Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 851
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von Ruheständler »

DaveR hat wohl vorgesorgt:

Beitrag von DaveR » 22.11.2015 16:48

Ich bin schon seid 1997 in der DDU und bin in den vielen Jahren kein einziges Mal mehr zum Postarzt vorgeladen worden.

Sollten die auf die Idee kommen mich vorzuladen so freue ich mich schon auf die Reisekostenabrechnung, ich lebe seid einiger Zeit offiziell in Thailand.


na dann weiterhin alles Gute im Ausland :mrgreen:
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von Baumschubser »

"Der Beamte...", nicht der Pensionär. Selbst für ersteren ist das teilweise schon eingeschränkt nur noch gültig. Da einige Bundesländer EU-Bürger anstellen, darf man im grenznahen Gebiet selbstverständlich auch im Ausland wohnen. Als Pensionär darf man seinen Wohnsitz dann so oder so wählen, wo man will. Ich würde dennoch eine Meldeadresse in D immer empfehlen. Dürfte viele Behördengänge massiv vereinfachen.
verdi-man
Beiträge: 33
Registriert: 14. Jan 2015, 08:32
Behörde:

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von verdi-man »

hat sich erledigt
jokerjake
Beiträge: 4
Registriert: 2. Nov 2013, 14:28
Behörde:

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von jokerjake »

Wurde 2012 zwangspensioniert und mir wurde auf Nachfrage mitgeteilt, das die Pension nur bei Erstwohnsitznahme innerhalb der EU-Staaten überwiesen werden würde. Wird der Erstwohnsitz hingegen in Drittstaaten verlegt, erfolgt keine Pensionsüberweisung.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von Torquemada »

jokerjake hat geschrieben: 27. Dez 2017, 15:52 .... mir wurde auf Nachfrage mitgeteilt, das die Pension nur bei Erstwohnsitznahme innerhalb der EU-Staaten überwiesen werden würde. Wird der Erstwohnsitz hingegen in Drittstaaten verlegt, erfolgt keine Pensionsüberweisung.
Lass dir das schriftlich von denen geben...Wirst aber keine Antwort bekommen, weil die Aussage schlicht und einfach nicht stimmt.
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von Baumschubser »

Sehe ich auch so, deine Pension steht dir zu und darf gar nicht einbehalten werden. Rente wird ja auch weltweit überwiesen. Dir wird man lediglich die Gebühren für die Überweisung abziehen, aber das wars auch schon.

Kann man eigentlich sein Konto hier behalten auch wenn man keinen Wohnsitz mehr hat? Denn das wäre ja im Zweifel der günstigste Weg. Die DKB z.B. zahlt weltweit kostenlos Geld aus (lediglich ca. 1,50$ an Fremdgebühr fallen an) und beim Bezahlen werden alle Gebühren nachträglich erstattet.
Benutzeravatar
Bananen-Willi
Beiträge: 300
Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
Behörde:
Wohnort: Bayern

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von Bananen-Willi »

Der Dienstherr kann bei Auslandswohnsitz anordnen, dass ein im Inland ansässiger Empfangsbevollmächtigter durch den Pensionär bestimmt wird, dies kann beispielsweise auch eine Bank sein, Baumschubsers Frage ist also quasi hier schon die Antwort. Sollte die Überweisung direkt in das Ausland getätigt werden, fällt die von Torquemada geschilderte Zusatzgebühr an, außerdem trägst du das alleinige Risiko, wenn die Zahlung dort nicht ankommt. Der Dienstherr ist nur für eine korrekte Überweisung zuständig.

Das wichtigste ist jedoch, dass du dich um deinen steuerlichen Status kümmerst, also wo du Steuern bezahlen willst (Stichwort zur Suche: Doppelbesteuerung) Beachte, dass es manche Länder gibt, mit denen Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen hat, d.h. du zahlst zuerst in Deutschland deine Einkommenssteuer, dann wird das Netto ins Ausland überwiesen, und dort wirds nochmal versteuert, die Schweiz war hierfür immer ein sehr populäres Beispiel.

Der Dienstherr wird ferner von dir im Regelfall eine jährliche "Lebensbescheinigung" verlangen sowie eine Erklärung von dir, dass du im Falle einer Reaktivierung wieder deinen Wohnsitz in Deutschland nehmen wirst.

