Hab ich dann ja auch getan,aber der UoB blieb trotzdem bestehen...
wollte nur sagen dass es sehr wohl solche Ärzte gab,vielleicht auch immernoch gibt....
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Beamte/-innen
Die Dienstunfähigkeit ist von Beamtinnen/Beamten durch pflichtgemäße Versicherung, durch ärztliche Bescheinigung oder in anderer Weise glaubhaft zu machen. Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Arbeitstage, haben Beamtinnen/Beamte spätestens am vierten Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit dem Personalreferat vorzulegen
Tarifbeschäftgte also am 4. KalendertagTarifbeschäftigte
Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, hat der/die Arbeitnehmer/in neben der oben genannten Anzeige eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtlichen Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen