Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

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Rentierhund
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Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von Rentierhund »

Liebe User, ich habe mal eine Frage, die mir bislang kaum jemand hinreichend beantworten kann. Der Fall, der gleichzeitig mein Fall ist, gestaltet sich folgendernaßen:

Vor einigen Monaten erfuhr ich, rein zufällig, dass ich als Rentner (nicht Pensionär) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von knapp unter 14.000 € im Rahmen der Alimentationspflicht des Staates beihilfeberechtigt bin - weil meine noch berufstätige Ehefrau Beamtin sei. Sie hat also für mich die Beihilfe beantragt, die Sache wurde genehmigt, die Freude war groß. So weit, so gut.

Nun verhält es sich aber so, dass meine Unterschreitung des Jahreseinkommensgrenze von 18.000 € im Jahr (NRW) nur dadurch "möglich" wurde, dass ich Dussel vergessen hatte, vor dem 55. Lebensjahr die PKV zu verlassen und seither in einem Tarif über 500 € mtl. (mit hohem Selbstkostenanteil) gefangen war. Der hat sich nun reduziert auf knapp 120 € monatlich. Der ersten Freude über die Einsparung von etwa 400 € pro Monat folgte aber justament die blanke Ernüchterung, denn: es ist nun genau diese "Ersparnis" über monatlich 400 €, die mir im nächsten Jahr ein um 4.800 € höheres zu versteuerndes Jahreseinkommen bescheren wird (400 € x 12). Damit lande ich also wieder über jenen 18.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen und werde wohl aus der Beihilfe fliegen. Damit wirds dann wieder teuerer im übernächsten Jahr. Ich befinde mich offenbar in der paradoxen Situation, dass in einem ersten Schritt die hohen PKV-Beiträge es mir erlaubten, beihilfefähig zu werden, um dann genau dadurch wieder die Beihilfeansprüche zu verlieren und aus dem Billig-Beihilfe-Tarif bei der PKV herausgekickt zu werden. Oder anders formuliert: Die freudig zur Kenntnis genommene Ersparnis ist genau der Grund, eben diese Ersparnis wieder zu verlieren. Perspektivisch sähe das in etwa so aus, dass ich im ersten Jahr (2017) ihilfefähig bin, im nächsten (wegen der dann wieder höheren Einkünfte) (2018) nicht mehr, dann (wegen der geringer weren Einkünfte) (2019) doch wieder usw. usf. Eine klassische Dilemma-Situation.

Frage an die bisweilen doch recht klugen Forums-Mitglieder hier: Hat jemand von euch schonmal von einem solchen Fall/Problem gehört und/oder sogar sachdienliche Informationen zu diesem etwas kuriosen Fall? Der Fortgang dieser Geschichte würde mich sehr interessieren - und, bei positiven Erfahrungen, auch stark beruhigen, denn das Ganze raubt einem schon ein wenig den Schlaf. Danke also für einen Hinweis, egal welcher Art.
Gertrud1927
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Re: Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Die Beihilfeberechtigung ist nicht durch das steuerpflichtige Einkommen begrenzt. Sie ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte.
Rentierhund
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Re: Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von Rentierhund »

hmmm..., dann wundere ich mich doch sehr, dass der Gesamtbetrag meiner Einkünfte (vor Abzug der PKV, Steuern, diversen Freibeträgen usw.) bei etwa 25.000 € im Jahr liegt und ich trotzdem eine schriftliche Beihilfeberechtigung von der Beihilfestelle meiner Frau zuerkannt bekommen habe - und zwar nach Einreichen unseres Steuerbescheids aus dem hervorgeht, dass mein "steuerpflichtiges Einkommen" bei knapp 14.000 € und, so das Schreiben der Beihilfestelle, unter der Summe von 18.000 € liegt. Dieser Umstand deckt sich im Übrigen mit folgender Aussage:

"Die Nordrhein-Westfälische Beihilfeverordnung (BVO NRW) regelt die Gewährung von Beihilfe für aktive und pensionierte Landesbeamte und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre steuerlichen Einkünfte im Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrags nicht höher waren als 18.000 Euro. In diesem Punkt unterscheidet sich die Beihilfe in NRW von der Regelung der Beihilfe für Bundesbeamte: Deren Ehegatten/Lebenspartner dürfen nur Einkünfte bis zu 17.000 Euro haben."
(http://www.beihilferatgeber.de/beihilfe ... -westfalen)

Mit "steuerliche Einkünfte" dürften hier vermutlich steurpflichtige Einkünfte gemeint sein. Aber however: Damit ist ja noch immer die grundsätzliche Frage danach nicht geklärt, was passiert, wenn bei jemandem als Folge einer zuerkannten Beihilfeberechtigung das Jahreseinkommen steigt und er genau darum wieder die Beihilfeberechtigung verliert. Und das sozusagen alternierend - ein Jahr drin in der Beihilfeberechtigung (und damit im günstigen PKV-Tarif), dann wieder ein Jahr draßen, dann wieder ein Jahr drin, dann wieder draußen...usw.
Gertrud1927
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Re: Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Steuerliche Einkünfte sind alle die für die Steuererklärung angegeben werden müssen.
Schau mal in einen langen Beihilfeantrag von Deiner Frau. Da steht etwas von Gesamtbetrag der Einkünfte lt. Einkommensteuergesetz.
Wenn Dein Einkommen zu hoch geworden ist mußt Du Beihilfe zurück zahlen.
In Deinem Tarif bei der Versicherung kannst Du in einem begrenzten Zeitraum ohne Nachteile den Tarif wegen Beihilfeänderung wechseln.
Rentierhund
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Re: Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von Rentierhund »

also ich gebe jährlich alle bezügemitteilungen, zusammen mit denen meiner frau, beim steuerberater ab. der macht den sermon dann fertig und reicht ihn an das finanzamt weiter. und das wiederum schickt mir und dem steuerberater dann einen steuerbescheid zu. und dem kann jeder von uns sein genaues, zu versteuerndes jahreseinkommen entnehmen. das wiederum betrug für mich in 2016 = 13.980 € etwa (habe es gerade auf den cent genau nicht parat). damit lag ich unterhalb der 18.000 € für nrw, habe das dann über meine frau an die beihilfestelle eingereicht - und war plötzlich beiilfeberechtigt und konnte meinen tarif in der pkv umstellen. meine normale rente aus der gesetlichen beträgt dabei um die 1.500 € monatlich, die vbl-rente 386 € monatlich. normalerweise wäre ich da ja zusammengenommen über dem betrag von 18.000 € im jahr (also bei knapp 22.000 €). aber der zu versteuernde betrag auf dem lohnsteuerbescheid des finanzamtes lag eben deutlich darunter, und so wurden die beihilfeberechtigung und der neue pkv-tarif möglich - aber eben nur bis zur nächsten steuererklärung.

ich vermute, dass die geringe steuerpflichtige rente mit den freibeträgen im rentenalter zu tun hat. die ergeben sich ja einerseits daraus, dass nicht die volle rente, sondern (bei mir) nur 70% der rente steuerpflichtig sind. zum anderen existiert ein freibetrag für jeden renter von 8.820 €. da schmilzt das zu versteuernde einkommen schon gewaltig dahin. ich hoffe nun mal, dass ich nicht vergessen habe, dem steuerberater meine vbl-rente mitzuteilen. aber zum einen werden ja auch vbl-renten den finanzbehörden automatisch gemeldet, zum anderen existieren auch hier komplizierte modelle der steuerlichen veranlagung von vbl-renten. in der konsequenz werden also auch vbl-renten nur unter bestimmten bedingungen und meistens auch dann nur zum teil versteuert. FAZIT: ich dürfte so oder so unter diesen 18.000 zu versteuerndem jahreseinkommen liegen und damit beihilfebrechtigt bleiben. und dass die beihilfestelle nur das zu versteuernde jahreseinkommen berücksichtigt, hat sie in ihrem genehmigungsschreiben selber mitgeteilt. aber danke nochmal für deine hinweise, ich werde vor allem die sache mit den vbl-zahlungen noch einmal vom steuerberater prüfen lassen.

