Beihilfe für meine Ehefrau

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udo1700
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Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von udo1700 »

Ich bin hier neu und habe folgendes Problem:
Ich bin Ruhestandsbeamter (Kommunalbeamter) in NRW und für mich gilt demnach die BVO NRW.
Meine Frau ist seit 2010 Renternin und ebenfalls (noch) Beihilfe berechtigt.
Ihre Rente wird für das Berechnungsjahr 2015 wohl über 18.000 € steigen.
Aber was ist das zu berücksichtiende Einkommen: zu versteuerndes Einkommen plus steuerlicher Ertragsanteil minus 102 € Pauschalwerbungskosten??
Gehören Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Behindertenpauschale, die ja ansonsten vom Finanzamt anerkannt werden, nicht zu den abzugsfähigen Ausgaben?
Zumindest hat mir das die Beihilfestelle so mitgeteilt.
Kann das richtig sein? Wer hat da Erfahrung mit und kann eine Antwort oder einen Tipp geben, wie man aus dieser Misere herauskommt.
Voll-Krankenversicherung wäre die dann wohl unumgängliche teure Alternative.
Vielen Dank für viele Antworten, Tipps und Anregungen.
Torquemada
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Torquemada »

Kurze Frage zum Verständnis:

Ist deine Frau bei dieser hohen Rente im Berufsleben nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen? Wie ist sie als Rentnerin versichert?
udo1700
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von udo1700 »

Hallo,
nach Ausscheiden aus dem Berufsleben, war die Rente nicht so hoch wie heute. Niemand konnte ahnen, dass die Renten so steigen würden.
Sie war im Berufsleben in GKV; durch eine Anwartschafstsversicherung habe ich sie dann in die PKV mit 30 % übernommen und den Rest über die Beihilfe abgewickelt. Das war bis 2014 auch völlig in Ordnung.
Jetzt stellt sich das Problem aber insofern dar, dass sie aus der Beihilfe "herausfliegt", wenn das Einkommen laut EkSt höher ist als 18.000 €. Aber hier die Frage, was versteht man unter Einkommen?
In die GKV zurückzukehren ist ausgeschlossen, leider!
Torquemada
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Torquemada »

udo1700 hat geschrieben:Hallo,
nach Ausscheiden aus dem Berufsleben, war die Rente nicht so hoch wie heute. Niemand konnte ahnen, dass die Renten so steigen würden.
Sie war im Berufsleben in GKV; durch eine Anwartschafstsversicherung habe ich sie dann in die PKV mit 30 % übernommen und den Rest über die Beihilfe abgewickelt. Das war bis 2014 auch völlig in Ordnung.
Danke für die Information. Die Rentenerhöhungen ab 2010 sind nicht ausgesprochen hoch:

http://www.dhv-ersatzkassen.de/barmer/s ... ungen.html

Der Begriff des Gesamtbetrags meint die Einkünfte nach § 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz. Das ist so geregelt. Leider in eurem Fall. Leider von euch sehr fahrlässig gehandhabt.

Das Versicherungsvertragsgesetz bitte beachten:

§ 199 Abs. 2
„Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankenkostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne neue Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.“
udo1700
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von udo1700 »

Danke für die schnelle Antwort.
Fahrlässig gehandhabt würde ich nicht sagen; es sollte mit der Beihilfe und dem Rest durch PKV ein besserer Versicherungsschutz gewährleistet sein. Ist er ja defintiv auch.
Aber jetzt müssen wir "da durch".
Torquemada
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Torquemada »

Ich weiss ja nicht, was du dann für die Vollversicherung zahlen musst. Es wurde schließlich eine Anwartschaftversicherung bezahlt.
udo1700
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von udo1700 »

Ne Menge mehr als jetzt, deswegen ja auch meine Recherche. Wenn nicht noch jemand eine "zündende Idee" hat, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als meine Ehefrau dann voll zu versichern.
Ein Verzicht auf künftige Rentenerhöhungen ist ja wohl aus rechtlichen Erwägungen auch nicht möglich. Wäre ja auch komisch, auf mehr Geld verzichten zu wollen. Aber im Vergleich zu den anstehenden höheren Versicherungsleistungen durchaus überlegenswert aber unrealistisch.
Blue Ice Ultra
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Blue Ice Ultra »

udo1700 hat geschrieben:I
Aber was ist das zu berücksichtiende Einkommen: zu versteuerndes Einkommen plus steuerlicher Ertragsanteil minus 102 € Pauschalwerbungskosten??
Siehe § 2 (1) Nr. 1 lit. b BVO NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... #det326137). Im Zweifel bei der Bh-Stelle die Berücksichtigungsfähigkeit Deiner Frau prüfen und ggf. bescheinigen lassen.
einungs8
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von einungs8 »

Zusatzfrage an alle die sich auskennen: Wenn die Ehefrau z.B. erst mit 70 Jahren über die 17.000,- Einkommensgrenze kommt?
Muss sie sich dann auch privat mit 100% versichern und wer nimmt sie dann noch auf?
Gertrud1927
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Hab ich gerade in einem anderen Thread geschrieben. Sie ist doch jetzt in einer PKV zu einem Beihilfetarif. Dort kann Sie doch bleiben. Bei Änderung der Beihilfe muß der Tarif nur innerhalb der Frist angepaßt werden. Dann passiert es ohne Wartezeit und Risikoprüfung . Natürlich wird der Beitrag in Deinem Fall höher. Wenn Sie wieder unter 17000 liegt wieder anpassen. Wenn Sie einmal Witwe werden sollte fällt diese Grenze auch weg. Sie hat dann einen eigenen Beihilfeanspruch. Steht in allen Versicherungsbedingungen für Beihilfetarif so ähnlich. Unter diesen Voraussetzungen kommt Sie auch nicht in eine GKV als freiwilliges Mitglied. Aber stell Dir mal vor Sie wäre in der GKV wie hoch später der Beitrag auf Ihr vielleicht Witwengeld wäre.
Weißnicht123
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Weißnicht123 »

Hallo zusammen,
meine erste Anfrage im Beamtentalk.
Kann mir jemand meine Fragen beantworten?

