und als Letztes die Stromkosten, GKV-Patienten können diese abrechnen und bekommen sie erstattet. Zahlt sowas die Beihilfe auch?

Im Moment tendiere ich eher dazu, das Gerät einfach mit Full-Service für 654,50€ jährlich zu mieten. Im Vergleich zur Zubehörpauschale ist der Aufpreis gering, auch wenns zum Kaufpreis eher teuer wirkt.

Was meint ihr dazu?
Torquemada
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von Torquemada »

Solange die beiden wirtschaftichen Varianten nicht hieb- und stichfest durchkalkuiert werden können, würde ich zur Miete tendieren. Kaufen kann man doch später ein neues Gerät immer noch, oder?
Was ist, wenn so ein Gerät nach 26 Monaten den Geist aufgibt? Oder sind die so solide, dass sie wirklich X-Jahre funktionieren?
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Baumschubser
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von Baumschubser »

Man geht von 5 Jahren Nutzung ohne große Probleme aus. So solide sind die Dinger wohl mittlerweile. Die ersten 4 Jahre wären in der Zubehörpauschale mit dabei. Wirklich kalkulieren kann man das natürlich nicht. Der Kaufpreis wäre auch nur hier jetzt für den Erstkauf so hoch, da das Gerät direkt von der Herstellerfirma ResMed kommt. Die Geräte gibts auf dem freien Markt teils deutlich günstiger.

Ansonsten stimmt dein Ansatz natürlich, man kann es nicht final durchkalkulieren. Es ist ja nicht nur das Gerät, auch Atemschlauch (rund 25€) oder Maske (rund 120-150€) können mal zerwürgt sein. Das kostet zwar kein Vermögen, aber man muss es sich dann ebenfalls erst wieder verordnen lassen, kaufen und jedesmal einzeln abrechnen.

Die Miete hat einen weiteren und möglicherweise entscheidenden Vorteil. Man bekommt nach einem gewissen Turnus, wenn sich Wartung und Reparatur nicht mehr lohnen, das dann aktuelle Gerät automatisch. Die Entwicklung geht ja auch hier weiter.
vossloch
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von vossloch »

Aus Erfahrung würde ich zum Kauf raten. Das Gerät läuft problemlos, der Schlauch ist auch noch gut. Die Maske sollte so alle 2-3 Jahre gewechselt werden.
Die Filter sind sehr teuer (vom Gewicht her fast teurer als Gold).Der Riemen für die Maske ist nach 2 Jahren ausgeleiert. Ich habe das Gerät jetzt 5 Jahre im Einsatz
(ohne Wartung, nur immer gereinigt und Filterwechsel) jede Nacht und auch auf Reisen. Das Gerät ist mit Luftbefeuchter.
tommek
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von tommek »

Hallo,

ich rate dringend dazu, mit der PKV zu sprechen, bevor man ein Gerät mietet oder anschafft. Je nachdem um was genau für eine Gerät es sich handelt, kann die PKV nämlich auf dem Standpunkt stehen, dass dieses GErät nicht im Leistungsumfang enthalten ist und man bekommt nichts.

Apnoe Patient bekamm CPAP Gerät aufgrund schwerer Schlafapnoe. In der Klinik wurden mehrere Geräte empfohlen und erklärt. Ein im niedrigen Preissegment angesiedeltes GErät wurde gekauft, der Antrag gestellt. Die Beihilfe zahlte sofort, die PKV lehnte ab. Nicht im Leistungkatalog enthalten und aus Kulanzgründen würde man die Kosten erstatten, die ein Vetragspartner der PKV in Rechnung stellen würde.. 300 Euro Aufzahlung, da das CPAP Gerät 1400 Euro mit Befeuchter kostete, der "Vertragspartner" ein preiswertes für 800 Euro im Programm hatte.

Übrigens: Ein gesetzlich versicherter Mitpatient suchte sich ein Gerät für 2500 Euro aus und hatte 10 Euro Zuhalung..