bleibt noch immer die frage: vorausgesetzt, es ist alles richtig gelaufen bei mir, wie verhält es sich dann mit dem rein-raus-spiel hinsichtlich des sich wechselseitig beeinflussenden meachnismus zwischen pkv und beihilfe, wie ich ihn eingangs beschrieben hatte?
Gertrud1927
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Re: Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Warum schreibst Du nicht was bei Dir unter Gesamtbetrag der Einkünfte steht. Vielleicht ist der ja auch unter 18000. Der ändert sich auch nicht durch Sonderausgaben für PKV Beiträge.
Ich hab noch mal zwei Links zum lesen. NRW Beihilfeverordnung § 2 1.1b
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=380704
Allgemein Merkblatt aus NRW
http://www.bezreg-muenster.nrw.de/zentr ... igkeit.pdf
Torquemada
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Re: Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von Torquemada »

Gertrud1927 hat geschrieben: 18. Jul 2017, 18:50 Hallo. Warum schreibst Du nicht was bei Dir unter Gesamtbetrag der Einkünfte steht. Vielleicht ist der ja auch unter 18000.

Denke ich auch.

Bitte konkrete Daten nennen !! Aufgrund der vom TS genannten Rentendaten muss sich eigentlich ein Gesamtbetrag von unter 18.000 Euro ergeben.
Rentierhund
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Re: Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von Rentierhund »

ich hatte gerade schon eine längere antwort geschrieben - die ist mir beim absenden leider vom bildschirm verschwunden. ärger.

hier noch einmal die kurzform: konkrete daten kann ich leider gerade nicht posten, weil wir hier am lago maggiore für 3 wohen urlaub machen und die schriftwechsel allesamt zuhause auf meinem schreibtisch liegen. in 2 1/2 wochen sind wir wieder in heimischen gefilden. dann sehe ich alles mal nach euern vorgaben und anregungen durch und poste euch die konkreten daten. ich selber war immer vom "zu versteuernden einkommen" ausgegangen und nicht von einem wie auch immer gearteten "Gesamtbetrag der Einkünfte". dieses zu versteuernde einkommen war auch genau das, was (unter anderem) im steuerbescheid des finanzamtes aufgeführt wurde, der seinerseits komplett von uns an die beihilfestelle weitergeleitet und dort für die gewährung von beihilfe akzeptiert wurde. sehr seltsam das ganze.

aber wie gesagt: ich muss jetzt erst einmal das ende des urlaubs abwarten und kann dann von zuhause aus genauere daten und fakten beibringen. das ganze scheint sich ja um zumindest einen weiteren wichtigen aspekt auszuweiten gerade. klasse...
Rentierhund
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Re: Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von Rentierhund »

hallo,
noch eine letzte meldung aus dem urlaub, die meine interpretation des begriffs "gesamtbetrag der einkünfte" eigentlich bestätigen sollte. das beamten-info portal merkt zu den berechnungsmodalitäten an:

"Was fließt alles in die Berechnung (der einkünfte von berücksichtigungsfähigen eheleuten, d.v.)? Zur Ermittlung der Einkünfte werden nicht die reinen Einnahmen, sondern der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ betrachtet. Dazu werden die positiven und die negativen Einkünfte des Ehegatten miteinander verrechnet. Zu den Einkünften des Ehegatten oder Lebenspartners zählen alle Einkunftsarten, d.h. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus einem Gewerbebetrieb aus selbständiger Arbeit aus nichtselbständiger Arbeit aus Kapitalvermögen aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte nach § 22 EStG (z.B. die steuerpflichtigen Teile der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) Die Summe dieser Einkünfte kann gemindert werden durch Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG Die sich daraus ergebende Summe ist der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ (§ 2 Abs. 3 EStG), der für die jährliche Beihilfe maßgeblich ist. Von dem Gesamtbetrag der Einkünfte können nochmal Werbungskosten (z.B. Beiträge zu Berufsverbänden) sowie Freibeträge (z. Sparerpauschbetrag) die Einnahmen des Ehegatten mindern. Nicht in die Berechnung des Jahreseinkommens fließen ganz oder teilweise steuerfreie Einnahmen (z.B. Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen, Pflegegeld, etc.) Lotto- und Totogewinne Schenkungen Erbschaften."