Ich bin pensionierter Beamter des Landes NRW.

Meine Frau ist z. Zt. arbeitslos und bekommt bis September 2020 Arbeitslosengeld in Höhe von nur 225,- €. Krankenversicherung u.a. wird z. Zt. noch von der Arge bis einschl. Sept. 2020 bezahlt.

Danach wird meine Frau nicht mehr arbeiten. Ich muss meine Frau also freiwillig krankenversichern in der gesetzl. Krankenkasse. Meine Frau hat dann kein Einkommen mehr bis zu ihrer Rente von ca. 600,- €mtl.

Jetzt also meine Frage:

Ist meine Frau ebenfalls beihilfeberechtigt.? Kann meine Frau sich z.B. im Krankenhaus, so wie ich - Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung - versorgen lassen und den Unterschiedsbetrag mit der gesetzlichen Krankenkasse u. der Beihilfe verrechnen - oder geht das nicht und sie muss generell die gesamte Rechnung mit der Beihilfe abrechnen und den Unterschiedsbetrag selbst bezahlen?

Muss meine Frau den gleichen Antrag wie ich bzgl. der Beihilfe stellen? Es sind grundsätzliche Fragen, die einige Kollegen, die ebenfalls vor kurzem in Pernsion gegangen sind haben. Wir treffen uns mehrmals im Jahr zum Talk.

Danke für Eure hilfreichen Antworten.

Ich habe das etwas gegliedert, damit es lesbarer ist - mod
Gertrud1927
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Wenn Deine Frau aus der Versicherungspflicht ausscheidet kann sie freiwilliges Mitglied werden.
Beitrag wird dann nach wirtschaflicher Leistungsfähigkeit berechnet. Dein Einkommen wird dabei mit berücksichtigt und es gibt da ein Mindesteinkommen zur Berücksichtigung.
Wenn Sie dann Rente bekommt und sie wird in der KVdR Pflichtmitglied zahlt Sie nur Beitrag auf die Rente. Wenn nicht wieder wie freiwillig.
Die Behandlung als GKv Mitglied im Krankenhaus ist eine Sachleistung. Auf der Rechnung sind nur die Wahlleistungen. Bei der Beihilfe wird nur bei den Wahleistungen berücksichtigt was bei Dir in Deiner Beihilfeverordnung beihilfefähig ist aber von Deiner GKV nicht als Sachleistung erhältlich ist. Die Beihilfeverordnung ist in allen Ländern verschieden.
Hier mal ein Link
https://www.beihilferatgeber.de/service ... in-der-gkv
GFunkt
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von GFunkt »

Weißnicht123 hat geschrieben: 19. Jan 2020, 10:46 Hallo Jetzt also meine Frage:

Ist meine Frau ebenfalls beihilfeberechtigt.? Kann meine Frau sich z.B. im Krankenhaus, so wie ich - Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung - versorgen lassen und den Unterschiedsbetrag mit der gesetzlichen Krankenkasse u. der Beihilfe verrechnen - oder geht das nicht und sie muss generell die gesamte Rechnung mit der Beihilfe abrechnen und den Unterschiedsbetrag selbst bezahlen?
Nein, sie ist nicht selbst beihilfeberechtigt, sondern allenfalls berücksichtigungsfähige Angehörige. Sofern die Einkünfte im Kalenderjahr vor der Antragstellung über 18.000 EUR liegen, wird jedoch keine Beihilfe gezahlt.

Mitglieder der GKV müssen die Sachleistungen ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen, eine Beihilfe wird nicht gezahlt. Bei Krankenhausbehandlungen wird eine Beihilfe nur für Wahlleistungen gewährt.
ISDNforever
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von ISDNforever »

GFunkt hat geschrieben: 20. Jan 2020, 06:33 Mitglieder der GKV müssen die Sachleistungen ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen, eine Beihilfe wird nicht gezahlt. Bei Krankenhausbehandlungen wird eine Beihilfe nur für Wahlleistungen gewährt.
Und (nur falls das dem Fragesteller noch nicht ganz klar sein sollte) dabei entstehen erhebliche Selbstbehalte insb. bei der Chefarztbehandlung, da nur ein Anteil entsprechend des Beihilfebemessungssatzes übernommen wird.
Weißnicht123
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Weißnicht123 »

Ist ein Zweibettzimmer im KH ohne Chefarztbehandlung eine Wahlleistung? Dann ist doch wohl auch ein Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung eine Wahlleistung? Und kann man als GKV die normale Sachleistung abrechnen und trotzdem eine Chefarztbehandlung als Wahlleistung abschließen und diese mit der Beihilfe verrechnen?
Und wie sehen die Beträge bzw. die Kosten im KH so ungefähr bei den einzelnen Wahlleistungen aus?
Besten Dank für gute Antworten.
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