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Saarland: Sonderurlaub aus persönlichen Gründen

Verfasst: 19. Dez 2016, 20:42
von Hauptsach_Gudd_Gess
Hallo zusammen.
Bin sehr froh dieses Forum gefunden zu haben.
Mein 1. Anliegen lässt auch nicht zu lange auf sich warten.
Meine Frau und ich erwarten Nachwuchs. Leider ist die Schwangerschaft nicht reibungslos verlaufen, so dass sie des Öfteren zum Facharzt musste. Letzten Besuch musste ich sie begleiten und ließ mir die medizinische Notwendigkeit attestieren. (§14 Abs. 1 Nr. 1 d)aa) UrlaubsVO
Zuvor habe ich Dienstbefreiung aus wichtigen persönlichen Gründen beantragt und unsere Situation im Antrag begründet.
Zusätzlich beantragte ich auch die Dienstbefreiung, um im Falle einer stationären Aufnahme meiner Frau unsere beiden Kinder (7+9 Jahre) zu beaufsichtigen und zur Schule zu bringen (25 Kilometer einfache Strecke) (§14 Abs. 1 Nr. 1 d)bb) UrlaubsVO
Beide Anträge wurden abgelehnt, da laut meiner Personalstelle eine "Schwangerschaft keine Krankheit" darstellen würde. Hier wurde auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes aus 2009 verwiesen.
Als Begründung im Hinblick auf meine Kinder wurde argumentiert, dass sie nicht schwerwiegend erkrankt wären und somit eine Freistellung ausgeschlossen wird.
Ferner wurde mir im Rechtsbehelf nicht die Möglichkeit des WiSp gegeben, sondern die Möglichkeit zur Klage binnen eines Monats.

Meine Frage nunmehr:
1. Welche Chance besteht zur Freistellung im Hinblick auf den notwendigen Arztbesuch meiner Frau (§14 Abs. 1 Nr. 1 d) aa) UrlaubsVO

2. Wie sieht die Situation bei der Betreuung meiner beiden Kinder im Falle der Fälle aus (§14 Abs. 1 Nr. 1 d)bb) UrlaubsVO

3. Ist ein Vorverfahren nicht vorgeschrieben?

Danke schon mal vorab.

Re: Saarland: Sonderurlaub aus persönlichen Gründen

Verfasst: 19. Dez 2016, 20:53
von Torquemada
Hauptsach_Gudd_Gess hat geschrieben: 3. Ist ein Vorverfahren nicht vorgeschrieben?
Im Beamtenrecht ist ein Vorverfahren immer vorgeschrieben. Gerade, um unnötige Klagen zu verhindern.

Das Argument, Schwangerschaft sei kein Krankheit, ist sachlich falsch, weil es euren Fall gerade nicht beschreibt. Denn euch ist ja klar bestätigt worden, dass eine medizinische Notwendigkeit zur Begleitung vorliegt.

Re: Saarland: Sonderurlaub aus persönlichen Gründen

Verfasst: 19. Dez 2016, 21:02
von Hauptsach_Gudd_Gess
Sehe ich auch so. Auch der Verweis auf den BFH finde ich mehr als abstrus. Hab mir das Urteil einmal durchgelesen, dabei geht's nur um die steuerliche Bemessung bei Haushaltshilfe. Der BFH urteilt dabei das eine Schwangerschaft nicht als Krankheit zu sehen ist. In unserem Fall ist der Einzelfall jedoch vollkommen anders gelagert.
Thema: Vereinbarkeit Dienst und Familie

Re: Saarland: Sonderurlaub aus persönlichen Gründen

Verfasst: 19. Dez 2016, 22:58
von Dienstunfall_L
Hallo
Vorweg: Ich bin Laie und auch sonst werden hier nur persönliche Einschätzungen, Erfahrungen und Wissen weitergegeben, was keine Rechtsberatung ersetzt.
Wenn hier nicht viel kommt, was weiterhilft, solltest du einen RA suchen und dich beraten lassen.

