Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihilfe

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Torquemada
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von Torquemada »

3578762 hat geschrieben:
Gertrud1927 hat geschrieben:Hallo. Ich würde es auch so bei der PKV versuchen. Ist zwar kein unterbrechungsfreier Übergang. Vielleicht geht es ja durch auch wenn die Kündigungsbestätigung schon sehr alt ist. Das mit den Bestätigungen ist extra für die Kontrolle wegen Versicherungspflicht. Man kommt nicht raus ohne neue KK und man kommt nicht in eine neue KK ohne Kündigungsbestätigung.
Ich habe jetzt das Schreiben der GKV finden können.
Allerdings, wie sie es schon richtig erahnten, es
ist nicht die Rede von Kündigung. Dort stet : "Sie sind
zum 31.12.10 aus der Versicherungspflicht ausgeschieden" .
Schlecht!

Werde dann wohl einen NAchweis der Versicherungszeiten in der GKV
eine PKV suchen, und hoffen das alles gut geht.
Das war zu erwarten. Ich kenne leider genügend dieser "Schlamperfälle". Bitte nicht persönlich nehmen.
Es gab sicherlich noch einige Briefe der GKV, die auf die nun eigentlich nötige FREIWILLIGE Versicherung hinwiesen.
Gertrud1927
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von Gertrud1927 »

Ich habe noch was gefunden wegen Ermäßigung Beitragsschulden. Ich weiß nicht ob es bei Euch zutrifft. Nur wegen Info über vielleicht Höhe. Dein Mann ist immer noch in der GKV. Steht auch im Link. Manch ältere wären froh für einen solchen Betrag in der GKV zu sein. Dein Mann würde ja zum Beihilfetarif in der PKV sein. Aber wenn man älter ist und spät eintritt sind die Alterungsrückstellungen sehr hoch. Aber ich weiß nicht wie alt Dein Mann ist. Alles Gute noch. Der Link. http://www.harald-thome.de/media/files/ ... .10.13.pdf
3578762
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von 3578762 »

Torquemada hat geschrieben:
3578762 hat geschrieben:
Gertrud1927 hat geschrieben:Hallo. Ich würde es auch so bei der PKV versuchen. Ist zwar kein unterbrechungsfreier Übergang. Vielleicht geht es ja durch auch wenn die Kündigungsbestätigung schon sehr alt ist. Das mit den Bestätigungen ist extra für die Kontrolle wegen Versicherungspflicht. Man kommt nicht raus ohne neue KK und man kommt nicht in eine neue KK ohne Kündigungsbestätigung.
Ich habe jetzt das Schreiben der GKV finden können.
Allerdings, wie sie es schon richtig erahnten, es
ist nicht die Rede von Kündigung. Dort stet : "Sie sind
zum 31.12.10 aus der Versicherungspflicht ausgeschieden" .
Schlecht!

Werde dann wohl einen NAchweis der Versicherungszeiten in der GKV
eine PKV suchen, und hoffen das alles gut geht.
Das war zu erwarten. Ich kenne leider genügend dieser "Schlamperfälle". Bitte nicht persönlich nehmen.
Es gab sicherlich noch einige Briefe der GKV, die auf die nun eigentlich nötige FREIWILLIGE Versicherung hinwiesen.
... ich nehme es nicht persönlich ....
Was in der Vergangenheit (nicht) geschehen ist lässt sich nun nicht ändern.

Du schreibst "nötige FREIWILLIGE Versicherung hinwiesen":
Heisst es dann freiwillige GKV oder ist eine (freiwillige) PKV möglich?
Torquemada
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von Torquemada »

Es gab sicherlich Post wegen der in der gesetzlichen Krankenkasse möglichen freiwilligen Versicherung.
3578762
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von 3578762 »

Gertrud1927 hat geschrieben:Ich habe noch was gefunden wegen Ermäßigung Beitragsschulden. Ich weiß nicht ob es bei Euch zutrifft. Nur wegen Info über vielleicht Höhe. Dein Mann ist immer noch in der GKV. Steht auch im Link. Manch ältere wären froh für einen solchen Betrag in der GKV zu sein. Dein Mann würde ja zum Beihilfetarif in der PKV sein. Aber wenn man älter ist und spät eintritt sind die Alterungsrückstellungen sehr hoch. Aber ich weiß nicht wie alt Dein Mann ist. Alles Gute noch. Der Link. http://www.harald-thome.de/media/files/ ... .10.13.pdf
Danke für den Link.
Wie und wann kommt denn mein Mann aus der GKV?