Quelle: *** Link gelöscht ***

hier steht eigentlich ziemlich klar:
1.renteneinkommen sind "sonstige einkünfte" nach § 22 EStG, aber noch nicht der "gesamtbetrag der einkünfte" im sinne einer berücksichtigung der beihilfefähigkeit.
2. die summe der renteneinkünfte kann gemindert werden um diverse posten wie etwa den Altersentlastungsbetrag (§24a EStG) oder werbungskosten.
3. wichtig erscheint mir vor allem folgender satz: "Nicht in die Berechnung des Jahreseinkommens fließen ganz oder teilweise steuerfreie Einnahmen", wie "z.B. die steuerpflichtigen Teile der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung." eine steuerfreie einnahme wären demnach die 30% meiner rente, die eben nicht versteuert werden müssen.oder teile der vbl-rente, die auch nicht besteuert werden.

kurzum: zumindest die informationen auf dieser seite deuten darauf hin, dass der "gesamtbetrag der einkünfte" der für die feststellung der beihilfefähigkeit des ehepartners eines beamten (oder einer beamtin) ausschlaggebend ist, nicht das bloß aufaddierte bruttoeinkommen sein kann. vielmehr spricht vieles dafür, dass damit nur das zu versteuernde jahreseinkommen gemeint ist.

aber nun genug der recherche. das wetter ist schön und der lago ruft. ich werde das, wie gesagt, zuhause alles noch einmal gründlich überprüfen und evtl. meinen Schwager dazu befragen, der ist anwalt. wäre dem so, wie ich das interpretiere, dann wäre damit meine eingangsfrage allerdings noch immer nicht beantwortet. aber auch die kann ja möglicherweise mein schwager klären. ich werde dann hier mal kundtun, wie die sache ausgegangen ist. und nun ab ins wasser...
Gertrud1927
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Re: Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. In Deinem Steuerbescheid ist eine Zeile die heißt Gesamtbetrag der Einkünfte. Die hat das Finanzamt für Dich mit Deinen Unterlagen berechnet. Die wird für Deine Berechnung als berücksichtigungsfähiger Angehöriger genommen.
Da ist der gesetzlich richtige Teil Deiner Ausführungen berücksichtigt und Du mußt nicht selber rechnen. Damit wären wir dann auch wieder bei meiner ersten Post.
Zu Deiner Frage habe ich schon einmal geschrieben. Sonderausgaben zur PKV Versicherung ändern nicht den Gesamtbetrag der Einkünfte. Darum hast Du durch PKV Beiträge auch kein rein und raus in der Beihilfe.
Torquemada
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Re: Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von Torquemada »

Scheint sich hier alles im Kreis zu drehen....
@Gertrud

Richtig erklärt. Danke.
Rentierhund
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Re: Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von Rentierhund »

So, nun sind wir wieder im Lande und ich habe, wie angekündigt, im Steuerbescheid nachgesehen.

Tatsächlich gibt es dort eine Spalte in der "Gesamtbetrag der Einkünfte" steht. Und zwar auf Seite 2 des Steuerbescheids des Finanzamtes. Allerdings trifft dafür der Hinweis "Hallo. Die Beihilfeberechtigung ist nicht durch das steuerpflichgtige Einkommen begrenzt. Sie ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte." (Gertrud1927) nicht zu.

Denn:
- Mein "Jahresbetrag der Rente" beträgt insgtesamt = 19.296 €. Davon abgezogen wird ein "steuerfreier Teil der Rente" = 5.798 €. Macht per Saldo = 13.507 €.
- Hinzu kommt noch eine VBL-Rente von mtl. 380 € x 12 = 4.560 € im Jahr. Aber auch hier beträgt der in der Spalte "Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Leistungen aus einem Altersvorsorgevetrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung" angerechnete Teil nur 293 €.
- Von diesen insgesamt 13.507 € + 293 € wird dann noch einmal ein "Altersentlastungsbetrag" von 71 € abgezogen. Heraus kommt in der Spalte "Gesamtbetrag der Einkünfte" eine Summe von 13.925 €.

Fazit: Wenn sich die Beihilfestelle hier nicht komplett vertan hat, dann ist die Beihilfeberechtigung doch durch das steuerpflichtige Einkommen begrenzt. Jedenfalls bei mir, denn die Beihilfe hat ja genau diesen Bescheid in Kopie vorliegen. Hätte sie die Bruttosumme (oder wie immer ich den "Jahresbetrag der Rente(n)" nennen soll) zugrunde gelegt, so wäre eine Summe von knapp 24.000 € herausgekommen und ich hätte die Beihilfeberechtigung nicht erlangt. Außerdem steht dieser auf das steuerpflichtige Einkommen begrenzte Betrag von 13.925 € ja auch in der Spalte "Gesamtbetrag der Einkünfte", worauf ihr hier mehrmals hingewiesen habt. Soviel dazu.

Eine andere Aussage von dir Gertrud1927 wiederum hilft mir mit Blick auf die Eingangsfrage weiter. Und zwar diese hier: "Hallo. Warum schreibst Du nicht was bei Dir unter Gesamtbetrag der Einkünfte steht. Vielleicht ist der ja auch unter 18000. Der ändert sich auch nicht durch Sonderausgaben für PKV Beiträge." Heißt im Klartext: Meine Aufwendungen für die PKV sind schnurz und wurden garnicht berücksichtigt bei der steuerlichen Errechnung des "Gesamtbetrags der Einkünfte". Ich habe im Steuerbescheid auch nichts dergleichen entdeckt. Also können die neuen PKV-Kosten meine steuerpflichtigen Einkünfte auch nicht wieder erhöhen, indem sie sich nun durch die Beihilfe reduzieren. Das beruhigt.

An dieser Stelle noch einmal vielen Dank für die am Ende doch erhellenden Hinweise, die das Ganze für mich ein wenig verständlicher gemacht haben.
Gertrud1927
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Re: Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Ich weiß nicht was an meiner ersten Post falsch sein soll. Es ist doch so wie in meiner ersten Post geschrieben. Es ist egal wie Dein steuerpflichtiges Einkommen errechnet wird oder wie hoch es ist. Für die Berechnung der Berechtigung zur Beihilfe ist der Gesamtbetrag der Einkünfte zuständig. Mit dem was da steht rechnet auch die Beihilfestelle. Das ist der Betrag in der Spalte die Du ja jetzt gefunden hast.
Jetzt noch was. Dein zu versteuerndes Einkommen erhöhen die geringeren PKV Beiträge wahrscheinlich doch, aber Dein zu versteuerndes Einkommen ist bei der Beihilfe nicht gefragt. Steht auch in einer ganz anderen Spalte.
Es ist immer besser die Begriffe mit dem richtigen Namen zu nennen oder immer bei der gleichen Bezeichnung zu bleiben.
connigra
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Re: Wegfall Beihilfeberechtigung für Angehörige

Beitrag von connigra »

Hei,
es werden die Einkünfte laut§2 Abs. 3 ESTG von Rententier zu Grunde gelegt- steht doch auf jedem Beihilfeantrag. Das heißt konkret:
Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach § 13 Absatz 3, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte
§13 Absatz 3: § 13 Abs. 3 EStG sieht für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einen Freibetrag vor.

Ich persönlich meine es werden die Renten 19.256 und 4560 zusammengerechnet, also 23 816 € und dein Altersentlastungsbetrag abgezogen. So seh ich das - berichtigt mich wenn ich das falsch sehe.

v.g.
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