Familienpolitische Beurlaubung

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
LisaBMünchen
Beiträge: 3
Registriert: 3. Jan 2016, 21:38
Behörde:

Familienpolitische Beurlaubung

Beitrag von LisaBMünchen »

Hallo liebes Forum,

ich habe ein paar Fragen bezüglich der Beihilfe.
Es ist so das ich mich noch in der Elternzeit befinde, aufgrund Wohnortwechsel (360 KM) vom Arbeitsplatz, kann ich danach erst mal nicht wieder arbeiten.
Somit möchte ich zum Sommer die familienpolitische Beurlaubung beantragen.
Wie sieht es denn mit der Beihilfe aus und der privaten KV? Muss ich die dann komplett selbst tragen? Oder bin ich überhaupt noch beihilfeberechtigt?
Da mein Sohn ja auch beihilfeberechtigt über mich ist.

Hat da jemand bereits Erfahrungen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Grüße
LisaBMünchen
Beiträge: 3
Registriert: 3. Jan 2016, 21:38
Behörde:

Mutterschutz in familienpolitischer Beurlaubung

Beitrag von LisaBMünchen »

Hallo zusammen.

Eine kurze Frage.
Angenommen ich werde in der familienpolitischen Beurlaubung schwanger. Bestehen dann meine Mutterschutzrechte? Bzw. Besoldung?
Normalerweise würde das ja die Krankenkasse bezahlen bei uns wird ja zu 100 % das Gehalt in diesen Wochen gezahlt.
Weis das jeamnd?????
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Familienpolitische Beurlaubung

Beitrag von Torquemada »

Bist du verheiratet?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Mutterschutz in familienpolitischer Beurlaubung

Beitrag von Torquemada »

Elternzeit kann zur Wahrnehmung der Mutterschaftsrechte vorzeitig beendet werden. Das war höchstrichterliche Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs und ist inzwischen gesetzlich umgesetzt.
LisaBMünchen
Beiträge: 3
Registriert: 3. Jan 2016, 21:38
Behörde:

Re: Familienpolitische Beurlaubung

Beitrag von LisaBMünchen »

Nein wir sind nicht verheiratet. Wenn es dann darum geht das ich familienversichert werde... es ist so das mein Partner ebenfalls privat versichert ist, aber kein Beamter. bzw. kein Beihilfe bezieht.

Okay, Elternzeit, ist das gleichgestellt wie Beurlaubung. Denn meine Elternzeit endet im Juni, dann wäre ich in der familienpolitischen Beurlaubung.
Aber die könnte man dann wahrscheinlich ebenfalls vorzeitig beenden oder?
Antworten