Kindergeldanspruch und Familienzuschlag

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Penky
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Kindergeldanspruch und Familienzuschlag

Beitrag von Penky »

Hallo,

kann mir jemand zu der folgenden Fallkonstellation eine Auskunft geben?

Er, Beamter, geschieden, zwei Kinder aus erster Ehe, er erhält einen Familienzuschlag (ca. 220 EUR) für die Kinder, da die Exfrau nicht im öffentlichen Dienst tätig ist.
In der neuen Partnerschaft (beide Beamte, nicht verheiratet) erwartet er nun das dritte Kind und sie das erste Kind.

Wie verhält es sich jetzt mit dem Kindergeldanspruch und dem Familienzuschlag? Kann das Kind über ihn berücksichtigt werden?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
GFunkt
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Re: Kindergeldanspruch und Familienzuschlag

Beitrag von GFunkt »

Penky hat geschrieben: 6. Jun 2017, 12:05
Wie verhält es sich jetzt mit dem Kindergeldanspruch und dem Familienzuschlag? Kann das Kind über ihn berücksichtigt werden?
Ja
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Baumschubser
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Re: Kindergeldanspruch und Familienzuschlag

Beitrag von Baumschubser »

Bei leiblichen Kindern muss man nicht verheiratet sein, da gibts das Geld immer. Und wenn beide Beamte sind, ist es egal, ob es über die Mutter oder den Vater läuft.
GFunkt
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Re: Kindergeldanspruch und Familienzuschlag

Beitrag von GFunkt »

Baumschubser hat geschrieben: 6. Jun 2017, 18:40 ... Und wenn beide Beamte sind, ist es egal, ob es über die Mutter oder den Vater läuft.
Da stimmt meines Wissens so nicht (ganz), es kommt auf die tatsächliche Konstellation an. Wenn die Kinder aus erster Ehe nicht im gemeinsamen Haushalt des Beamten und seiner neuen Partnerin aufgenommen sind, hätte letztere keinen Anspruch auf Kindergeld und damit auch keinen Anspruch auf Familienzuschlag für die Kinder aus der früheren Ehe des Beamten. Diese Kinder wären für die neue Partnerin somit auch keine sog. "Zählkinder", so dass für die jetzige Partnerin des Beamten nur das leibliche Kind als erstes Kind ein sog. "Zählkind" und "Zahlkind" wäre. Für den Beamten wäre es hingegen das dritte Kind und für diese ist das Kindergeld und der Familienzuschlag höher als für ein erstes Kind.
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Baumschubser
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Re: Kindergeldanspruch und Familienzuschlag

Beitrag von Baumschubser »

Hab da was nicht ganz zu Ende gelesen. Kindergeld kann der Beamte natürlich nicht für Kinder erhalten, die nicht im Haushalt leben. Das bekommt dann die Ex oder bei erwachsenen Kindern diese selbst. Den Kinderzuschlag erhält er aber definitv als alleinig verbeamterer Elternteil. Die neue verbeamtete Ehefrau ist bei diesem Kind natürlich auch raus. Demzufolge ist es richtig, wenn alle Kinder über den Mann laufen, weil dann für das 3. Zählkind ein höherer Zuschlag gezahlt wird, als ihn die neue Ehefrau für ihre eigenen beiden Kinder erhalten könnte.
GFunkt
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Re: Kindergeldanspruch und Familienzuschlag

Beitrag von GFunkt »

Das ist jetzt leider etwas verwirrend bzw. auch teilweise falsch. :?
Baumschubser hat geschrieben: 6. Jun 2017, 19:41 ... Kindergeld kann der Beamte natürlich nicht für Kinder erhalten, die nicht im Haushalt leben. ...
Doch schon, weil es im konkreten Fall 2 leibliche Kinder aus der früheren Ehe des Beamten sind. Für die gibts immer Kindergeld, wie Sie richtig geschrieben haben. Auf eine Haushaltsaufnahme kommt es bei leiblichen Kindern nicht an.
Baumschubser hat geschrieben: 6. Jun 2017, 19:41 ... Das bekommt dann die Ex oder bei erwachsenen Kindern diese selbst. ...
Die Exfrau bekommt das Kindergeld wohl nur, weil sie sich mit ihrem Exmann, dem Beamten, darauf geeinigt hat. Dieser könnte aber natürlich auch das Kindergeld für seine ersten beiden leiblichen Kinder erhalten, vorausgesetzt er einigt sich mit seiner Exfrau entsprechend.
Das Kindergeld wird im Regelfall nur an einen Elternteil gezahlt, nicht jedoch an ein Kind selbst, nur weil es volljährig ist. Eine Auszahlung des Kindergeldes an ein Kind selbst kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
Baumschubser hat geschrieben: 6. Jun 2017, 19:41 ... Die neue verbeamtete Ehefrau ist bei diesem Kind natürlich auch raus. ...
Bei welchem? Eine neue Ehefrau gibts (noch?) nicht. Nur eine schwangere Partnerin.
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Baumschubser
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Re: Kindergeldanspruch und Familienzuschlag

Beitrag von Baumschubser »

Na die Ex wird ja wohl kaum auf das Kindergeld verzichten, wenn die Kinder bei ihr leben. Demzufolge halte ich das eher für hypothetisch, dass hier der Beamte noch die Kohle bekommt. Die Ex wird das Kindergeld ja auch für den Unterhalt der Kinder brauchen. Dafür ist es da.

Eine Auszahlung an erwachsene Kinder kommt sehr wohl in Betracht, wenn diese außerhalb wohnen und eine Ausbildung z.B. machen.

Ich meinte die neue Partnerin (Beamte), die hat mit den Kindern, die bei der Ex des Beamten leben, logischerweise nix zu tun. Deshalb schrieb ich ja, es ist hier das sinnigste, alle Kinder über den Beamten abzurechnen, weil damit der Kinderzuschlag in Summe der höchste ist.

Bzw. als Fazit, die Zahlung von Kindergeld und die Zahlung von Familienzuschlägen hat nur bedingt etwas miteinander zu tun.

Bestes Beispiel ist dafür ein Kollege von mir. Er hat mit seiner Ex (keine Beamte) eine erwachsene Tochter, die bei der Ex wohnt und eine Ausbildung macht. Kindergeld bei der Ex, Zählkind und damit Zuschlag bei ihm.
Seine Neue (keine Beamte) hat 2 Kinder mitgebracht, die sind jetzt verheiratet, ein Kind lebt außerhalb und studiert. Beide Kinder sind Zählkinder und er erhält den Zuschlag. Kindergeld für den Kleinen hat er, Kindergeld für den Großen bekommt der selber.
Beide zusammen haben jetzt ein Kleinkind. Hier 4. Zählkind für ihn und Kindergeld ebenfalls bei ihm.
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