Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht

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Baumschubser
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Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht

Beitrag von Baumschubser »

Ich weiß zwar nicht, wo du deine Schlauheit her hast, meinen Vertrag kann sie aber nicht betreffen.

Aber mal für dich, ich habe folgende Tarife:
P30 101,40€
gesetzl. Beitragszuschlag 10,14€
Z30 13,35€
gesetzlicher Beitragszuschlag 1,34€
BE/S1 8,07€
gesetzlicher Beitragszuschlag 0,81€
PVB 10,39€

Und nun hör auf, weiter Unsinn zu schreiben, wenn du keinen Schimmer hast.
Mein Vertrag ist in den angesprochenen Jahren 2013 und 2014 sogar im Preis gesunken.
Torquemada
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Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht

Beitrag von Torquemada »

Hallo Jungs. Die Streiterei bringt doch so nichts. Zumindest nicht in diesem Thread. Da sollten wir lieber Frieden halten und uns in einem neuen Thread über die Privaten Krankenversicherungen austauschen.
Varetek
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Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht

Beitrag von Varetek »

Du solltest dir angewöhnen andere Beiträge genauer zu lesen, bevor du wutentbrannt antwortest.

Ich schrieb zum einen doch "vermutlich", eben weil ich es ohne präzise Angaben deinerseits nicht wirklich wissen kann. Insofern danke für die Aufschlüsselung. Zum anderen hast du nicht verstanden, was ich in Bezug auf die Umstellung auf Unisex-Tarife in 2013/2014 geschrieben habe. Natürlich wird dein Beitrag nicht einfach erhöht, weil es plötzlich neue Tarife gibt. Die Tatsache, dass aber fortan neue Beamte besagte Unisex-Tarife abschließen, die alten Bi-Sex (wie du sie hast) damit quasi geschlossen sind und parallel "gesunde" Kunden aus den alten Tarifen abgeworben wurden (und vermutlich noch werden), führt zur beschriebenen "Entmischung", die dann in der Zukunft die Beitragsentwicklung deines Tarifes negativ beeinflusst.

Ich habe nun weder Zeit noch Lust (noch die nötige Expertise) deinen Tarif im Detail zu analysieren und kann dir demzufolge auch nicht sagen woran genau es krankt (Hilfsmittelkatalog fiel halt direkt ins Auge). Man sollte sich aber abseits aller persönlichen Befindlichkeiten einfach mal fragen, wie es sein kann, dass der eigene Tarif so günstig ist, viele andere aber deutlich mehr zahlen (bei uns z.B. 263(50%)/231(70%); Eintritt mit 29 bzw. 33).

Du zahlst 135,11 Euro (Pflege bei allen herausgerechnet, da ja ohnehin annähernd gleich) und willst dabei schon eine Erhöhung von 30 Euro mitgemacht haben. Diese Differenz lässt sich doch nicht mehr allein mit der Wahl des Versicherers erklären.

Dass du unter diesen Umständen einer Versicherung der Beamten in der GKV eher skeptisch gegenüberstehst, kann ich nachvollziehen. Mir geht es aber hier nun auch nicht drum dir deinen Tarif madig zu machen (für manche ist ja auch der Preis wichtiger als die Leistung), sonder um das Argument, welches du daraus ableitest. Wäre die PKV tatsächlich generell so günstig (bei vergleichbarer Leistung!), würde das natürlich auch die Rechnung zulasten der GKV verschieben - dass dem nicht so ist, versuche ich (und hat auch Mikesch versucht) dir nahezubringen.
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Alentejo
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Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht

Beitrag von Alentejo »

Baumschubser hat geschrieben: 29. Aug 2016, 18:18 Ach übrigens, so schlecht kann die Debeka ja nun nicht sein, wenn hier auf der Seite derartige Lobeshymnen angestimmt werden
Ich kann über die Debeka nur Positives berichten. Mein Mann (100% privat versichert) wurde 2016 völlig problemlos per Ambulanzflug von Lissabon aus nach Norddeutschland geflogen (Nierenversagen). Abrechnungen mit Ärzten und Krankenhaus waren nie ein Problem. In Portugal erhält man sowieso völlig unaufgefordert als Nichtportugiese Krankenbericht und Rechnung in Englisch. Sehr gut finde ich auch die App der Debeka, seit ich diese für die Abrechnungen benutze, werden die Rechnungen innerhalb von 5 Tagen angewiesen.
michelangelo
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Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht

Beitrag von michelangelo »

