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Jährliche Bescheinigung von KVB, GPV, Central

Verfasst: 17. Dez 2016, 19:43
von hugoegonbalder
Hallo zusammen, jedes Jahr bekomme ich von KVB, GPV und Central jeweils eine Bescheinigung zugeschickt wo so was oder so ähnlich drauf steht „zur Vorlage beim Dienstherren zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren“. Kann mir mal jemand erklären wofür das genau ist. Schicke es Jahr für Jahr dahin aber wofür?

Re: Jährliche Bescheinigung von KVB, GPV, Central

Verfasst: 17. Dez 2016, 23:09
von Rhein-Bahner
Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung können Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben (§10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) steuermindernd berücksichtigt werden. Die Eintragung auf dem zugesandten Schreiben ist praktisch deine "Basisversorgung", die du bei der Einkommensteuerveranlagung eintragen kannst (Anlage Vorsorgeaufwand – der Einkommensteuererklärung).

Ausführlicher:
http://www.steuer-gonze.de/web/index.ph ... rsicherung

Re: Jährliche Bescheinigung von KVB, GPV, Central

Verfasst: 18. Dez 2016, 10:37
von Torquemada
Meines Wissens wird das aber ohnehin von der Versicherung elektronisch ans Finanzamt gemeldet.
Somit ist der Wert dann bei der Einkommensteuererklärung "mit drin".
Offenbar ist das Netto im Monat beim Lohnsteuerabzugsverfahren etwas höher, wenn die pensionsauszahlende Stelle den Nachweis hat.

Hier kann man das mal durchspielen:

http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm

Re: Jährliche Bescheinigung von KVB, GPV, Central

Verfasst: 18. Dez 2016, 11:28
von Justy
Guten morgen zusammen. Ich schicke diese Bescheinigung nicht weg sondern trage diese Werte im folgenden Jahr bei meiner Steuererklärung ein.

Re: Jährliche Bescheinigung von KVB, GPV, Central

Verfasst: 24. Dez 2016, 11:06
von Hauseltr
zur Vorlage beim Dienstherren zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren

Deswegen: Der Lohnsteuerjahresausgleich erfolgt durch den Arbeitgeber. (Die Einkommensteuererklärung erfolgt durch den Arbeitnehmer.)

http://www.lohn-info.de/lohnsteuerjahresausgleich.html

Re: Jährliche Bescheinigung von KVB, GPV, Central

Verfasst: 3. Feb 2017, 21:50
von Zollkodex-Ritter
Ohne die Höhe der Bezüge und die Höhe der Vorsorgeaufwendungen zu kennen, kann man keine Aussagen darüber machen, ob das monatliche Netto mit Berücksichtigung der Aufwendungen höher, niedriger, oder gleich ist.

Re: Jährliche Bescheinigung von KVB, GPV, Central

Verfasst: 6. Feb 2017, 06:31
von Hanswurst I.
Das Netto sollte üblicherweise höher werden, denn letztlich ist das nichts anderes als dass ein sog. Freibetrag eingetragen wird. Kommt vom Bürgerentlastungsgesetz.
Das kann je nach Steuerklasse schon einige Euros ausmachen. Man hat aber insofern die Wahl, als dass man die Bescheinigung entweder der Bezügestelle zuleitet zur sofortigen monatlichen Verrechnung oder aber ob man das mit der Einkommenssteuererklärung dann selbst macht und es da dann entsprechend einfliesst. Die Summe bleibt gleich.