So wie sich der Sachverhalt mir darstellt:
er ist derzeit noch in der GKV
dort kann er nur nach x Monaten wieder raus und
muss an die GKV rückwirkend aller Beiträge (Beitragsschulden inkl. Zuschläge) voll umfänglich abbezahlen
und wenn ihn eine PKV nach x Monaten nehmen sollte, hat er Beihilfeanspruch.

Nochmals meine Bitte um Hilfe:
(Meine Recherchen haben es nicht hergegeben)
In der Beihilfeverordnung des Landes NRW ist die Versicherungspflicht nicht erwähnt.
Sie ist nur dann als Nachweis nötig wenn man die Bemessungssätze erhöhen will.

LG
Gertrud1927
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.1. Bei jedem Antrag auf Beihilfe hast Du unterschrieben und mußt Du unterschreiben wie Du oder der Beihilfeberechtigte versichert ist. Link am Ende. 2. Er ist freiwillig in der GKV und kann mit Frist kündigen wenn er in die PKV will. Mit Kündigungsbestätigung und Neuaufnahmebestätigung. 3. Es sollen ja oder werden so denke ich nur die ermäßigten Beitragsschulden gefordert. Ich lese so um 50€ im Monat. 4. Er ist beihilfeberechtigte Person als Ehemann und hat Beihilfeanspruch wenn er nicht zuviel Einkommen hat. Antrag NRW http://www.lbv.nrw.de/vordrucke/vordruc ... antrag.pdf Kannst ja auch mal bei Google Beitragsschulden GKV suchen.
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von 3578762 »

Gertrud1927 hat geschrieben:Hallo.1. Bei jedem Antrag auf Beihilfe hast Du unterschrieben und mußt Du unterschreiben wie Du oder der Beihilfeberechtigte versichert ist. Link am Ende. 2. Er ist freiwillig in der GKV und kann mit Frist kündigen wenn er in die PKV will. Mit Kündigungsbestätigung und Neuaufnahmebestätigung. 3. Es sollen ja oder werden so denke ich nur die ermäßigten Beitragsschulden gefordert. Ich lese so um 50€ im Monat. 4. Er ist beihilfeberechtigte Person als Ehemann und hat Beihilfeanspruch wenn er nicht zuviel Einkommen hat. Antrag NRW http://www.lbv.nrw.de/vordrucke/vordruc ... antrag.pdf Kannst ja auch mal bei Google Beitragsschulden GKV suchen.
Nochmals Danke.

Einkommen hatte er nicht und auch nicht gehabt.
Leistungen in der GKV oder überhaupt nicht in Anspruch genommen.

In der Hotline der letzten GKV, meinte die SV,
da ich in der PKV bin wäre die Grundlage für die Berechnung der
Beitragsschuld das Gesamteinkommen beider ausschlaggebend.

Wie bist du denn auf die 50€ monatl. gekommen?

Ich habe mich auch bei einem EU Versicherer schlau gemacht.
Hier meinte man, dass die Beihilfe die EU-PKV nicht akzeptieren würde,
da dann die Situation der "Überversicherung" vorläge.
Gertrud1927
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Der Betrag steht in dem Link aus einer Post von gestern von Caritas S2, 3 . Etwa 42€. Ob aber eine Neufallregel bei Euch zutrifft weiß ich nicht. Ich habe ja schon geschrieben bei Google Beitragsschulden GKV. Es ist so der normale Beitrag wird berechnet aus dem Einkommen des Mitglieds und des Ehepartners. Für Kinder wird etwas abgezogen. Ich habe mal irgendwo gelesen. Wenn Du Zoff mit der Krankenkase hast fühlt man sich wie auf See ohne Schiff. Ich denke bei Ihm gilt die Neufallregel wie in den Infoblättern . Er ist ja am Ende von Hartz aus der Pflichtversicherung ausgeschieden und hat sich dann nicht weiter vesichert. Er war ja beim Ausscheiden kein freiwilliges Mitglied.
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von 3578762 »

Hallo Gertrud1927,

du bist ja nicht nur hinsichtlich Beihilfe sondern auch in Krankenversicherungsangelegenheiten versiert.

Da wir uns jetzt nach dem 01.10.2014 bei der KV melden, greift wohl hier
die Neufallregelung.