Mein Wissensstand hierzu ist schon etwas angestaubt, ich hoffe das Obige entspricht auch heute noch weitestgehendst der aktuellen Rechtslage :)
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von Baumschubser »

Das einfachste wirds wohl immer sein, wenn man einen Wohnsitz hier behält, z.B. bei den Kindern und auch sein deutsches Konto weiter hier hat. Erleichtert nicht nur die Zahlung der Pension, sondern auch Beihilfe, Krankenkasse und alle sonstigen Versicherungen.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von Torquemada »

Baumschubser hat geschrieben: 27. Dez 2017, 22:07 Das einfachste wirds wohl immer sein, wenn man einen Wohnsitz hier behält, z.B. bei den Kindern und auch sein deutsches Konto weiter hier hat. Erleichtert nicht nur die Zahlung der Pension, sondern auch Beihilfe, Krankenkasse und alle sonstigen Versicherungen.
Richtig. Und wenn dann noch alle die Klappe halten, weil der Lebensmittelpunkt nicht dort ist, läuft alles. Legal ist das einwohnermelderechtlich nämlich leider nicht.
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von Baumschubser »

Nicht nur das. Auch steuerrechtlich ist das nicht sauber, wenn man seinen PKW mit im Ausland hat. Gilt ja umgekehrt genau so. Aber wer will schon nachweisen, dass man den ganzen Winter mitm Wohnmobil in Spanien steht oder ein Mobilhome in Cornwall sein Eigen nennt.
Benutzeravatar
Bananen-Willi
Beiträge: 300
Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
Behörde:
Wohnort: Bayern

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von Bananen-Willi »

Diese Art der Argumentation finde ich sehr gefährlich, könnte ich irgendwie mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Es wäre doch nichts anderes, wenn hier ein Kollege fragt, was er gegen Mobbing machen könne und man rät ihm, dem Mobber doch einfach Drogen in die Büroschublade zu legen und dann dem Dienstherrn einen "anonymen Tip" zu geben. Funktioniert, ist aber halt illegal, daran ändert auch die schwere Beweisbarkeit nichts.
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von Baumschubser »

Sieh es doch mal so, es wird ja weder der Dienstherr noch der deutsche Staat in irgendeiner Weise beschissen. Und das jeweilige zeitweilige Urlaubsland profitiert, indem du deine Pension monatelang dort ausgibst. Steuern zahlst du letztlich in beiden Ländern mehr als genug. Da haben alle was davon und das kann man eigentlich sehr gut mit seinem Gewissen vereinbaren.
Benutzeravatar
Bananen-Willi
Beiträge: 300
Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
Behörde:
Wohnort: Bayern

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von Bananen-Willi »

Das Risiko ist aber hierfür meiner Meinung nach zu groß, insbesondere, weil du Dritte mit reinziehst, beispielsweise den Sohn oder Tochter, bei denen du dann vorgeblich zur Untermiete wohnst. Du verstößt gegen Melderechtliche Vorschriften, wenn du erwischt wirst, kann das ein Bußgeld bis zu 1000 Euro nach sich ziehen. Jedoch ist seit dem seit 2015 gültigen neuen Meldegesetz die Vermieterbescheinigung Voraussetzung für eine Neuanmeldung. Eine falsche "Gefälligkeitsbescheinigung" führt aber für den Vermieter zu einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro, s. § 54 BMG.

Diesem Risiko würde ich meine Familie definitiv nicht aussetzen.
Posttussi
Beiträge: 297
Registriert: 2. Feb 2013, 12:18
Behörde: Postbank/DPAG

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von Posttussi »

Was ist denn z.B.wenn ich ganzjährig in einem Wohnwagen wohne,vielleicht weil ich die hohen Mieten nicht zahlen will/kann?
wo bin ich denn da gemeldet?
man braucht doch eine Meldebescheinigung...
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Beitrag von Baumschubser »

@willi

Wieso muss da eine Vermieterbescheinigung da sein? Und wer redet von Untervermietung??? Ich muss doch im Haus meiner Kinder nicht zwangsläufig MIeter sein. Genau so, wie erwachsene Kinder auch bei mir gemeldet sind, obwohl sie sich dauerhaft woanders aufhalten. Auch da gibt es selbstverständlich keine Mietbescheinigung oder sowas.

@posttussi

Im Inland ist das kein Thema. Es gibt Campingplätze, die zum Dauerwohnen zugelasen sind, dort hast du dann auch eine feste Adresse. Andersrum würdest du "ohne festen Wohnsitz" sein.
Antworten