Daher unbedingt die PKV fragen..
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Baumschubser
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von Baumschubser »

Mit meiner PKV muss ich nochmals reden, fürs erste halbe Jahr ist das Gerät sowieso zur Miete. Die Firma Resmed hat aber darüber hinaus die Verordnung des Gerätes bereits bei der Debeka angemeldet und das weitere Vorgehen soll meinerseits nochmals mit denen abgestimmt werden.
unfall2
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von unfall2 »

Baumschubser hat geschrieben: 25. Jul 2017, 17:58 "Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass gem. §23 Abs. 4 SächsBhVO Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung von beihilfefähigen Hilfsmitteln beihilfefähig sind, soweit sie innerhalb eines Kalenderjahres über 100€ hinausgehen. Ein Filterwechsel z.B. ist regelmäßig als Maßnahme für den Betrieb und die Unterhaltung des Hilfsmittels und nicht als Reparatur zu qualifizieren"
Auch Stromkosten sind Betriebskosten und können demnach eingereicht werden. Dabei einfach den Verbrauch des Gerätes und die durchschnittliche Laufzeit angeben und die dann entstehenden Kosten mittels Stromrechnung nachweisen.
tommek
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von tommek »

unfall2 hat geschrieben: 1. Aug 2017, 10:34
Baumschubser hat geschrieben: 25. Jul 2017, 17:58 "Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass gem. §23 Abs. 4 SächsBhVO Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung von beihilfefähigen Hilfsmitteln beihilfefähig sind, soweit sie innerhalb eines Kalenderjahres über 100€ hinausgehen. Ein Filterwechsel z.B. ist regelmäßig als Maßnahme für den Betrieb und die Unterhaltung des Hilfsmittels und nicht als Reparatur zu qualifizieren"
Auch Stromkosten sind Betriebskosten und können demnach eingereicht werden. Dabei einfach den Verbrauch des Gerätes und die durchschnittliche Laufzeit angeben und die dann entstehenden Kosten mittels Stromrechnung nachweisen.
Das ist richtig, die Beihilfe zahlt hier analog zu den für gesetzlich versicherten geltenden Regelungen einen Betrag. Hiervon allerdings nur den auf den Beihilfeanteil entsprechenden Betrag. Ob aber die PKV sich an den Kosten beteiligt, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. In der Regel zahlen die für so etwas keinen Cent, Ausnahmen bestätigen hier aber die Regel.

Drum prüfe .. wer sich privat versichern will :shock:
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Baumschubser
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von Baumschubser »

Ja ok, das Ding verbraucht Strom für rund 50€ im Jahr. Wenn ich da auf 30% sitzen bleibe, macht mich das nicht wirklich ärmer. ;-)
fotoknipser
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von fotoknipser »

Wir haben die Variante mit dem mieten gewählt. Nach 12 Monaten bekommen wir einen Brief von der Firma, dann wird abgelesen wie lange es genutzt wurde (gibt eine Mindest-Stundenzahl), dann geht es ins Krankenhaus und es gibt eine neue Verordnung. Die reichen wir mit der neuen Rechnung ein und bekommen es erstattet.
Allerdings sind wir bislang nicht auf die Idee gekommen die Erstattung von Stromkosten zu beantragen. Wir sind beide froh dass wir wieder gut schlafen können - der eine mit Gerät und der andere weil die Schnarcherei aufgehört hat
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Baumschubser
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von Baumschubser »

Ich bin mit dem Ding auch sehr zufrieden. Bei mir ist das jetzt alles noch Probezeit, die geht bis Jahresende. Danach werde ich es weiter mieten und bin alle Sorgen los. Zusage von Beihilfe und auch meiner PKV habe ich, dass kaufen und mieten möglich wäre. Ich muss dann nur mal nachfragen, was die mir final alles zur Verfügung stellen zu dem Preis. Theoretisch gibts noch ne zweite Maske und eigentlich alles Zubehör, also Filter und normalerweise müssten selbst die Reinigungstücher incl. sein. Und warum sollte man sich die 50e Stromkosten nicht erstatten lassen? Zu verschenken habe ich nichts.
jokerjake
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von jokerjake »

Mein Gerät ist jetzt zehn Jahre alt, damals war m. K. n. nur kaufen möglich.
Nun ist der Erst-Schlauch porös geworden und musste getauscht werden. Lt. Anamed sollte der Schlauch jährlich getauscht werden, schon allein aus hygienischen Gründen heraus! Auf den Kosten von 35,- € für den neuen Schlauch ließ mich die Beihilfe sitzen. Ohne Schlauch sind das Gerät und die Maske jedoch nicht nutzbar! Das hier ein Selbstbehalt von 100,- € angesetzt wird, ist nur noch beschämend.

Für mich ist das viel Geld, da ich als chronisch Kranker bereits auf vielen Medikamentenkosten sitzen bleibe. Auch das Zuzahlungsbefreiungsverfahren der Beihilfe ist ein Witz! Seitenweise Formulare und Nachweise zu fordern, um von der ermittelten Summe nur 70 Prozent erstattet zu bekommen.