Ich habe jetzt für meinen MAnn eine PKV gefunden,
die die NAcherhebungszeiten/Beitragsschulden wie folgt regelt:
01.2011 bis 04.2011 volle Beiträge bezogen auf den Basistarif
05.2011 bis 11.2015 1/6 des Beitrages bezogen auf den Basistarif
Denn Sachverhalt habe ich der PKV ungeschminkt erzählt,
die würden ihn nach einer ärztlichen Voruntersuchung nehmen.


Dann habe ich bei der alten GKV angerufen.
Die Dame meinte Grundlage zur Berechnung
der Beitragschulden, wäre das Gesamteinkommen
während der Nacherhebungszeiten!!

Ich habe ihr den Gesetzestext aus deinem Link
vorgehalten, denn dort steht ja was von einem PAuschbetrag,
genauer 10% der Betragsbemessungsgrenze.
Daraufhin sagte sie, das die Berechnung recht kompliziert sei
und ich einfach eine Antrag stellen solle.

Mir ist nicht ganz klar, wem wir jetzt die Beitragsschulden
schulden, der alten GKV oder der neuen PKV?
Dürfen die PKV und GKV unterschiedliche Berechnungen der
Nacherhebungszeiten vornehmen?

LG
Torquemada
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von Torquemada »

Hast du eigentlich mal an die einfachste Lösung gedacht? Dein Mann arbeitet sozialversicherungspflichtig (geht ab 451 Euro) und alles ist erledigt.
Wenn er dann seinen Job beendet, kann er z.B. auch in deine Private (dann mit dem Aufschlag von max. 30 Prozent).
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von Gertrud1927 »

Die Schulden sind bei der GKV. Du hast nach der Pflichtversicherung nicht gekündigt und bist darum in der Auffangversicherung der GKV. Wenn Du ohne Kündigung der GKV in die PKV kommst hast Du keine Lücke. Ob die PKV nach Gesetz das darf und ob das gut ausgeht weiß ich nicht. PKV fragen was passieren kann. Ob GKV Nachricht bekommt. Ob sie meckern kann. Einen Job mit Versicherungpflicht geht auch, Versichert für wenig Geld. Aber die GKV fragt nach der Lücke. Man wird es nicht vorher erfahren ob man zu den Berechtigten für die Neufallregel zählt. https://www.gkv-spitzenverband.de/press ... _76992.jsp
Torquemada
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von Torquemada »

Gertrud1927 hat geschrieben: Einen Job mit Versicherungpflicht geht auch, Versichert für wenig Geld. Aber die GKV fragt nach der Lücke.
Habe gerade mit einem Bekannten bei einer Krankenkasse gesprochen. Einfachste Möglichkeit: er war mehrere Jahre als Privatier irgendwo auf der Welt unterwegs, keine KV auf eigenes Risiko. Jetzt kleinen Job annehmen, fertig.
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von 3578762 »

Torquemada hat geschrieben:Hast du eigentlich mal an die einfachste Lösung gedacht? Dein Mann arbeitet sozialversicherungspflichtig (geht ab 451 Euro) und alles ist erledigt.
Wenn er dann seinen Job beendet, kann er z.B. auch in deine Private (dann mit dem Aufschlag von max. 30 Prozent).

Hi "Torquemada,

das ist jetzt wieder ein Ratschlag, der in eine
neue Richtung geht.

Wenn mein Mann sozialversicherungspflichtig wird, so muss er doch trotzdem
seine Beitragsschulden rückwirkend begleichen, sonst kommt er ja nicht aus der GKV, oder?


Hast du hierzu Quellenangaben?
confused
Torquemada
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von Torquemada »

Ich würde dir in deinem interessanten Fall empfehlen, hierzu eine Beratung bei einem spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen. Alles andere, auch die verschiedenstens Arten, wie die verschiedenen Krankenkasse mit den angeblich entstandenen Schulden umgehen, sind doch Spekulationen.
Weisst du eigentlich, wieviele Fälle es gibt, bei denen Arbeitnehmer zwischendurch mal pflichtversichert jobben und dann wieder nach Polen oder Tschechien gehen. Die tauchen dann nach einem halben Jahr wieder auf und arbeiten wieder pflichtversichert.

Hast du eigentlich schon im Krankenversicherungsforum den Fall geschildert?
Gertrud1927
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Nur weil hier diese Möglichkeit auch genannt wurde hier noch etwas etwas über Auslandsrückkehr. http://www.bmg.bund.de/themen/krankenve ... kkehr.html
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