Hallo,
ich sah den Beitrag leider erst eben. Ich wohne seit 2014 im europaeischen Ausland als fruehpensionierter Beamter und kann die Bedenken des Threaderstellers voll und ganz verstehen.
Und noch als ich in Deutschland war, ging mir das System Beihilfe sehr auf die Nerven. Da gab es Faelle, dass die Beihilfe die Zahlung ablehnte, weil ihr die Art und Weise, wie die Rechnung ausgestellt war nicht gefiel.
Es ging irgendwie um die zugrunde gelegten Abrechnungssaetze.
Recht und billig waere es, wenn die Beihilfe da selbst dem Arzt sagt, wie er seine Rechnungen schreiben soll.
Mir wurde vom Dienstherrn im Jahr 2014 vorgeschrieben, 40 Stunden Psychotherapie zu machen.
Die Finanzierung wurde dann von der Beihilfe mehrfach abgelehnt mit der Begruendung , sie (eine Psychaterin) sei nicht qualifiziert dafuer. Ich reichte ihre Qualifikationsnachweise ein ....daraufhin wurde mir entgegnet der Bericht meiner Aerztin entspraeche nicht den Richtlinien der Beihilfe.
Die Richtlinien konnte meine Aerztin aber nicht lesen, weil sie auf Deutsch waren. Als ich bei der Beihilfe anrief, sagte man mir, ich solle die Richtlinien doch ins Spanische uebersetzen, was ich dann auch tat.
Die Aerztin verstand die Richtlinien trotzdem nicht. Grund dafuer war wohl dieses veraltete Beamtendeutsch aus den 60er Jahren und der Bericht sollte den Richtlinien der SARS entsprechen, d.i. irgendsoein veraltetes verhaltenspsychologisches Modell aus den 60ern.
Auch ein Besuch beim Anwalt half nichts, das Verwaltungsgericht wiegelte alle Punkte ab.

Der Beitrag von Mikesch bringt alles auf den Punkt, da ist nichts hinzuzufuegen.

Ich habe mittlerweile beschlossen zu heiraten, dann bin ich ueber meine Frau in der oeffentlichen Kasse mitversichert und sie bei mir in der Beihilfe zu 70 % , lohnenswert bei zahnreparaturen und Physiotherapie.

Dort wo ich wohne, ist es schwierig , jemand zu finden, der Deutsch spricht und den ich da einlernen kann.
Das hoert sich einfach an, ist es aber nicht. Das muesste schon jemand aus dem naeheren Bekanntenkreis sein.

Ich habe jetzt letzte Woche alles digitalisiert, bei der Beihilfe und der Debeka. Also muss ich nur noch Rechnungen einscannen und in die Kundenportale hochladen.

Uebersetzen muss ich nur einzelne Woerter auf den Rechnungen, aber im allgemeinen werden die auch ohne Uebersetzungen akzeptiert.

Bei komplizierten Diagnosen und Operationen werden wohl dennoch Uebersetzungen notwendig sein.

Wenn du noch an einer Klage interessiert bist, schliesse ich mich natuerlich an.

viele Gruesse
Elfie
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Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht

Beitrag von Elfie »

Hallo,
habe mich eben angemeldet, um zu kommentieren. An den Threadstarter: wie ist denn jetzt nach einigen Jahren der Stand?

Eine erzwungene Rückkehr nach Deutschland im Fall einer schweren Krankheit/hohes Alter nur aus Abrechnungsgründen halte ich doch für übertrieben, vor allem mit jüngeren Familienangehörigen vor Ort, die bestimmt die Rechnungen fotografieren und bei der Beihilfe einreichen können.

Gerade mit dem heute üblichen Fotografieren der Rechnungen und Einreichen per App sollte sich doch auch in Frankreich jemand finden (Assistant sociale über die Mairie (Bürgermeister) zum Beispiel), der als Bevollmächtigter die Rechnungen einreicht. Und mit dem deepl Übersetzer könnte auch ein nicht deutsch Sprechender vor Ort in Frankreich die Diagnose übersetzen und handschriftlich vermerken.

Ansonsten kann doch auch jemand vor Ort in Frankreich die Rechnungen scannen und an die von Dir genannte Stelle in Deutschland schicken, die anscheinend gegen Bezahlung hilft. Im Internetzeitalter doch kein Hexenwerk. Gerade in Frankreich finde ich die Hilfsangebote für Personen, die sich nicht mehr selbst versorgen können, sehr gut. Bei uns im Dorf in Frankreich wird sogar seitens der Mairie nachgehakt, wenn jemand seinen Antrag auf Hilfe (einkaufen, putzen) nicht einreicht, weil der Weg zum Briefkasten zu weit ist.
Grenzenlos
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Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht

Beitrag von Grenzenlos »

Hallo,
Es hat sich nach Jahren tatsächlich Entscheidendes getan: während der Amtszeit des sozialdemokratischen Präsidenten Hollande (der kleine Dicke vor Macron) hat die Sécurité Sociale (allgemeine Krankenversicherung) ihre Arme für eine bislang vernachlässigte Klientel geöffnet. Durch eine entsprechende Gesetzes-Novelle stand der Aufnahme in die französische Krankenversicherung als Ehepartner meiner hauptversicherten Frau nichts mehr im Wege. Eine unglaublich großzügige Geste, denn diese "Erweiterung" kostet uns keinen Pfennig mehr als bisher. Die Beihilfe ist zwar immer noch "aktiviert", ich benötige und beanspruche sie aber nicht mehr, habe sie quasi für mich ganz privat abgeschafft. Vive la France, das die Unterscheidung zwischen Privat- und Kassenpatient nicht kennt und zumindest in dieser Hinsicht Deutschland eine Nasenlänge voraus ist.
Elfie
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Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht

Beitrag von Elfie »

Hallo, vielen Dank für die Info.