Habe eine Verwandte aus der GKV gepflegt, da ging dies ganz einfach. der Rentenbescheid musste vorgelegt werden, da nicht mehr Vermögen vorhanden war. Anschließend wurde davon der 1-Prozent-Eigenbehalt ermittelt und es konnte entschieden werden diesen gleich zu bezahlen oder abzuwarten bis Kosten in dieser Höhe aufgelaufen sind und der Rest automatisch nicht mehr bezahlt werden brauchte.
Hoch lebe die GKV!!

Das Bundsbeihilfesystem ist völlig marode!!! 3-6 Monate bis es die Erstattung gibt, Widersprüche dauern bis zu 3 Jahre und alle Belege muss man selbst aufbewahren, um sie später bei der Bearbeitung erneut vorlegen zu müssen. Belege werden im 21. Jahrhundert immer noch nicht elktronisch erfasst. Systemische Fehler werden anscheinend bewusst provoziert, weil es dem BMF Milliarden spart. Ein Gerichtsverfahrenstermin im Sozalrecht braucht vier und mehr Jahre. Viele Gläubiger sind nicht mehr gewillt Zahlungsziele über vier Wochen hinaus zu finanzieren. Folge, es werden Rechtsanwaltskanzleien mit der Beitreibung beauftragt, weitere Kosten entstehen, es folgen Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Kontenpfändung bis hin zur Kontenkündigung durch die Bank!!!
Man verwaltet sich nur selbst, sondern man wird durch die Schuld des Staates verarmt!
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Baumschubser
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von Baumschubser »

Ich bin Landesbeamter in Sachsen, bei uns zahlt die Beihilfe im Normalfall innerhalb 2 Wochen, lediglich in der Urlaubszeit oder jetzt, wenn alle ihre Jahresabrechnung machen, dauert es auch mal 3-4 Wochen, Man kann jederzeit im Netz den Bearbeitungsstand sehen, also welchen Eingangstag die gerade bearbeiten. Während man bis vor paar jahren gefordert hat, Rechnungen zu sammeln und erst ab einem Mindestbetrag von 250€ abzurechnen, ist man jetzt komplett anders aufgelegt und bittet die Beamten, keine Rechnungsstapel zu sammeln, sondern zugüg alles einzureichen. Ich habe mich aus den von dir genannten Gründen gegen den Kauf entschieden. Der kommt sicher erstmal billiger. Aber man muss dann wegen jeder Kleinigkeit wieder zum Pneumologen und sich ein Folgerezept holen, wenns mal ein neuer Schlauch werden soll. Darauf hatte ich keine Lust. Ich kann allerdings noch nichts dazu sagen, wie unkompliziert die Firma Resmed irgendwelche Ersatzteile, oder auch mal eine neue Maske etc. rausrückt. Ich werde die aber Anfang 2018 mal kontaktieren, die sollen mir dann mal eine Grundausstattung von 2 Masken und einem Ersatzschlauch zukommen lassen.
fotoknipser
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von fotoknipser »

Wir haben bei der Firma TNI Medical Würzburg gemietet. Die Jahrespauschale kostet incl. Mwst. 535 Euro - wird von der Beihilfe (Polizei Berlin) und der PKV ohne Probleme erstattet. Dazu gibt es dann immer 1 Schlauch, 1 Maske und die Filter. Dieses Jahr haben wir das ganze Gerät eingeschickt weil es immer wieder Probleme mit der Entzündung der Nase gab - es wurde bei der Firma irgendwie desinfiziert - ohne Kosten für uns.

Ich finde diese Alternative am besten - denn selbst mit Kauf bei ResMed zahlt man bei denen ja eine höhere Jahrespauschale als bei TNI
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Baumschubser
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Re: Atemtherapiegerät kaufen oder mieten?

Beitrag von Baumschubser »

Man mus aber auch gucken, ob die Firma ggf. lokal vertreten ist. Wüprzburg ist dann doch etwas weit weg, ResMed hat eine Vertretung in Dresden. Ich zahle jetzt 654,50€ pro Jahr, heute kam die Jahresrechnung. Ich werde nächste Woche mal anrufen, wie ich an Ausrüstung komme. Problem könnte noch werden, dass ich ne Maske von Fischer & Paykel habe, ich muss also erstmal eine Alternative von ResMed mal auf die Nase setzen, falls die mir nur ihre eigenen Masken liefern können.
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