Saarland: Sonderurlaub aus persönlichen Gründen
Verfasst: 19. Dez 2016, 20:42
Hallo zusammen.
Bin sehr froh dieses Forum gefunden zu haben.
Mein 1. Anliegen lässt auch nicht zu lange auf sich warten.
Meine Frau und ich erwarten Nachwuchs. Leider ist die Schwangerschaft nicht reibungslos verlaufen, so dass sie des Öfteren zum Facharzt musste. Letzten Besuch musste ich sie begleiten und ließ mir die medizinische Notwendigkeit attestieren. (§14 Abs. 1 Nr. 1 d)aa) UrlaubsVO
Zuvor habe ich Dienstbefreiung aus wichtigen persönlichen Gründen beantragt und unsere Situation im Antrag begründet.
Zusätzlich beantragte ich auch die Dienstbefreiung, um im Falle einer stationären Aufnahme meiner Frau unsere beiden Kinder (7+9 Jahre) zu beaufsichtigen und zur Schule zu bringen (25 Kilometer einfache Strecke) (§14 Abs. 1 Nr. 1 d)bb) UrlaubsVO
Beide Anträge wurden abgelehnt, da laut meiner Personalstelle eine "Schwangerschaft keine Krankheit" darstellen würde. Hier wurde auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes aus 2009 verwiesen.
Als Begründung im Hinblick auf meine Kinder wurde argumentiert, dass sie nicht schwerwiegend erkrankt wären und somit eine Freistellung ausgeschlossen wird.
Ferner wurde mir im Rechtsbehelf nicht die Möglichkeit des WiSp gegeben, sondern die Möglichkeit zur Klage binnen eines Monats.
Meine Frage nunmehr:
1. Welche Chance besteht zur Freistellung im Hinblick auf den notwendigen Arztbesuch meiner Frau (§14 Abs. 1 Nr. 1 d) aa) UrlaubsVO
2. Wie sieht die Situation bei der Betreuung meiner beiden Kinder im Falle der Fälle aus (§14 Abs. 1 Nr. 1 d)bb) UrlaubsVO
3. Ist ein Vorverfahren nicht vorgeschrieben?
Danke schon mal vorab.
Bin sehr froh dieses Forum gefunden zu haben.
Mein 1. Anliegen lässt auch nicht zu lange auf sich warten.
Meine Frau und ich erwarten Nachwuchs. Leider ist die Schwangerschaft nicht reibungslos verlaufen, so dass sie des Öfteren zum Facharzt musste. Letzten Besuch musste ich sie begleiten und ließ mir die medizinische Notwendigkeit attestieren. (§14 Abs. 1 Nr. 1 d)aa) UrlaubsVO
Zuvor habe ich Dienstbefreiung aus wichtigen persönlichen Gründen beantragt und unsere Situation im Antrag begründet.
Zusätzlich beantragte ich auch die Dienstbefreiung, um im Falle einer stationären Aufnahme meiner Frau unsere beiden Kinder (7+9 Jahre) zu beaufsichtigen und zur Schule zu bringen (25 Kilometer einfache Strecke) (§14 Abs. 1 Nr. 1 d)bb) UrlaubsVO
Beide Anträge wurden abgelehnt, da laut meiner Personalstelle eine "Schwangerschaft keine Krankheit" darstellen würde. Hier wurde auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes aus 2009 verwiesen.
Als Begründung im Hinblick auf meine Kinder wurde argumentiert, dass sie nicht schwerwiegend erkrankt wären und somit eine Freistellung ausgeschlossen wird.
Ferner wurde mir im Rechtsbehelf nicht die Möglichkeit des WiSp gegeben, sondern die Möglichkeit zur Klage binnen eines Monats.
Meine Frage nunmehr:
1. Welche Chance besteht zur Freistellung im Hinblick auf den notwendigen Arztbesuch meiner Frau (§14 Abs. 1 Nr. 1 d) aa) UrlaubsVO
2. Wie sieht die Situation bei der Betreuung meiner beiden Kinder im Falle der Fälle aus (§14 Abs. 1 Nr. 1 d)bb) UrlaubsVO
3. Ist ein Vorverfahren nicht vorgeschrieben?
Danke schon mal vorab.