So wie ich es verstehe, ist es eine Risikoschwangerschaft.
Ich kenne mich nicht aus, aber dafür gelten vermutl. andere Regelungen.
Die wären zu erfragen und zwar: Hat eine Risikoschwangerschaft "Krankheitswert"?
(Klingt doof, ist nicht meine Worterfindung.)

Vielleicht kann dir die Unabhängige Patientenberatung (UPD) dazu Auskunft geben.
(Wieweit die noch unabhängig sind, ist eine andere Frage, aber ich kenne einige, die dort guten Rat bekamen - nach der Umstrukturierung, ich auch - vor der Umstrukturierung.)
Die/Die Gyn-Doc kann das evtl auch beantworten, hat es im Schreiben vielleicht nicht deutlich genug - behördlich richtig - ausgedrückt?

M.W. ist korrekt, dass es "eigentlich" ein Vorverfahren geben müsste, dir also die Möglichkeit des Widerspruchs gegeben werden müsste.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dies behördlicherseits nicht immer so praktiziert wird.
Entweder findest du eine juristische Möglichkeit, dies innerhalb der laufenden Klagefrist und somit auch selbige zu stoppen - wie das geht, ob das geht, weiß ich nicht, ohne RA wird das nichts - oder du musst tatsächlich klagen innerhalb der Frist, um deine Rechtsmittel nicht zu verlieren.
So wurde ich jdf. informiert. Das ist nicht gerecht, aber der Weg.

LG

Re: Saarland: Sonderurlaub aus persönlichen Gründen

Verfasst: 20. Dez 2016, 10:41
von Torquemada
Gang zum Rechtsanwalt ist angezeigt.

Re: Saarland: Sonderurlaub aus persönlichen Gründen

Verfasst: 20. Dez 2016, 10:54
von Hauptsach_Gudd_Gess
Danke für Eure ausführlichen Antworten.
Ich werde meinen Personalrat einmal beteiligen und das Gespräch mit meinem Dienstherren suchen.
Sollte das keinen Erfolg bringen, lege ich zunächst WiSp ein, unabhängig davon dass es nicht im Rechtsbehelf angegeben ist.

Re: Saarland: Sonderurlaub aus persönlichen Gründen

Verfasst: 20. Dez 2016, 11:29
von sdh1807
Dafür hat der Dienstherr eigentlich die Möglichkeit gegeben Urlaub anzusparen (§ 6 Abs. 5).
Ich kann schon verstehen, wenn man jetzt sagt, die Möglichkeit anzusparen ist gegeben, warum sollen wir jetzt SU mit Bezügen gewähren.
Andererseits verstehe ich auch die andere Seite. Natürlich ist Schwangerschaft keine Krankheit (im normalfall) da betonen die Schwangeren auch bei jeder Gelegenheit, wenn jedoch ein Arzt etwas bescheinigt gehts ja nicht um die Schwangerschaft an sich, sondern die Begleitumstände, die daraus eine Risikoschwangerschaft machen. Und die können durchaus eine Krankheit sein

Re: Saarland: Sonderurlaub aus persönlichen Gründen

Verfasst: 20. Dez 2016, 13:56
von Hauptsach_Gudd_Gess
So hab mein Gespräch geführt.
Mein Dienstherr ist noch immer der Ansicht, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit darstellt. Auf Nachfrage meinerseits, warum oftmals die Krankschreibung erfolgt, konnte mir keine Antwort gegeben werden.
Bzgl des Vorverfahrens, so soll nunmehr eine Prüfung erfolgen, ob der Rechtsbehelf formell rm war. §54II BeamtStG
Ich hab einfach mal meinen schriftl. WiSp dort gelassen.
Mal gespannt ob ich noch ein Weihnachtsgeschenk diesbezüglich bekomme.