Anordnung Medikamente durch Amtsarzt?
Verfasst: 9. Jun 2017, 13:09
Hallo,
weiß jemand, ob Amtsärzte (oder Ärztliche Dienste, die den Amtsärzten vorgeschaltet sind) die Durchführung bestimmter Therapien anordnen können (bzw. diese dem Dienstherrn empfehlen, der z.B. die Einnahme von Medikamenten dann anordnet)?
Oder wie weit gehen andersherum die Rechte von Betroffenen, Therapien abzulehnen? Es gibt ja quasi keine Medikamente ohne das Risiko von (teils schweren) Nebenwirkungen. Wer entscheidet, was demjenigen an Risiken zugemutet werden kann und was nicht? Oder interessiert es die Amtsärzte gar nicht, was bereits alles ausprobiert wurde?
weiß jemand, ob Amtsärzte (oder Ärztliche Dienste, die den Amtsärzten vorgeschaltet sind) die Durchführung bestimmter Therapien anordnen können (bzw. diese dem Dienstherrn empfehlen, der z.B. die Einnahme von Medikamenten dann anordnet)?
Oder wie weit gehen andersherum die Rechte von Betroffenen, Therapien abzulehnen? Es gibt ja quasi keine Medikamente ohne das Risiko von (teils schweren) Nebenwirkungen. Wer entscheidet, was demjenigen an Risiken zugemutet werden kann und was nicht? Oder interessiert es die Amtsärzte gar nicht, was bereits alles ausprobiert wurde?