Bist Du denn jetzt nicht mehr in der deutschen privaten Krankenversicherung mit 30 %? Da kommt man doch m. E. nicht raus, oder?

Mein Mann ist Deutscher, ausschließlich in Deutschland gearbeitet, und hat nach dem Umzug nach Frankreich Anspruch auf das Formular S1 und kann so von der deutschen gesetzlichen KV in die französische KV wechseln. Kann ich mich als Beamtin da anhängen (und kann ich auch in die französische Versicherung) oder geht das nur, wenn der Ehepartner auch in Frankreich gearbeitet hat.

Wäre dankbar für weitere Infos.
Grenzenlos
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Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht

Beitrag von Grenzenlos »

Hallo,

Was die private KV betrifft, bin ich in der "Mutuelle" meiner Frau (französische Beamtin) mitversichert, die deutsche Zusatzversicherung (Debeka) habe ich irgend wann mal gekündigt.

Bei Euch liegt der Fall offensichtlich anders, ihr scheint zwei deutsche Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Frankreich zu sein. Über das S1-Formular dürftest Du ja mitversichert sein, allerdings betrifft das ja nur den Pflichtversicherungs-Anteil (70%). Was steht denn dem Abschluss einer Mutuelle in Frankreich im Wege? Finanziell wäre das doch dasselbe und allemal praktischer (Carte Vitale). An Eurer Stelle würde ich mich mal von der (dem) zuständigen Sachbearbeiter(in) bei der Sécurité Sociale beraten lassen.

Liebe Grüße, DW
Elfie
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Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht

Beitrag von Elfie »

Hallo nochmal,

danke für die Antwort. Ich bin verblüfft.

Ich dachte, man ist als Beihilfeberechtigter verpflichtet, eine private oder gesetzliche deutsche KV zu haben.

Ich dachte auch, dass man nur in einem Land im Sozialversicherungssystem sein kann. Eigentlich bist Du ja jetzt in Deutschland zu 70 % (auch wenn Du das nicht in Anspruch nimmst) und in Frankreich nochmal versichert.

Die deutschen Auswanderer-Beamten, die ich in Frankreich kenne, "arbeiten" auch weiter mit Beihilfe und Debeka. Mein Fall ist wie oben von Dir vermutet. Mich wundert, dass ich über das S1 Formular meines Mannes in die französische Krankenversicherung aufgenommen werden könnte. Bitte um Erläuterung, auf welcher Grundlage das geht. Dankeschön und liebe Grüße
Grenzenlos
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Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht

Beitrag von Grenzenlos »

Nö, Du bist nicht verpflichtet, dich als Beihilfeberechtigte zusätzlich privat zu versichern, jeder macht das natürlich, weil man sonst die restlichen 30% immer aus der Portokasse bezahlen müsste :-)!

Als deutscher "Auswanderer-Beamter" kann man ohne Weiteres eine französische "Mutuelle" abschließen, das ist aber nur interessant, wenn man sich an seinen dort bereits versicherten Partner "hängt". Das Duo "Beihilfe-Debeka" ist vermutlich einfacher zu handeln als ein Duo "Beihilfe-frz.Mutuelle"...

Was eine Aufnahme in die frz. Sécurité Sociale betrifft, müßt Ihr Euch wirklich bei der Sécu direkt beraten lassen, es gibt da spezielle Ansprechpartner für ausländische Fälle. Den entsprechenden Gesetzestext habe ich nicht griffbereit, die Aufnahmekriterien sind 2015 oder 2016 neu definiert worden.

Liebe Grüße, DW
Grenzenlos
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Re: Beihilfe im Ausland: Mitstreiter gesucht

Beitrag von Grenzenlos »

...vergessen: was die doppelte Sozialversicherung betrifft, ist es vermutlich nicht erlaubt, sich aus zwei verschiedenen Töpfen gleichzeitig zu bedienen (Beihilfe + frz. Sécu). Das wäre theoretisch in meinem Fall aber tatsächlich machbar (bis einer dahinter kommt :-). Das Perverse ist ja, daß man die Beihilfe nicht kündigen kann, sie gehört einfach zum Beamtenstatus dazu wie das Fell zum Hund...
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