Beihilfe für Enkelkind
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Beihilfe für Enkelkind
Wenn die volljährige Tochter, die studiert und deshalb über Vater/Mutter beihilfeberechtigt ist, ein Kind bekommt, wie sieht es dann in der Beihilfe mit dem (Enkel-)Kind aus? Weil die Tocher noch studiert, hat sie kein eigenes Einkommen und ist im Familienzuschlag enthalten. Bekämen dann eigentlich Großvater bzw. -mutter sogar den Familienzuschlag?
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Re: Beihilfe für Enkelkind
Hallo. Ich weiß es auch nicht genau. Ich habe mal bei Bundesbeihilfe geschaut. Ich würde folgendes versuchen. Kinder sind berücksichtigungfähig in der Beihilfe wenn man Familienzuschlag für sie bekommt. Den Familienzuschlag bekommt man wenn man Kindergeld erhält. Um das Kindergeld zu bekommen gibt es wohl seit einiger Zeit eine neue Option auch für Großeltern. Es ist also alles vom Kindergeld abhängig. Hier sind mal drei Links. BBhV §4.2 ,BBesg §40.1. 2 und der Letzte Link ganz. Vielleicht hast Du es aber schon selbst gefunden. https://www.vlh.de/familie-leben/kinder ... lkind.html https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__4.html