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Lebenslang "Vorruhestandpension"

Verfasst: 17. Aug 2016, 19:33
von Gerti
Hallo,

ich beziehe Ruhestandsbezüge. Im vorzeitigen Ruhestand bin ich.

Nun. Wer kann die Abzüge verändern ?
Also: wann, wodurch(!), weniger geld .

Gerti

Re: Lebenslang "Vorruhestandpension"

Verfasst: 17. Aug 2016, 21:15
von Gerti
dibedupp,

danke deiner nachfrage.

folgendes:
mein Antrag auf vorzeitigen Ruhestand fußt auf "gemäß § 4 Abs.1 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur" beim
Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen.
kurz im "Jargon": "55er Regelung"

Nun meine Frage: Kann der Bezug irgendwann gekürzt werden, also die lebenslange (versprochen ?!!) Zahlung irgendwann gemindert werden?
vielleicht vorstellbar Szenario: gesetzestext , "§" -änderung ? Möglich..?

Nun , dibedupp,
verstanden ?


freundliche Grüße

Gerti

Re: Lebenslang "Vorruhestandpension"

Verfasst: 17. Aug 2016, 21:29
von Torquemada
Nein. Du bekommst eine Berechnung deiner Ruhestandsbezüge. Das war es. Es gibt Veränderungen z.B. mit dem Anteil für die Pflegeversicherung (fiktiver Anteil für den Bundeshaushalt). Steigerungen durch die Besoldungserhöhungen.

Ansonsten gibt es einen Bestandsschutz aus dem allgemeinen Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland.

Re: Lebenslang "Vorruhestandpension"

Verfasst: 18. Aug 2016, 13:53
von Frank Reich
Nur "anstellen" darfst du nix ;-) bei schwereren Straftaten kann m.W. auch die Pension gekürzt werden oder wegfallen (unter Nachversicherung beim Rententräger). Aber nur der Vollständigkeit halber, wir machen ja nix böses :-)

es grüßt Frank Reich

Re: Lebenslang "Vorruhestandpension"

Verfasst: 18. Aug 2016, 17:50
von Baumschubser
Das ist ja aber ne Sache die jeden Beamten betrifft, auch die im aktiven Dienst.

Re: Lebenslang "Vorruhestandpension"

Verfasst: 18. Aug 2016, 22:06
von Gerti
...danke für die Antworten, bzw. die Beteiligung!

Gerti