Hallo liebes Forum,
ich habe ein paar Fragen bezüglich der Beihilfe.
Es ist so das ich mich noch in der Elternzeit befinde, aufgrund Wohnortwechsel (360 KM) vom Arbeitsplatz, kann ich danach erst mal nicht wieder arbeiten.
Somit möchte ich zum Sommer die familienpolitische Beurlaubung beantragen.
Wie sieht es denn mit der Beihilfe aus und der privaten KV? Muss ich die dann komplett selbst tragen? Oder bin ich überhaupt noch beihilfeberechtigt?
Da mein Sohn ja auch beihilfeberechtigt über mich ist.
Hat da jemand bereits Erfahrungen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Grüße
Familienpolitische Beurlaubung
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Mutterschutz in familienpolitischer Beurlaubung
Hallo zusammen.
Eine kurze Frage.
Angenommen ich werde in der familienpolitischen Beurlaubung schwanger. Bestehen dann meine Mutterschutzrechte? Bzw. Besoldung?
Normalerweise würde das ja die Krankenkasse bezahlen bei uns wird ja zu 100 % das Gehalt in diesen Wochen gezahlt.
Weis das jeamnd?????
Eine kurze Frage.
Angenommen ich werde in der familienpolitischen Beurlaubung schwanger. Bestehen dann meine Mutterschutzrechte? Bzw. Besoldung?
Normalerweise würde das ja die Krankenkasse bezahlen bei uns wird ja zu 100 % das Gehalt in diesen Wochen gezahlt.
Weis das jeamnd?????
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Re: Familienpolitische Beurlaubung
Bist du verheiratet?
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Re: Mutterschutz in familienpolitischer Beurlaubung
Elternzeit kann zur Wahrnehmung der Mutterschaftsrechte vorzeitig beendet werden. Das war höchstrichterliche Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs und ist inzwischen gesetzlich umgesetzt.
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Re: Familienpolitische Beurlaubung
Nein wir sind nicht verheiratet. Wenn es dann darum geht das ich familienversichert werde... es ist so das mein Partner ebenfalls privat versichert ist, aber kein Beamter. bzw. kein Beihilfe bezieht.
Okay, Elternzeit, ist das gleichgestellt wie Beurlaubung. Denn meine Elternzeit endet im Juni, dann wäre ich in der familienpolitischen Beurlaubung.
Aber die könnte man dann wahrscheinlich ebenfalls vorzeitig beenden oder?
Okay, Elternzeit, ist das gleichgestellt wie Beurlaubung. Denn meine Elternzeit endet im Juni, dann wäre ich in der familienpolitischen Beurlaubung.
Aber die könnte man dann wahrscheinlich ebenfalls vorzeitig beenden oder?